Tanja-73
Hallo,
hab letzte Woche meiner Tochter eine Bluse bei Takko gekauft und nun beim bügeln viel mir auf das am Ärmel eine Naht nicht richtig vernähnt ist und ein Fehler im Stoff ist..... Kassenbon und Etikett sind natürlich nicht mehr vorhanden.
Hab ich da noch eine Chance das zu reklamieren?
LG
Versuch macht kluch!
Umtausch ohne Kassenbon nicht möglich ... So oder ähnlich lautet sehr oft die Antwort eines Verkäufers, wenn der Käufer wegen einer mangelhaften Sache seine Rechte geltend machen will, aber keinen Kaufbeleg mehr besitzt. Was viele nicht wissen: Um als Käufer erfolgreich Rechte geltend zu machen, benötigt man weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine Garantiekarte des Kaufgegenstandes. Voraussetzung ist lediglich, dass der eine Käufer und der andere Verkäufer ist. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat. Die Weigerung vieler Verkäufer, die Rechte des Käufers zu erfüllen, hat neben Unwissenheit und „Abwimmeln“ des Käufers aber oft noch einen anderen Grund: Wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist und der Käufer deshalb Rechte geltend machen kann, hat auch der Verkäufer gegenüber seinem eigenen Lieferanten Gewährleistungsrechte. Schließlich wurde ja auch er im Normalfall von diesem mit einer mangelhaften Sache beliefert. Dieser Fall ist in § 478 BGB geregelt, der bestimmt, dass grundsätzlich der Verkäufer einer mangelhaften Sache die ihm aufgrund der mangelhaften Lieferung der Kaufsache entstandenen Nachteile an seinen Lieferanten weitergeben kann. Doch wie so oft unterscheidet sich die Realität vom geltenden Recht. Viele Hersteller oder Lieferanten verlangen vom Verkäufer, dass dieser alle Unterlagen zum Kaufgegenstand beibringt, wozu der Kaufbeleg des Kunden, Garantiekarten des Herstellers etc. zählen. Trotzdem darf nicht übersehen werden, dass diese Auseinandersetzungen zwischen Groß- und Einzelhandel nicht zu Lasten des Endkunden geführt werden dürfen. http://www.123recht.net/%C2%B4Ohne-Kassenbon-kein-Umtausch%C2%B4__a9413.html Das sollte sich wohl jeder am besten ausdrucken und beim Einkaufen mit dabei haben ... Das zum Thema UMTAUSCH. Reklamation ist nochmal ein bisschen anders - vom Prinzip her aber ähnlich. Takko ist allg. sehr kulant - ich habe auch zwei Monate später was ohne Bon reklamieren müssen (der einzige Bon, der mir irgendwie weggekommen ist, passiert mir sonst nie, da alles archiviert). Die schauen in der Kasse, was es "heute" kosten würde und man bekommt ne Gutscheinkarte. Hat man mit Karte bezahlt, ist es natürlich hilfreich, den Ausdruck der Buchung mitzunehmen.
stimme ich dir zu hab schon oft umgetauscht ohne Beleg gut man konnte sich aber auch noch an mich erinnern. aber vielleicht hast du mit der Kundenkarte von Takko deine Sachen gekauft dann muss das doch irgendwo verbucht sein, falls er Verkäufer noch zicken macht kannst du das noch einsetzen
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