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Mist, ich glaub ich hab ein Problem...

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Huhu, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen? I LG, Manuela


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Ruhig bleiben und ignorieren. Basta.


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Ich glaub mit dem kopieren von Texten hat jeder schonml gemacht. Aber deswegen nen Aufstand treiben ?? Würd das auch ignorieren LG kaba


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Kann ich schlecht ;o) Er droht mir gerade mit dem Ebay VeRi-Programm? Was auch immer das sein mag. Zumal, wenn ich die Emailadresse eingebe, wirft Google mir genau die beiden Namen aus, womit die Ebay-Mail unterschrieben wurde. Bin echt hin- und hergerissen :o(((


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Frag mal bei eve oder ellert an ob die damit was anfangen können. Die sind ja viel bei ebay unterwegs LG


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Werde mal anfragen... Bibber... Und ja, das Kopieren von Texten ist eigentlich tatsächlich nicht erlaubt. Aber da es sich nur um die Rückseite und den wortgetreuen Text handelte... Mist...


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Ich hole mir auch Anregungen aus anderen Auktionen. Wie kommt der drauf das du den Text bei ihm kopiert hast ?? Könntest den doch auch von der Packung abgeschrieben haben.... LG


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Hm - schau mal auf den Hilfe-Seiten von Ebay (such nach "Angebotstext kopieren"). Da steht, das Produktbeschreibungen NICHT geschützt sind, nur wissenschaftliche und literarische Texte (nicht schlichte Artikelbeschreibungen)


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Über VeRI Das VeRI-Programm unterstützt die Inhaber immaterieller Schutzrechte, wie Urheber-, Marken- und sonstiger gewerblicher Schutzrechte, beim Melden und Entfernen von Angeboten, die diese Rechte verletzen. Personen, die Inhaber eines dieser Schutzrechte sind, sind als Teilnehmer beim VeRI-Programm herzlich willkommen. Hintergrund des VeRI-Programms Hintergrund des VeRI-Programms ist, dass es vereinzelt vorkommen kann, dass gewerbliche Schutzrechte (z.B. Patente, Marken), Urheber- und Leistungsschutzrechte oder sonstige immaterielle Rechte durch Angebote auf dem eBay-Marktplatz verletzt werden. eBay hat größtes Interesse daran, derartige Rechteverletzungen zu unterbinden. Bitte beachten Sie aber, dass nicht eBay, sondern einzig der Anbieter für die Inhalte seiner Angebote verantwortlich ist. Rechteinhaber müssen sich daher für alle Maßnahmen, die über die Entfernung des Angebotes hinausgehen, grundsätzlich an den Anbieter wenden. VeRI-Teilnehmer können schnell und unkompliziert auf rechteverletzende Angebote hinweisen und deren Entfernung verlangen. Voraussetzung für eine Entfernung ist, dass wir von dem Rechteinhaber oder einem von ihm bevollmächtigten Vertreter auf das konkrete Angebot und die konkrete Art der Rechteverletzung aufmerksam gemacht werden. Sollten Sie sich nicht sicher darüber sein, ob nach in Deutschland geltendem Recht tatsächlich die Verletzung eines Schutzrechts vorliegt, empfehlen wir, vor einer VeRI-Mitteilung die fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Vorteile des VeRI-Programms Durch die Teilnahme am VeRI-Programm können Sie folgende Vorteile nutzen: Entfernung der Angebote, die eine Verletzung Ihrer Schutzrechte darstellen. Betreuung durch speziell geschulte eBay-Mitarbeiter, die Ihnen helfen, dieses Programm optimal zu nutzen. Bearbeitung Ihrer Meldung mit höchster Priorität. Herausgabe der bei uns hinterlegten Kontaktdaten des Anbieters. Informationen über aktuelle Entwicklungen und neu verfügbare Lösungen für VeRI-Teilnehmer. VeRI International: Das eBay VeRI-Programm ist ein internationales Programm. Das bedeutet, dass Rechteinhaber sich dort grundsätzlich nur einmal anmelden müssen, um weltweit rechteverletzende Angebote melden zu können. Für China gibt es jedoch einiges zu beachten. Mehr über das eBay VeRI-Programm in China erfahren Sie hier. Ich möchte am eBay VeRI-Programm teilnehmen: Die Anmeldung zum VeRI-Programm erfolgt schnell und unkompliziert. Bitte füllen Sie hierzu das Formular "Anmeldung zum VeRI-Programm" aus und faxen Sie es uns zu.


