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Kindergeld öffentlicher Dienst

Kindergeld öffentlicher Dienst

Happiness1992

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Hallo ich habe erfahren, dass das Kindergeld durch den Arbeitgeber gezahlt wird wenn man im öffentlichen Dienst tätig ist.kann mir jemand sagen welche Unterlagen/Formulare der Arbeitgeber von mir benötigt?


blubb12

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Antwort auf Beitrag von Happiness1992

Frag direkt in der Personalabteilung nach. Ich bekam alles mit Geburt des Kindes zugeschickt. Und als mein AG das an die Familienkasse abgegeben hat, lief das auch automatisch.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Happiness1992

Soweit ich weiß, haben inzwischen alle Arbeitgeber des öD die Kindergeldzahlung an die Familienkassen der BA abgegeben.


pflaumenbaum

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In Bayern noch über den Arbeitgeber... wird aber wohl auch bald geändert.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Happiness1992

huhu bei uns läuft das über die Familienkasse beim BVA wird auch nichtmehr gemeinsam mit dem Gehalt ausbezahlt sondern extra. Oder meinst Du den kinderbezogenen Familienzuschlag ?


Wurzelwurm

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Antwort auf Beitrag von Happiness1992

Das kommt darauf an, wo du im ÖD arbeitest. Ich arbeite im ÖD und bekomme mein Kindergeld ganz normal über die Familienkasse, wie die meisten Angestellten. Wenn das bei dir anders ist, benötigt er eigentlich nur die Geburtsurkunde und den Antrag auf Kindergeld, alles weitere hat er ja.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Happiness1992

Ich bekam es mal mit dem Gehalt, schön wars, dann hat man sich die Arbeit vom Hals geschafft, seit dem kommt das Geld wie "überall" von der Familienkasse. Es wird vermutlich kaum noch praktiziert.


sumse

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Ich finde es mittlerweile gar nicht mehr so schlecht, dass auch mir als Beamtin das Kindergeld später als das Gehalt ausgezahlt wird, so hat man am Ende des Monats immer nochmal ein nettes Extra :-)


Ellert

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Antwort auf Beitrag von sumse

...


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von sumse

Wan die Auszahlung stattfindet liegt ja am Geburtstag des Kindes bzw. des ersten Kindes ;-). So kann das Kindergeld auch am zweiten oder dritten bereits auf dem Konto sein.