Methos
Hallo, Meine Schwiemu hat einen reduzierten Fernsehsessel mit ausfahrbarer Fußstütze gekauft bei XXL Lutz. Vor knapp 1 Jahr, war damals ein Ausstellungsstück, reduziert wegen Spuren auf der Sitzfläche auf 1.500 Euro (!). Jetzt fährt die Fussstütze nicht mehr raus, ich habe bei XXL angerufen und die meinten, er sei ein reduziertes Ausstellungsstück und da gibt es keine Haftung. Ich habe entgegnet, das bei so einem hochpreisigen Sessel das nicht nach so kurzer Zeit sein dürfte. Er lehnte jedoch jegliche Haftung ab und fragt bei der Herstellungsfirma mal nach. Wie seht ihr das? Kann man da noch etwas machen? Beim Kaufvertrag stand "keine nachträglichen Reklamationen möglich", finde ich auch ok bezüglich der vermerkten Gebrauchsspuren. ...aber das ist doch eine wichtige Funktion und kein 99 Euro Sessel! Also wenn ich ein Auto kaufe, muss es trotz Lackschäden noch fahren, oder nicht? Vielleicht habt ihr noch einen Rat für mich.... Vielen Dank! Marion
bei der Summe würde ich vermutlichmal schauen was ein Rechtsanwalt dazu sagt. Was sagt denn der Gesetzgeber zu gebrauchten Dinge, wie lange ist das Gewährleistung ? dagmar
Egal ob Neuware oder Ausstellungsstück, die Beweislast liegt nun leider beim Käufer. Wenn, dann kann man beim Hersteller auf Kulanz hoffen. Vielleicht sind dort bereits ähnliche Fälle (Herstellungsfehler) bekannt.
... Die sachgerechte Nutzung muss gewährleistet sein und das nicht nur ein Jahr. Egal ob Ausstellungsstücke oder nicht. Er stand doch sicher nicht jahrelang als Ausstellungsstück rum. Ich würde es über die Herstellerfirma versuchen. In dem Preissegment kann sich keine Firma einen schlechten Ruf leisten. LG carmen
Das ist ein versteckter Mangel und der muss zurück genommen werden...... Ich würde da mal im Laden etwas rabatz machen. Der Abteilungsleiter hat halt am Tele versucht, Dich "in die Schranken zu weisen", nach dem Motto "wer lange fragt, der lange irrt", dass ist, glaube ich, mittlerweile eine gängige Masche. Bleib hartnäckig am Ball, trete nett aber bestimmt dort auf, fordere eine Lösung ein (ise haben auhc eine Polsterei, die diese Mechanismen sehr gut kennen, ggf muss ein bisschen W40 dran und gut ist, erheben auch mal kurz Deine Stimme vor Ort, sowas wirkt oft. Ich habe das Gefühl, dass man mit Nettigkeit heute kaum noch weit kommt, LEIDER ........ :-(
Meiner Meinung nach habt ihr da schlechte Karten. Erstens müsst ihr jetzt beweisen das der Mangel beim Kauf bereits vorlag und zweitens, wenn nicht extra aufgeführt worden ist was von der Gewährleistung ausgeschlossen ist - nämlich zB die Sitzfläche - dann könnt ihr das eben schlecht beweisen. Zudem gilt das IMO als Gebrauchtkauf - da kann ich mich aber irren. Fraglich ist ob der Hersteller eine freiwillige Garantie gibt - und die könnte evtl eben (noch) greifen.
Der Hersteller muss laut Gesetz eine 2 jährige Gewährleistung bieten. 6 Monate nach dem Kauf greift die Beweislastumkehr, das heißt, ihr müsst dem Hersteller beweisen, dass dieser Mangel bereits beim Kauf bestand. Hier könnt ihr auf die Kulanz des Herstellers hoffen. Anderenfalls müsst ihr die Reparaturkosten tragen. Dies erfolgt aber immer erst nach einem Kostenvoranschlag durch die Firma. Der Händler kann keine Reklamationen an den Hersteller ausschließen. Lasst euch da nicht über den Tisch ziehen. Notfalls immer mal selber mit dem Hersteller in Verbindung setzen und die Sachlage schildern. Viel Erfolg und LG
Hallo Mehtos, genau so hat es Pilipps damals mit meiner Sonicare-Zahnbürste gemacht. Die musste ich dann wegschmeißen, aber in dieser Preislage würde ich mindestens eine Anwaltshotline kontaktieren, die können dir dann sagen, wie du weiter verfahren sollst. Viel Erfolg Mehtab
Wie lange stand der Sessel denn schon im Geschäft? Schau mal, ob sie dir bei 123recht.de helfen können!
Ich danke Euch schon mal... Ich bin sauer, der XXL Mann hat mich nicht mal zurückgerufen, heute hat er frei. Aber immerhin hat mir der Kollege sagen können, das es ein himolla Sessel ist und lt, der Firmenseite gibt himolla 5 Jahre Garantie. Morgen werde ich ihm noch mal auf den Zahn fühlen. Drückt mir mal die Daumen... Danke! Liebe Grüße Marion
Das hängt davon ab, ob eine Herstellergarantie gilt. Wenn diese vorliegt (beim Hersteller selbst nachfragen) könnte sie Glück haben, wenn diese auch für ausgepackte Ausstellungsstücke greift. Das bestimmt aber alleine der Hersteller. Der Händler kann lediglich eine Gewährleistung geben, wenn er will und das will er ja offensichtlich nicht, sonst hätte er diese nicht ausgeschlossen. Deine Schwimu hat dem zugestimmt als sie den Sessel kaufte. Selbstverständlich gilt dieser Ausschluss nicht nur für die Sitzfläche, sondern für den ganzen Sessel. Der Händler - sprich XXL ist aus dem Schneider. Hängt also alles an der Herstellergarantie. Der Hersteller kann diese natürlich verweigern, da ein Ausstellungstück auch aus der Herstellergarantie rausgenommen werden kann, weil ein Ausstellungsstück ja nicht im Haushaltsüblichen Rahmen genutzt wird und damit gerechnet werden muss, dass bei größerer Beanspruchung auch die haushaltsübliche Gebrauchsdauer erheblich beeinträchtigt werden kann. Nachfragen würde ich aber definitiv trotzdem - schriftlich und nicht über den Händler.
Ich danke Euch alle recht herzlich für Eure Postings... XXL hat sich ja recht verhalten gezeigt und teilte uns mit, das der Hersteller keine Garantie gibt. ALs ich meinte, unser teures eKornes Sofa macht auch Probleme, meinte er lapidar ob das auch ein Ausstellungsstück war. NEIN! War es nicht! Es hat ein Schweinegeld gekostet und der Service ist bei XXL ja echt bescheiden. Meine Schwiemu hat einen Elektriker geholt, der sich sehr bemüht hat und einen losen Stecker innen gefunden hat und das Problem war für relativ kleines Geld behoben. Mit XXL reicht es mir erst mal, und ein Ausstellungsstück sollte man sich wirklich 2x überlegen. Naja, wieder was gelernt. Also vielen Dank noch mal! Liebe Grüße MArion
Das freut mich, dass sich der Sessel günstig noch retten ließ. Wenigstens etwas
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