Ellert
huhu ich habe meinen Mann zu Ostern ein neues Kochbuch per Sofortkauf gekauft. Gedacht habe ich mir wenig dabei, es sah gut aus und passte zu dem ich es wollte. kam gerade auch heil an ABER unten steht drunter " dieses Exemplar ist nicht verkäuflich " Im text stand nichts von dem, war wohl Beigabe zu einer Küchenmaschine aber ich kanns ihm nun nicht schenken und ärgere mich. VK habe ich gerade angeschrieben, mal schauen was er dazu sagt aber frech ist es schon... dagmar
Ich verstehe nicht, warum du es deinem Mann nicht schenken kannst. Bei Fremden wäre es doof, aber in der Familie?
ich verschenke nichts wo "verkauf verboten gratisbeigabe " groß draufsteht Frage war eher warum verkauft man sowas offiziell gemeldet hat der VK sich übrigens nicht dagmar
Aber warum sollte ich es übers Internet nicht gebraucht verkaufen können? Würde mich mal interessieren. Grüße
Ist das ein gewerblicher VK oder ein Privatmann, der den Kruscht seiner Frau verhökert? Einem Profi sollte sowas nicht passieren. Zurücknehmen muss er das Buch bestimmt. Wobei ja viele Leute Prämien und Werbegeschenke verkaufen. Das ist bestimmt nicht alles ganz legal.
mit dem vermerk dass das verkaufen verboten ist. Das ist wie Eintrittskarten die man im Radio gewinnt und die man nicht verkaufen darf weil es draufsteht wo alle dann im Text schreiben, verschenke ich, ihr kauft den Umschlag, da weiss dann jeder was das bedeutet. dagmar
Als Privatmensch darf ich so etwas durchaus verkaufen. Nur als gewerblicher darf ich es nicht, es sei denn ich verkaufe z.B. gebrauchte Bücher! Nur weil ich ein Kochbuch zu einer Küchenmaschine dazu bekommen habe heißt es ja nicht dass ich es behalten will und muss. Und wenn es mir jemand abkaufen mag ist das rechtlich durchaus in Ordnung. Ein Hinweis im Anzeigentext oder deutlich sichtbar auf Fotos sollte aber sein, damit der Käufer das vorab weiß. LG Sabine
Eintrittskarten mit Vermerk, manche Apothekenschen sind auch so beschriftet warum schreiben die das denn drauf wenn man es dennoch verkaufen darf ? dagmar
Im Geschäft darf es nicht verkauft werden, weil es eine Zugabe des Herstellers zu einer Küchenmaschine oder eben ein Tester für Parfüm ist. Als Privatmensch darf man es. Oder als Vergleich: du kaufst ein Twin-Set, dass es im Geschäft nur zusammen gibt und brauchst das Top nicht - kannst du auch verkaufen.
werd mal den Hersteller anmailen was die sagen ich dachte immer wenn das draufsteht darf man das garnicht verkaufen "unverkäufliches Muster" eben dagmar
? Wirst du es trotzdem noch verschenken? Wenn ich etwas unbedingt haben will und ich weiß der Gatte freut sich drüber wäre mir der Aufdruck herzlich egal. Ich fände es halt gut den Artikel trotzdem bekommen zu haben. Schließlich hätte ich es sonst, wenn es Ebay nicht gebe, nur durch den Kauf der Küchenmaschine geschafft. Finde das ist immer eine Sache die ja auch Ebay wieder ein Stück kleiner macht. Früher hat man sich einfach schlichtweg gefreut etwas günstig zu ersteigern was man sonst im Handel vielleicht auch nicht bekommt. Auch eine Sichtweise ;-) Natürlich hätte sie es vermutlich genau aufführen müssen und natürlich hast du da Recht wenn du den Artikel deswegen nicht willst. Aber ist es das Wert ist ja die Frage? Bzw. ist es das dir wert?
Hi, der Aufkleber soll nur verhindern, dass das Buch gewerblich verkauft wird. Einen Privatverkauf kann und will niemand untersagen. Die Händler sollen nur nicht die Gratisbeigaben gegen Geld verkaufen, so dass der Vorteil nicht beim Kunden ankommt. Verkauft aber jetzt z.B. ein Privatkunde seine Gratisbeigabe weiter, ist das rechtlich ok und kein Problem. Bei einem Händler würde ich wohl auch freundlich nachfragen. Gruß, Speedy
Kein Witz die Frage sondern ernst, ich hab sowas oft als Spenden und trau mich das nicht dagmar
Kein Witz die Frage sondern ernst, ich hab sowas oft als Spenden und trau mich das nicht dagmar
Ja, theoretisch dürftest du das. Allerdings kann dir schon bei einer rel. geringen Anzahl an gleichartigen Produkten eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt werden - und dann wäre es def. nicht mehr erlaubt. Mehr als 2 oder 3 würde ich dann nicht gleichzeitig anbieten und auch nicht mit zu vielen Wiederholungen, denn die Kriterien für gewerblichen Handel sind sehr weich... Gruß, Speedy
Ja, theoretisch dürftest du das. Allerdings kann dir schon bei einer rel. geringen Anzahl an gleichartigen Produkten eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt werden - und dann wäre es def. nicht mehr erlaubt. Mehr als 2 oder 3 würde ich dann nicht gleichzeitig anbieten und auch nicht mit zu vielen Wiederholungen, denn die Kriterien für gewerblichen Handel sind sehr weich... Gruß, Speedy
hab ich die dann peu a peu verschenkt da ich Angst hatte dass das wirklich verboten ist die drohen ja auch sofort mit accountlöschung Evtl hats der deswegen nicht dazugeschrieben ? dagmar
...nur, weil der Hersteller draufschreibt "nicht verkäuflich" kann ich doch sowas verkaufen. Warum denn nicht? Die Aufschrift ist doch sicher nur drauf, damit nicht manche Händler auf die Idee kommen, dafür nochmal Geld zu nehmen. In Deutschland gibt es den Grundsatz der Privatautonomie... Verkauf' es weiter, häng es an die Wand, verschenk es, mach damit, was Du willst. Der Verkäufer muss es jedenfalls nicht zurücknehmen. Ausnahme: es ist ein gewerblicher Verkäufer und Du bist innerhalb der Widerrufsfrist.
