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Notarkosten bei Hausüberschreibung

Notarkosten bei Hausüberschreibung

momoundlea.

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Hallo das Haus meiner Schwiegis soll jetzt erst an meinen Mann überschrieben werden und im zweiten Schritt dann von meinem Mann zur Hälfte an mich. Seine beiden Geschwister werden ausbezahlt und die Schwiegis bekommen lebenslanges Wohnrecht im Erdgeschoss. - Bitte keine Diskussion jetzt hier anzetteln über den Unsinn oder die Risiken einer solchen Überschreibung - Was kommt denn da an Notar und Gerichtskosten auf uns zu? Kommt hier auch grunderwerbssteuer? Womit müssen wir da an Nebenkosten rechnen? Verkehrswert wurde mit 150000€ festgesetzt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von momoundlea.

Das werden mehrer Kostenpuinkte sein, und das mit der Grunderwerbssteuer hängt davon ab wie man die Überschreibung macht. Wir haben einen ähnlichen Fall gehabt, lediglich dass mein Mann nicht mit ins Grundbuch aufgenommen wird. Mein Fall: Haus wird in zwei Wohnungen geteilt (2/3 & 1/3 von der Größe her - Verkehrswert der kleinen Wohnung ca. 90000,-€). Schenkung der kleinen Wohnung in vorwegnahme der natürlichen Erbfolge an mich. Zusatzvertrag über Abgeltung meiner Geschwister zu jeweils 1/3 des Verkehrswertes womit die Wohnung aus der Ermasse rausfällt. Eintragung meiner Person ins Grundbuch für die kleine Wohnung inkl. Grundschuldbestellung. Kosten ohne die Teilungserklärung gute 3000,-€ für den Notar. Keine Grunderwerbsstuer, aber die Eintragungen kosten natürlich auch noch mal (ca. 600,-€). Da der Verkehrswert bei Euch höher ist, würde ich das anteilig aufrechnen, also mit ca. 6000,-€ plus die ZUSÄTZLICH Eintragung Deiner Person und des Wohnrechtes (wieso wirst Du nicht direkt mit eingetragen, das sind einmal Kosten weniger). LG Sabine


shinead

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Antwort auf Beitrag von momoundlea.

Für den Notar würde ich mal 1.500 Euro rechnen. Für das Gericht Grundbuchänderung) eher 2.000 Euro. Grunderwerbssteuer fällt nicht an: § 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) und im § 7 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG): Schenkungen und Erbvorgänge zwischen Ehegatten und Lebenspartner sowie Verwandten gerader Linie sind grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer befreit.


Bengelengelmama

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Antwort auf Beitrag von momoundlea.

Prüf mal ob du mit einer Überlassung nicht günstiger kommst. Ich hab meinem Ex unser bzw. jetzt sein Haus überlassen - ist lt. Notar ein Unterschied zur Überschreibung. Ich glaube so um die 2000€ (wenn überhaupt) musste er dafür zahlen. Verkehrswert ist mehr als doppelt so hoch wie bei dir - ich weiß aber nicht mehr ob das was zur Sache tut.


ohno

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Antwort auf Beitrag von momoundlea.

Den Notar fragen. Und nicht hier. Hat hier sicher niemand die Gebührentabelle der KostO bzw des neuen GnotKG im Kopf. Seit August gibts neue Gebühren. Wenn ihr vorher schon deswegen beim Notar wart, wirds noch nach der KostO berechnet und es wäre günstiger. Der Notar, welchen Ihr mit der Beurkundung beauftragt habt, wird Euch die voraussichtlichen Kosten sagen können. Und ob diese. Übertragung steuerrechtlich sinnvoll ist. Aber diese Übertragungsart kenne ich, meist mit Sprungauflassung, d.h. eigentlich wird ja erst Dein Mann als Alleineigent&3;mer im GB eingetragen. In Eurer Form würde das dann übergangen. Ob allerdings alles in einer Urkunde beurkundet werden kann, weiß ich nicht. Die Abrechnung der Urkunde wäre dann ziemlich schitt für die Angestellten . Aber gut, das ist ja dann nicht Euer Ding