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Die Auktion habe ich bereits beendet.


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Woher hast du den Text kopiert? Von einer anderen Auktion? Zeig mal bitte die fremde Auktion.


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Scheiße


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Krass finde ich ja auch den Satz, dass die Veröffentlichung dieser Mail z.B. in Foren strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht Die hauen ganz schön auf den Putz... Darf ich fragen, um was für einen Artikel es ging? Ansonsten würde ich mal mit ebay Kontakt aufnehmen, die können dir vielleicht Auskunft geben, ob das rechtens ist. Mir kommt es ein bisschen spanisch vor, das wirkt schon extrem "professionell" - als wenn die nur drau warten, dass jemand ihren Text kopiert.


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Heiße Luft, heiße Luft, heiße Luft. Also: Her mit der Auktion des anderen!


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Ich habe auch das Gefühl, dass das Bauernfängerei ist. Wenn es tatsächlich der Text ist, der auf der Rückseite des Artikels steht, dann sollen die dir mal nachweisen, dass du den nicht selber abgetippt hast... Und die haben doch wohl kaum die Rechte an der Artikelbeschreibung, die auf dem Produkt steht. Kopiere doch mal die entsprechenden Links hier rein und vor allem kontaktiere ebay!


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Anhand seiner bekommenen negativen Bewertung(en) droht er wohl des Öfteren. Masche??


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Kann man das nicht noch irgendwie angucken, würde gerne mal vergleichen.


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Hallo, ich würde den Text vorsichtshalber auch mal schnell löschen lassen ... redaktion@rund-ums-baby.de Des weiteren ... ich benutze auch das erwähnte Programm (Anticopy) und JA man wird dann benachrichtigt wenn jemand was kopiert und eingefügt hat. Man kann es auch so einstellen das derjenige der das kopiert dann was ganz anderes dort zu stehen hat ... Was das nun wirklich für Konsequenzen hat oder haben kann weiß ich nicht, würde mir da aber professionellen Rat holen! LG Katja & Co


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Das ist Unfug! Ich habe deren Auktionstext mit dem Text auf der Rückseite des Kalenders verglichen. Es ist exakt der gleiche. Der einzige Unterschied ist, dass sie das abgetippt haben und du nicht. Du hast never ever gegen deren Urheberrechte verstoßen. Punkt. Du brauchst KEINE Angst haben. Punkt. Bitte ignorieren jede weitere Mail. Bitte schreibe KEINE weitere Mail. Und vor allem: BEZAHLE KEINEN CENT!!! Wenn du unbedingt etwas tun möchtest (was ich persönlich nicht tun würde), schreibe eBay an und sage, dass der Verkäufer von dir 79 Euro verlangt, weil du ihren Text kopiert hast, den SIE NICHT urheberrechtlich geschützt hat, sondern der 1 zu 1 auf der Rückseite eines Paar-Euro-Kinder-Adventskalenders steht. Also: Cool bleiben, ignorieren. Bitte, bitte ignorieren. Vollkommen legal ist das nicht, was die da tun. Glaube es mir. Stelle deinen Kalender wieder ein und gib dir einfach die Mühe, den Text von Hand einzutippen. Fertig. :-)


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d.h. ihm meldet ein programm wen jemand seinen text übernimmt das geht automatisch. Rauskopieren ist verboten ABER was macht juristisch den Unterschied des Abschreibens gegen Rauskopieren ? Wäre es sein text könnet man da wirklich vorgehen auch wer fremde Bilder nutzt darf das nicht. Nur wo kein Kläger da kein Beklagter Ich kann es verstehen wenn man die durch Anwälte erstellte Rechtsbelehrungen kopiert, dass da ener sehr stinkig wird, denn der zahlt dafür. Aber bei einem abgeschriebenen text ??? dagmar