Hallo, also ganz so einfach würde ich es mir nicht machen. Selbst wenn sie das verkaufen dürft, hätte sie es in der Beschreibung erwähnen müssen. Nicht jeder möchte ein unverkäufliches Muster kaufen. Ich würde parallel zu Hersteller auch noch ebay anfragen, ob das so seine Richtigkeit hätte. Wenn ich etwas verschenken möchte, würde es mich auch total stören, wenn da unverkäuflich drauf stehen würde. Wenn dabei steht, dass der Artikel gebraucht ist, kann ich es mir ja überlegen, ob ich das kaufen möchte oder nicht, die Chance hatte Dagmar nicht. Ich glaube nicht, dass das so seine Richtigkeit hat. Liebe Grüße Sabine
Das war aber nicht die Frage. Grundsätzlich darf man so einen Artikel verkaufen. Es spricht nichts dagegen. Ob der Verkäufer das hätte mitteilen müssen ist eine andere Frage. Und was nun passieren kann, weil er es nicht getan hat wieder eine andere. Muss der Verkäufer den Artikel zurücknehmen? Im Ergebnis wohl nein. Woher sollte er wissen / hätte er wissen können, dass aufgrund dieser Aufschrift der Artikel für die Käuferin nicht brauchbar ist? Und selbst darüber kann man streiten. Er ist ja brauchbar - die Rezepte sind ja wohl in Ordnung. Klassischer Fall von dumm gelaufen.
Ich verschenke auch Mängelexemplare, gebrauchte und gelesene Bücher, es kommt doch darauf an, dass der Beschenkte es brauchen kann und du dir liebevolle Gedanken gemacht hast.
Dagmar - es geht um einen Privatverkauf! Ich habe unterdessen echt Bedenken, bei Dir privat zu kaufen - warum muss alles gesetzlich abgesegnet sein? Es geht doch wohl nicht um ganz viele Euros?! Muss man immer "klagen"? Wenn Du Dich nicht wohl fühlst, warum bietest Du dann? Ich habe hier auch ein Kochbuch - offiziell darf ich das nicht verkaufen, obwohl es locker für 15 Euro weggeht (bei Ebay). Keine Ahnung warum - aber wegen Leuten wie Dir, traue ich mich das nun nicht.... Bisher hatte ich echt eine gute Meinung von Dir! LG, Leonessa
ob ich ein Originalbuch kaufe oder eines mit dem großen Aufdruck hinten. Oder einen Parfumtester - original Flacon auch hier ist das Selbe drin hat aber nicht den Wert als solches gerade wenn man es verschenken möchte. verboten hin oder her man sollte schon so beschreiben dass ich als Kunde aussuchen kann ersteigere ich das Gratisteil oder das aus dem Laden denn das bebiete ich persönlich dann deutlich nicht so hoch wie ein normales "Wenn Du Dich nicht wohl fühlst, warum bietest Du dann?" ??? Es stand ja nichts dabei, woher hätte ich es denn wissen sollen ? dagmar
Da bin ich bei dir. Du hast einen Artikel erhalten, der von der Beschreibung abweicht. Also soll er das Buch zurück nehmen, wenn er keine schlechte Bewertung haben möchte.
Aber sich drüber ärgern, dass man evtl. zu viel bezahlt hat und "nicht verschenken können" ist ein Unterschied.
Klar, das hab ich ja oben schon geschrieben. Mir wäre es wurscht, vor allem wenn es innerhalb der Familie verschenkt wird. Ich verschenke auch gebrauchte Sachen und Mängelexemplare. Ellert mag das aber wohl nicht. Und der Verkäufer hätte das dazu schreiben oder wenigstens per Foto ersichtlich machen müssen. Finde ich.
egal an wen Aber ich sehe schon da liegen Welten an Meinungen zusammen. Ich fidne Dinge sollte man so beschreiben dass es am Ende kein böses Erwachen gibt. Ich kaufe auch Sachen mit Mängeln, wenn die denn beschrieben sind ist das ja auch ehrlich, hat ein Shirt einen Fleck und ich will es und weiss es vorher dann ist es meine freie Entscheidung aber verschweigt man es dann ärgert es mich, egal ob ich das nun verschenken wollte oder selbst anziehen. bei einem Fleck in einer neuen Bluse, die als neu verkauft wird würde sich hier jeder aufregen, sowas nimmt man hin ? Der VK ist motzig und sieht das auch ganz anders dagmar
bin voll bei häsle (zweites posting in diesem thread)
Beides fände ich toll, für mich persönlich. Aber Du hast immerhin so viel Zeit und so wenig andere Probleme, dass Du antwortest.
Seh ich auch so... meinem Mann wäre das wurst und würde es wirklich so groß draufstehen hätte mans beim Kauf schon sehen müssen. Das Buch ist doch nun nicht weniger Wert bzw dessen Inhalt...
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