Mitglied inaktiv
ich hoffe ich bin hier einigermaßen richtig (hab kein passendes Forum gefunden).
Wir haben uns vor 4 Monaten bei Ikea einen Schuhschrank gekauft, der jetzt schon auseinanderbricht (nicht mehr zu verwenden). Leider hab ich kein Kassenzettel mehr. Weiß jemand ob ich das Teil auch so zurückbringen kann, evtl mit der Familykarte?? Wollt nicht auf gut Glück hin, weil es eigentlich nicht gerade um die Ecke ist.
Bin ziemlich sauer. Werd nicht mehr da kaufen. Alles teurer und sch... Qualität!!!
Lg
zwergbertmama
Ich würde an deiner Stelle einfach mal dort anrufen und den Fall schildern. Da würde ich auch gleich dazu sagen, dass du keinen Kassenzettel mehr hast. Dann sparst du dir den Weg für den Fall, dass sie ohne Kassenzettel deine Reklamation nicht annehmen. Gruß Sylvia
Wir haben auch schon mal einen Teppich ohne Bon umgetauscht, der eine ausgefranste Naht hatte. Es gab dann allerdings "nur" einen Gutschein. Und die schauen nach, ob das Teil irgendwann reduziert war und Du bekommst dann nur den geringeren Preis gutgeschrieben. U.U. können die aber über die Family Card den Kauf nachvollziehen; immerhin schreiben die einen ja immer per Mail an bzgl. gekaufter Produkte. LG
Du willst reklamieren und nicht umtauschen, das ist was anderes. Evt können die über die karte nachsehn was Du bezahlt hast. Aber Geld wird keines ausgezahlt
(wie ich hier schon öfter postete ...) (auch wenn sich die Geschäfte dagegen sträuben) Umtausch ohne Kassenbon nicht möglich ... So oder ähnlich lautet sehr oft die Antwort eines Verkäufers, wenn der Käufer wegen einer mangelhaften Sache seine Rechte geltend machen will, aber keinen Kaufbeleg mehr besitzt. Was viele nicht wissen: Um als Käufer erfolgreich Rechte geltend zu machen, benötigt man weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine Garantiekarte des Kaufgegenstandes. Voraussetzung ist lediglich, dass der eine Käufer und der andere Verkäufer ist. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat. Die Weigerung vieler Verkäufer, die Rechte des Käufers zu erfüllen, hat neben Unwissenheit und „Abwimmeln“ des Käufers aber oft noch einen anderen Grund: Wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist und der Käufer deshalb Rechte geltend machen kann, hat auch der Verkäufer gegenüber seinem eigenen Lieferanten Gewährleistungsrechte. Schließlich wurde ja auch er im Normalfall von diesem mit einer mangelhaften Sache beliefert. Dieser Fall ist in § 478 BGB geregelt, der bestimmt, dass grundsätzlich der Verkäufer einer mangelhaften Sache die ihm aufgrund der mangelhaften Lieferung der Kaufsache entstandenen Nachteile an seinen Lieferanten weitergeben kann. Doch wie so oft unterscheidet sich die Realität vom geltenden Recht. Viele Hersteller oder Lieferanten verlangen vom Verkäufer, dass dieser alle Unterlagen zum Kaufgegenstand beibringt, wozu der Kaufbeleg des Kunden, Garantiekarten des Herstellers etc. zählen. Trotzdem darf nicht übersehen werden, dass diese Auseinandersetzungen zwischen Groß- und Einzelhandel nicht zu Lasten des Endkunden geführt werden dürfen. http://www.123recht.net/%C2%B4Ohne-Kassenbon-kein-Umtausch%C2%B4__a9413.html Das sollte sich wohl jeder am besten Ausdrucken und beim Einkaufen mit dabei haben ...
Hui, jetzt weiß ich BESCHEID!
Werd ich doch glatt am Wochenende mal testen
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