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Wie kann man nur so unsägliche dumme Sachen von sich geben, wenn man KEINE AHNUNG hat? Unglaublich. Behalte Deine halbseidenen Rechtstipps aus der "Bild der Frau" einfach für Dich! Mit dem Gefasel tust Du niemandem einen Gefallen. Ich sehe jetzt davon ab, Dich über die Rechtslage aufzuklären. Du verstehst es sowieso nicht..


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Beste Stella, du hast ja sowas von Recht. Wir sind alle dumm und lesen Bild der Frau. Vielen Dank, dass du mich freundlich zurechtweist. Mein Gefasel ist ja wirklich unerträglich und du bist die einzige Person mit Grips auf der Welt.


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http://www.wortfilter.de/News/news2159.html Da steht ja, dass man entsprechende Mails dorthin senden kann. Lieben Gruß Incor


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Ich werd's zahlen und als Lehrgeld verbuchen. Und wie lange braucht die Redaktion eigentlich um einen Beitrag zu löschen??? Hilfe. Weiß das jemand??? Ist da am WE überhaupt jemand da oder muss ich nun bis Mo warten???


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das du das sofort zahlen willst Nicole


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www.jurathek.de, das ist kostenlos und die geben ganz schnell einen guten Tipp, außerdem würde ich auch ebay eine Nachricht schreiben, ob es rechentens ist, was da getrieben wird. Meistens hält sich ebay raus, aber die werden es doch wissen!


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Ebay hält sich raus


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Abmahnung kann noch teurer werden das ganze nennt sich urheberrecht, und dieses gilt nicht nur für fotos


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Sorry, aber du handelst dumm. Klinke mich jetzt kopfschüttelnd aus.


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Nein, leider nicht.


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Hi, schön Dich zu lesen. Kann ich Dir eine kurze Frage stellen? Da ich ja deren Mail erst hier gepostet und dann gelesen habe, habe ich natürlich auch erst hinterher den Satz entdeckt, dass ich die Mail nicht veröffentlichen darf. Kann das auch mit diesem Kopier-Signalprogramm bemerkt werden? Bin ich jetzt direkt 2 x dran? Wäre ein gelungener Auftakt ins We ;o) Und ja, ich sage schon nichts mehr und zahle einfach brav.


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Ehrlich, bevor du die 79 Euro zahlst, erkundige dich doch erstmal, ob es überhaupt verboten ist, Texte zu kopieren, die der "Kläger" gar nicht selber verfasst hat sondern selbst "kopiert" (sprich: vom Produkt abgetippt) hat. Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen. Wenn der das Recht so auf seiner Seite hätte, wie er in der Drohmail betont, dann müsste er ja gar nicht so drohen - schließlich würde er doch dann im Streitfall sogar mehr bekommen. Google doch mal Juristenforen, vielleicht bekommst du ja was raus. Überweisen kannst du am Montag immer noch. Aber ich habe das Gefühl, dass du das nicht musst! ;o)


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Der Text steht schließlich genau so auf dem Produkt?


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drücke die daumen das sie deine kopierte E-mail nicht finden und rechtzeitig gelöscht wird vom rub, ansonsten kann es teuer werden rechtlich gesehen haben die leute recht leider hat du kopiert, , ist egal ob eine produktbeschreibung oder was weis ich. kopiert ist kopiert lege es in die akte lehrgeld und schreib in zukunft alles per hand ab ;-)


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sondern zb in word kopiert? Den Link darf man aber kopieren oder gar nichts von dem VK?


