Mitglied inaktiv
Hallo zusammen! Ich möchte mal eine Frage in die Runde/den Raum stellen: ist es rechtens, dass der KiGa die Vorsorgehefte der Kinder kontrollieren darf? Bei uns sollen alle 4jährigen auf die U8 kontrolliert werden. Sie wollen von der entsprechenden Seite eine Kopie, bzw. die Seite selbst kopieren. Wir haben zwar nichts zu verbergen und unsere Kleinste war auch gerade schon bei der U8, aber darf der KiGa (bzw. die Stadt, oder wer auch immer die Daten dann erhält) das einfach so? Würde mich mal interessieren was Ihr dazu sagt/schreibt... Gute Nacht und lG Luann
Hallo, ja soweit ich weiß dürfen solche Sachen verlangt werden, wie auch die Impfausweise. Ist aber relativ neu die Regelung glaub ich. LG Ariane
Von mir gibt es sowas nicht!
Der Kindergarten darf aber gerne eine ärztliche Bescheinigung haben, daß mein Kind keine ansteckenden Krankheiten hat bei Kindergarteneintritt.
Was im U-Heft steht, geht den Kindergarten NICHTS an!
Die gesetzliche Vorschrift zur Vorlage soll mir der Kindergarten oder später die Schule mal zeigen.;-)
Wie war das mit dem Rechtsanspruch auf einen Kigaplatz und die Schulpflicht?
so können sie wenigstens kontrollieren, ob die kinder bei der vorsorge waren oder nicht. und ehrlich gesagt, ist es mir völlig wurscht, ob der kiga weiss, wie gross und schwer meine kinder bei der vorsorgeuntersuchung sind, und ob sie sonst alles "bestanden" haben andrea
folglich würde ich den Kindergarten noch breiter belächeln. Und eine ärztliche Bescheinigung reicht aus. Der Blick ins U-Heft verhindert KEINE Kindesmisshandlung! Zumal da oft Diagnosen etc.. stehen, die einfach andere nichts angehen ;-)
Hallo bein uns wurden die Impausweise kontrolliert-aber das wegen der Neuerungen im Zusammenhang mit den Masern-nicht geimpfteKinder dürfen bei auftreten nicht gebracht werden,aber ich persönlich finde die U-Heft kontrolle nicht schlimm,bei uns bekommt das Jugendamt immer einen Schrieb nach erfolgter U-ohne Diagnosen,wohl aber mit Auffälligkeiten,damit kann erstens die Durchführung der Us überwacht werden,dann werden Fördermaßnahmen bei Auffälligkeiten angeboten. Ich denke das hat mit der Mißbrauchsvorsorge zu tun,jede Stadt reagiert noch anders Bzw mit anderen Maßnahmen darauf,da es einfach keine einheitliche Regelung gibt,wenn die us zur Pflicht würden müßte das ja sogar irgendwie Städtisch kontrolliert werden. liebe grüße marou
Hallo, also ich arbeite im Kiga und heir gibt es sowas noch nicht! Finde das auch total schwachsinnig, denn was soll das bezwecken??? Deswegen gibt es dennoch Menschen die ihre Kinder schlagen und quälen.... egal ob das Heft nun jemand sehen möchte oder nicht! Lg
Mich auch mal zudem Thema äußern mag... Hier in Berlin gibt es eine Aktion die heißt " Ich geh zur U und DU"... Dafür kann man die U-Hefte vorlegen...ist aber kein muß,,,und jedes Kind bekommt dann ein U-T-Shirt geschenkt.... LG TopLine
...das ist ja der kontrollierte Mensch vom Baby/Kleinkind an, oder sehe ich das zu eng??? Bin mal gespannt, ob es noch mehr Meiningen dazu gibt... LG Luann
Hallo klar kann man das so sehen,wennes aber zur Vorsorge von Mißbrauch und Mißhandlung kontrolliert wird nur gerechtfertigt schließlich ist das genau die Altersgruppe die sich nicht wehren kann-deshalb finde ich die Art wie es bei uns gehandhabt wird auch ganz gut,das Jugendamt bekommt halt einen Brief das dasKind bei der u war und wenn es z.b. Sprachstörungen gibt oder andere Auffälligkeiten dann steht das da drin aber keine genauen diagnosen. lg marou
ach..ich fühle mich doch gleich heimisch.. *flöt*
alle motzen über die ehemalige DDR, aber die Überwachungsmethoden werden ja immer "besser"..wie " zu Hause"
Dann kommen die Argumente => wer nichts zu verbergen hat..
