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Umtausch beim Penny auch ohne Kassenbon?

Umtausch beim Penny auch ohne Kassenbon?

-chOcO-

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Huhu zusammen, kann man beim Penny Markt auch ohne Kassenbon etwas umtauschen oder zurück geben? Wir haben vor 2 Wochen so einen höhenverstellbaren Napfständer für unseren Hund gekauft. Beim Aufbauen ist mir schon aufgefallen, das beim Abziehen des Tesa-Films die ''Farbe'' abging (alle Teile waren im Karton mit Tesa zusammengeklebt). Fand ich aber nicht ganz so schlimm. Heute morgen hab ich am Wassernapf gesehen, das die Halterung rostet, die in den Napf hineinragt. Mit diesen Halterungen kann man die Näpfe festklemmen, damit die Tiere die nicht runterreissen können. Scheinbar haben wir mal zuviel Wasser eingefüllt und der Rost ist nun halt an der Halterung, am Napf und im Wasser -.-* Kann ich das Ding zurück geben? Gesund kann es für meinen Hund ja nicht sein. Gruß chOcO


Zumselmama

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Das wäre ja eine Reklamation und die sind auch ohne Bon möglich! Wie gut,dass ich mir den nicht gekauft habe. Habe auch erst überlegt, aber mir kam der schon so "billig" vor. Bring den wieder weg! Geht garnicht.Der arme Hund. LG Nina


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

(auch wenn sich teilweise Geschäfte dagegen sträuben) Umtausch ohne Kassenbon nicht möglich ... So oder ähnlich lautet sehr oft die Antwort eines Verkäufers, wenn der Käufer wegen einer mangelhaften Sache seine Rechte geltend machen will, aber keinen Kaufbeleg mehr besitzt. Was viele nicht wissen: Um als Käufer erfolgreich Rechte geltend zu machen, benötigt man weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine Garantiekarte des Kaufgegenstandes. Voraussetzung ist lediglich, dass der eine Käufer und der andere Verkäufer ist. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat. Die Weigerung vieler Verkäufer, die Rechte des Käufers zu erfüllen, hat neben Unwissenheit und „Abwimmeln“ des Käufers aber oft noch einen anderen Grund: Wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist und der Käufer deshalb Rechte geltend machen kann, hat auch der Verkäufer gegenüber seinem eigenen Lieferanten Gewährleistungsrechte. Schließlich wurde ja auch er im Normalfall von diesem mit einer mangelhaften Sache beliefert. Dieser Fall ist in § 478 BGB geregelt, der bestimmt, dass grundsätzlich der Verkäufer einer mangelhaften Sache die ihm aufgrund der mangelhaften Lieferung der Kaufsache entstandenen Nachteile an seinen Lieferanten weitergeben kann. Doch wie so oft unterscheidet sich die Realität vom geltenden Recht. Viele Hersteller oder Lieferanten verlangen vom Verkäufer, dass dieser alle Unterlagen zum Kaufgegenstand beibringt, wozu der Kaufbeleg des Kunden, Garantiekarten des Herstellers etc. zählen. Trotzdem darf nicht übersehen werden, dass diese Auseinandersetzungen zwischen Groß- und Einzelhandel nicht zu Lasten des Endkunden geführt werden dürfen. http://www.123recht.net/%C2%B4Ohne-Kassenbon-kein-Umtausch%C2%B4__a94 13.html Das sollte sich wohl jeder am besten ausdrucken und beim Einkaufen mit dabei haben ...


-chOcO-

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Ich danke euch =) Das Ding hab ich heute morgen direkt weggestellt. Wenn Wuffi bei dem Wetter schon soviel trinkt, dann bitte ohne Rost