HerculePoirot
Hallo
Ich habe eben meine Heizkostenabrechnung der Firma Brunata erhalten und bin mehr als überrascht.
Hintergrund: Für 2009 musste ich über 330 € nachzahlen.
2010 habe ich deutlich mehr geheizt, sieht man am Verbauch auch, trotzdem habe ich ein Guthaben von 70 €.
Mein Vermieter hat zwischendurch gewechselt. Meine Nachbarin meinte zwischendurch mal ( Mehrfamilienhaus ), dass uns unser ehemaliger Vermieter ordentlich über den Tisch gezogen hätte. Wenn ich mir die beiden Abrechnungen so ansehe, glaube ich das nun auch ( war da bislang skeptisch, da ich nicht viel auf Tratsch und Klatsch im Hausflur gebe ).
Meine Frage nun: Ist hier jemand, der 2 aufeinander folgende Abrechnungen der Firma Brunata hat ( in der gleichen Wohnung bitte ) und mir mal eine Frage beantworten kann??? Büdde???
Und zwar Folgendes ( sorry für die umständliche, nun folgende Beschreibung ):
Ganz unten auf der Seite ist ein eingerahmtes Kästchen mit der Überschrift "Verteilung der Gesamtkosten". Da steht, dass sich die Heizkosten aufteilen in 50 % Grundsteuer. Davon wird die Gesamtfläche meiner Wohnung als Faktor genommen um die entsprechenden 50 % von mir zu errechnen. Richtig? Richtig! Soweit habe ich das verstanden. Der Wert ist auch in den beiden Abrechnungen von 2009 und 2010 gleich, also konstant.
ABER nun die Frage, die die Zeile darunter betrifft:
Da steht nun:
50 % Verbrauchskosten ( klar, der Anteil, den ich an Brennstoffkosten verbraucht habe, richtig?! ). Diese Verbrauchskosten werden durch einen Faktor geteilt, ergeben so einen Betrag je Einheit. Dieser Betrag je Einheit wird mit meinen verbrauchten Einheiten multipliziert, so dass ich auf meine Summe komme, die ich zu zahlen habe / hätte.
Beide Beispiele mal:
2009:
50 % Verbrauchskosten: 2951,85 : 27,21 MWh = 108,48401 * 5,27 = 571,71 €
Der Faktor 5,27 ist dabei das, was ich verbraucht habe.
Nun verbrauchte ich im Jahr 2010 deutlich mehr, nämlich 7,14, so dass dort diese Rechnung zustande kommt:
50% Verbrauchskosten: 2563,96 : 77,59 MWh = 33,04498 * 7,14 = 235,94 €
Meine Frage ist nun: Der Faktor MWh ( im Jahr 2009 mit 27,21 und im Jahr 2010 mit 77,59 angegeben ), was ist das? Und müsste der in beiden Jahren gleich hoch sein? Ist das eine konstante Größe?
Bin gerade vollkommen ratlos, vor allem, da mir logische Mathematik nun nie sooo nahe gelegen hat ;o)
Manuela
schau mal hier. Vielleicht findest du dort was. http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/nebenkosten/heizkostenabrechnung und hier die seite von Brunata selbst https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:zvbl_IagI0QJ:www.brunata-muenchen.de/fileadmin/templates/downloads/Heizkosten_muc.pdf+Verbrauchsabrechnung+heizung+formel&hl=de&gl=de&pid
Hallo Manuela, also bin gerade bei einer Recherche zukünftig auf Deinen Beitrag gestoßen und nachdem es ja brandaktuell ist, versuche ich mal Dir das Thema etwas näher zu bringen. Bedenke dabei bitte immer, dass ein Abrechnungsunternehmen (egal ob Brunata oder eine andere Firma) die Abrechnungsvorgaben des Hausbesitzers umsetzt und auch von den örtlichen Bedingungen abhängig ist. Also alles beginnt mit der Rechtsgrundlage Heizkostenverordnung, die findest du an vielen Stellen im Internet. Du hast ja schon richtig erkannt, dass die Gesamtheizkosten in Grundkosten (nach Fläche) und Verbrauchskosten (nach Verbrauchswerten) aufgeteilt wird. Nun läuft es so ab: Der Hausbesitzer teilt der Brunata zumeist einmalig die Flächen der Wohnungen mit. Damit ist die Basis für die Grundkosten geschaffen. Um Verbrauchskosten zu ermitteln wird das Haus mit Geräten ausgestattet um diese zu erfassen. Welche das sind, kommt auf die örtlichen Gegebenheiten an – da gibt es mehrere Technologien. So dann kommt einmal der Ableser und der Hausbesitzer schickt an das Abrechnungsunternehmen seine Kosten rein. Ob dieser Betrag stimmt oder wie er sich zusammen setzt, liegt rein in der Verantwortung des Eigentümers. Ich entnehme deinem Posting gewisses Misstrauen gegenüber dem ehemaligen Vermieter... nunja, wenn einfach mal Belege einsehen lassen, das Recht hat man als Mieter! Er muss ja die angegebenen Beträge nachweisen können, das ist seine Pflicht! Unternehmen welche die Abrechnung erstellen sind nur Dienstleister die den Hausbesitzer hier Arbeit abnehmen, die Abrechnung passiert ja rechtlich zwischen Vermieter und Mieter (nicht zwischen Mieter und Brunata o.ä.). So jetzt zurück zum Thema... also es gibt eine Aufteilung von Grund- und Verbrauchskosten, dass steht in der Rechtsnorm. Hintergrund ist einfach eine gewisse „Glättung“ in der Verteilung, denn nicht jede Wohnung hat gleich Voraussetzungen. Ich sage nur eine mittig gelegene Wohnung wird von den Nachbarn „mitgeheizt“, eine Wohnung im Dach oder über Keller ist hingegen benachteiligt... Rohrleitungsverluste etc. Denke mal der Grundkostenanteil ist somit geklärt. Der Kostenanteil für Verbrauchskosten wird nun im Verhältnis der Gesamtkosten des Hauses verteilt. Also: Man nimmt den gesamte Verbrauchskostenanteil und dividiert ihn durch die Summe aller Einzelwerte und erhält den Wert je ich sag mal „Strich“ oder wie in deinem Fall „MWh“. Vermute mal ihr habt irgendwo einen Wärmezähler, der zentral die Wohnung misst... vielleicht Fußbodenheizung? :-) Demnach steht da Megawattstunden, weil diese Zählerart diese Zählerart sogar eine wirkliche physikalische Einheit misst – damit habt ihr eh schon eine bessere Geräteausstattung. Du kannst demnach nicht die Mwh deines Wohnungszähler mit Mwh oder m² eines Energielieferanten von den Stadtwerken o.ä. vergleichen. Eine Heizkostenabrechnung ist eine Verteilungsrechnung in der der Preis pro Einheit zwangsläufig variabel ist. Im Umkehrschluss heißt das, wenn alle weniger heizen (und die Zähler somit geringere Werte messen) die Kosten de der Hausbesitzer zahlt aber konstant bleiben (z.B. durch Preiserhöhungen des Energieversorgers oder z.B. hohe Wärmeverluste oder sowas..) wird der Preis pro Einheit höher. Alle Klarheiten beseitigt? Hoffe konnte etwas helfen. Sei mir bitte nicht böse falls ich nicht antworte wenn noch eine Frage kommt, bin in diesem Forum an sich nicht unterwegs – „noch“ bin ich kein Papa. ;-)
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