Ja, aber ich will keine gläsernen Kinder und solange es noch geht, werde ich das zu verhindern wissen.
U-Untersuchung schützt nicht vor Mißbrauch/Mißhandlung!
Erwachsene misshandeln dann ihre Kinder außerhalb der heißen Phase
spreche aus Erfahrung
Bescheinigung des Kia genügt, sensible Daten aus dem U-Heft haben im Kindergarten nichts zu suchen! Schon gar nicht, wenn es um angebliche Prävention geht
wer das natürlich freiwillig vorzeigen will => OK
aber kein MUß!
ich finde das nicht schlimm, denn ich denke, dass der Kindergarten sehr sorgsam mit den Daten umgeht - und sich dann auch individuell besser um das einzelne Kind kümmern kann. Unsere schauen auch ins U-Heft, aber kopieren sich nichts raus. Aber gerade für die Integrationskinder finde ich das wichtig, damit die optimale Förderung gewährleistet ist.
Mich könnten die mal kreuzweise, das U-Heft meiner Kinder geht nur mich, das Kind und den behandelnden Arzt etwas an. Ich würde auf den Satz im U-Heft verweisen, der vorne drinsteht: "Dieses Untersuchungsheft enthält ärztliche Befunde über ihr Kind. Bitte bewahren Sie es sorgfältig auf. Wem sie dieses Heft zugänglich machen wollen, entscheiden Sie selbst als Eltern." Die Untersuchungen sind hier in D eh keine Pflicht, zumal ich auch nicht weiss, für was das gut sein soll, wenn der Kiga die U-Hefte einsieht. Kurzum: nein, sie dürfen das nicht. LG Nicole
weil wir die U mit vier jahren nicht gemacht hatten, wir hatten zu der Zeit einer nach dem anderen die Windpocken und im Nachhinein wollte der Arzt sie nicht machen, weil die Zeitspanne vorbei war. Mir wurde gesagt, das Kind dürfe ohne U nicht mehr in den Kindergarten (zu Anfang es Jahres), ich ließ sie zu Hause, redete mit dem Arzt, er könne nur eine normale Untersuchung machen. Da hatten wir dann alle die Grippe, und in der Zeit stand dann das JA vor der Türe, warum unser Kind denn nun seit 3 Wochen nicht in den Kindergarten ginge (wußte gar nicht das Kiga Pflicht ist). Ich ihm die Sachlage gesagt vonwegen U, Kindergarten meinte, die muss sein, sonst darf Kind nicht kommen, Arzt macht die nicht und normale Untersuchung ging gerade nicht, weil eben Grippe. Ich war total sauer, Kindergarten streitet ab die geschickt zu haben, nur gemeldet daß die U fehlt und JA sagt, Kindergarten hätte sie geschickt *argh*. Nunja, gleich nach der Grippe gab es die normale Untersuchung und Kind geht wieder in den Kiga, wo interessanterweise auch gleich ein Entwicklungstest gemacht wurde, den Kind mit bravour bestand, also auszusetzen gab es von allen Seiten nichts, aber hauptsache es konnten sich alle einmischen und eine fehlende Untersuchung wird zum Brandherd:-(. LG Nina
die verlangen immer viel. Wenn man dann nach der Rechtsgrundlage fragt, woraus sich eine Verpflichtung ergibt, kommen die immer ins stottern. Also bei öffentlichen Einrichtungen ist keine Verpflichtung gegeben, es sei denn das Land hat da eine Regelung getroffen. Bei privaten sieht das schon anders aus. Manchmal setzen die eine Impfung ect. für die Aufnahme voraus.
Die letzten 10 Beiträge
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell
- Wie viel arbeiten? Ausgaben für Grossfamilie?
- Lotterielos zu Weihnachten für Kinder...
- Krankenkassen Betragserhöhung....
- Wohngebäude-Versicherung!
- juchu, wir bekommen über 700 € Rückzahlung bei der Gas-Abrechnugn
- Frage zu Elterngeld: Übergang von Selbstständigkeit in Festanstellung
- Ansicht geändert?