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Nur wenn Du das kopierte veröffentlichst kommt das Programm zum tragen! LG Katja & Co


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Wenn sie diesen Text auch haben "schützen" lassen kann es schon sein. Allerdings ist das Prinzip dann ein anderes. Bei ebayauktionen kopierst Du ja einen versteckten Link mit und wenn Du ihn dann unter deinem Namen einfügst erkennt das Programm das es ein anderer ebayname ist und meldet das dann! Das Prinzip funktioniert bei emails so nicht. Allerdings gibt es natürlich andere Möglichkeiten der Suche. LG und ich drück Dir die Daumen Katja & Co


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dann findet er das?? Korrekt finde ichs trotzdem nicht da es nicht sein Text ist


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Aber wenn er es dennoch sieht kann er trotzdem reagieren. Wie gesagt wenn es sein Text wäre kann ich die Aufregung verstehen so ist es einfach nur das Ausnutzen eines Umstandes das Ausspielen von Macht. eines hat er erreicht hier kauft sicher da nie wieder einer was dagmar


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es sit ein gewerblicher händlerder die ware des Herstelelrs vertreibt kann durchaus sein, dass er die berechtrigung hat!! es gibt ein gerichtsurteil dass sich nicht nur au die fotokopiererei bezieht...sondern auch auf die texte.....egal ob text der rückseite einer verpackung, wenn das ein gewerblicher oder privater, der die genehmigung hat, egschrieben hat und jemand kopiert es...


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http://www.anticopy.de/Urheberrecht-Grundlagen.html


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und auch den anderen Damen hier, die sich mit ihrem Pseudogefasel hervortun wollen. Bevor man hier "Leere Drohung" usw. schreit, sollte man erst mal Ahnung von der Materie haben! Man klaut weder Bilder, noch Texte. Schon gar nicht von Gewerblichen, denn dann wird`s teuer. Und das völlig zu Recht. Verbuche es als Lehrgeld und dem superschlauen Rest hier sollte das eine Warnung sein..! Ruf einfach bei der Kanzlei an und kläre das.


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juristisch sicher auch ok dennoch übers Ziel geschossen bei einer abgeschriebenen Beschreibung die er sicher auch rauskpiert hat. Echt ärgerlich finde ich Bilderklauen ( mir schon öfters passiert) oder eben ausgeklügelte texte da würde ich auch sagen selbst schuld aber hier ? Recht hat eben oft mit Gerechtigkeit nichts zu tun !!! dagmar


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ich würde an deiner stelle den VK freudnlich anschreiben, dass es dir leid tut, weil es dir nicht bekannt war und du eigentlich die rückseite der OVP des Herstellers nutzen wolltest evtl geht er darauf ein teuer wird es nur noch mehr, wenn der anwalt sich einschaltet! weil er leider im recht iost und du somit alle kosten tragen musst! da er gewerblich ist, hat er eine telefonnummer, wenn du dich traust, ruf ihn an. Vieles kann man sicherlich so klären....


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Alles verworren.-.-. wenn ich das lese hätte ich schon reich werden können was man mir alles schon rauskopiert hat auch Bilder ! dagmar


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Alles verworren.-.-. wenn ich das lese hätte ich schon reich werden können was man mir alles schon rauskopiert hat auch Bilder ! dagmar


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ja, dagmar, hättest du frag mal jaimymama *g*


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diese eine zeitung hat damals 200.- gespendet netterweise *grummel* mein Ruf war ruiniert dagmar


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Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Und egal, wo und wie man IRGENDETWAS im Netz kopiert und wiederveröffentlicht, muß man sich die Genehmigung dazu einholen. Gewerbliche Verkäufer haben sehr hohe Kosten und müssen viel investieren (gerade bei ebay) um konkurrenzfähig zu bleiben. Da geht es nicht an, daß Hinz und Kunz sich an und in deren Auktionen "bedienen". Völlig gleich, ob es ich um Aufmachung, Textpassagen oder Bildmaterial handelt. "Gerechtigkeit" ist subjektiv. Gesetze sind nötig. Deren konsequente Umsetzung ist in der heutigen Zeit unerläßlich-da soll und darf es keine Ausnahmen geben. Zumal ich persönlich es sowieso moralisch verwerflich finde, Auktionstexte einfach zu kopieren, wenn man weiß, ein anderer Mensch hat sich die Mühe gemacht. Der Verkäufer darf den Text vom Hersteller kopieren, da er eine Genehmigung dazu hat und sowohl Texte als auch Artikelfotos von diesem per Mail zur Verfügung gestellt bekommt. Der Privatverkäufer nicht. Er klaut einfach beim Gewerblichen. Oder in anderen Shops, direkt auf den Herstellerseiten (sehr gefährlich!) oder sonst irgendwo. Es gibt diverse gravierende Unterschiede zwischen gewerblichen und privaten ebay-Verkäufern. Gewerbliche haben mit genügend Hürden zu kämpfen, insofern ist es aus meiner Sicht auch völlig legitim, wenn sie wenigstens noch ein paar(!) Rechtsmittel ausschöpfen können. Viele sind es ja nicht. Die meisten Rechte hat man ihnen mit dem Fernabsatzgesetz und den Detailbewertungen ja schon längst genommen. Ich finde das in Ordnung. Mir tut das für die Betreffende auch wirklich nicht leid, ganz ehrlich. Und wie gesagt, ich würde das auch erst mal telefonisch klären. Den Schriftverkehr hier ins Forum zu stellen, war übrigens die zweite Dummheit.


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Und er hat ihn auch nur abgeschrieben. Frag doch mal bei WISO nach oder in einem Rechtsforum. Für mich stinkt die Sache auch!


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rechte, unter anderem herstellerangaben direkt zu nutzen....und das kostet,,,,


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Am besten schreibst du den VK von dem du den Text hast nochmal an und entschuldigst dich, du wusstest es nicht da es ja nunmal 100% der gleiche Text wie auf der Rückseite ist. Das du das Angebot ja nun schon rausgenommen hast und das es dir eine Lehre ist, vllt. hast du ja glück und die lassen von der Sache ab. Son bisschn "rumschleimen" per Mail halt. Denke das würde dir mehr bringen als die tausend Beiträge alá "Leere Drohung" - "Du hast doch gar keine ahnung der Rechtslage" - "Ach ab du oder was?" etc. LG & viel Glück, Franzi


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all die Kosten und Widrigkeiten muss man sehen bei einer fertigen Textpassage vom Etikett finde ich es dennoch übertrieben das mag meine subjektive Meinung sein, viele umgehen das mit zwischenspeichern siehe oben, ich bin da auch oft übertrieben pingelig wenn es sich um Spende handelt die von Personen kommen (signierte Sachen) da frage ich auch und lass es mir schriftlich geben, dass ich es nutzen darf. Ich würde auch anrufen manches sollte man enfach abwägen gf wird der nichtm,al gesehen haben WAS genau geklaut wurde das Programm gibt auch Alarm wenn einer das Wort UND rauskopiert ( übertrieben gesagt) Wäre ich der gewerbliche würde ich auch abwägen was verkauft die Betroffene viel , wenig, neuware oder ein gebrauchtes Teil... MÜSSEN tut sie es nicht, aber ich finde manchmal darf man auch menschlich sein... dagmar


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Schlechter geht's fast nicht - unmögliches und katastrophales Geschäftsgebaren Käufer: Mitgliedsname g-aus-d ( Bewertungspunktestand von 810) 07.12.09 08:31 Antwort von kruemel1904 (07.12.09 08:53): Dies bezieht sich alleinig darauf, dass wir eine Inventur durchgeführt haben ... Ergänzungskommentar von g-aus-d (07.12.09 10:30): Ihre Einschüchterungsversuche und Drohungen bestätigen meine negative Bewertung.   CD-ROM + ADVENTSKALENDER + 24 Spiele & Geschichten + (Nr.350279017903) EUR 5,99     Artikel pro Seite: 25 | 50 | 100 | 200 ----- Auch das gleiche Produkt und auch gleich gedroht. Mit dem ist nicht gut Kirschen essen.


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und den beitrag hier im forum, findet man superschnell bei google


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Hallo, ich habe keine Ahnung von der Materie und denke auch, kopiert ist kopiert. Allerdings würde mir persönlich so die spontane Idee kommen, mal bei dem Verlag anzufragen, ob die Verkäuferin, die dir gerade so herzhaft droht, das Recht hat als gewerbliche Verkäuferin den Originaltext als Beschreibung einzufügen und ob er, wie es in deinem Fall ist, Urheberrechte geltend machen kann. Außerdem hast du den Text ja nicht 1 zu 1 als Beschreibung eingegeben. Es ist mir klar, dass kopieren verboten ist, aber ich denke auch, dass man das differenzierter sehen sollte. Bei selbst erstellten Texten ist das gar kein Thema, aber die Verkäuferin hat ja im Grunde nichts anderes gemacht wie du. Wende dich an den Verlag und geh einfach auch mal zu einem Anwalt. Ich denke einfach, mit € 79,-- kann man etwas anderes machen, als so einem VK in den Rachen schmeißen Recht hin oder her. Liebe Grüße Sabine


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Habe gerade auch meinen Mann gefragt. Er ist ein ITler. Gut er hat zwar von den Rechten nicht mehr Ahnung wie ich, aber er ist auch der Ansicht, dass hier eine unklare Rechtslage ausgenutzt wird. Er sagt auch kopieren ist definitiv verboten, aber wenn der Text exakt der selbe ist, wie auf der CD rom drauf ist, hat der VK keine Urheberrechte an dem Text und somit eigentlich auch keinen Anspruch darauf, zumal du nicht 1 zu 1 kopiert hat. Er sagt auch, wenn du total unsicher bist, schreib den Verlag an, denn die müßten es ja am besten wissen und bezahle nicht, bevor du dich nicht bei einem Anwalt erkundigt hast. Wir haben letzte Woche auch 2 Briefe von einem Anwalt bekommen. Der schreibt, dass unsere Tochter pro Brief € 138,-- bezahlen soll, weil sie einen Dienst genutzt hätte, der kostenpflichtig ist. Wir werden diese Schreiben ignorieren. Gestern habe ich mit unserer Cousine gesprochen die Anwältin ist, sie meinte, die Briefe können wir getrost ignorieren, da passiert nichts. Erkundige dich bitte wenigstens und wenn der Anwalt dann auch sagt bezahlen, dann reicht das nächste Woche auch noch, aber wenn der VK nicht im Recht ist und du bezahlst, dann hat er ja wieder gewonnen und glaube mir, dass würde ein rentables Geschäft werden. Einfach nur erkundigen vor dem bezahlen, bitte tu es für dich. Mich würde es interessieren, was dabei raus kommt. Wenn du nicht einfach bezahlt hast, sondern tatsächlich dich erkundigt hast, würde es mich echt interessieren, wie das ganze aus geht. Kannst gerne auch per Mail schreiben. Liebe Grüße und ich drücke dir die Daumen Sabine


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sie beschreibt genau, wieso der gewerbliche Händler den Herstellertext benutzen darf, der ihm per Mail übermittelt wurde. Der hat dafür BEZAHLT! Das hier hat nichts mit den üblichen Abmahnzockereien zu tun, und ich würde ganz hurtig die 79 € bezahlen. Die Beratungsgebühr beim Anwalt würde sicher nicht günstiger als dieser Betrag, und eine Rechtsschutzversicherung zahlt nur ab einem gewissen Streitwert, der definitiv höher als 79 € liegt (und außerdem nur bei Aussicht auf Erfolg, und den seh ich z.B. hier nicht...). Ganz übel ist die Veröffentlichung der Mail hier im Forum, und da drück ich Hercule Poirot (sorry, weiß nicht, ob der Nick nun richtig geschrieben ist...) ganz heftig die Daumen, dass sie aus dieser Nummer noch rauskommt. Dies hier hab ich noch gefunden: http://www.tomshardware.de/Anticopy-Ebay-Kopierschutz,testberichte-240351-4.html


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bist viel zu selten hier


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Hey, da ist ja jemand, der tatsächlich meine Postings liest! Danke, und fühl dich umärmelt...