kätzchen1981
Hey Mädels! Habe gerade mich mit einer Freundin unterhalten. Sie hat mir erzählt, dass sie keine Lust mehr hat hinter dem Unterhalt herzu laufen. Meine den Kindesunterhalt für ihren Sohn. Der KIndesvater wurde immer gepfändet. Seit 6 Monaten soll er mal freiwillig zahlen. Mal zahlt er, mal nicht. Und wenn er zahlt, wenn ihm danach ist. Wenn überhaupt.Er übernimmt keine Verantwortung. Sie möchte jetzt auf den Unterhalt verzichten und ihr Kind alleine enähren. Daher meine Frage. Ich bin mir hierbei nicht sicher! LG
wenn sie keine staatlichen leistungen bezieht, interessiert es doch eigentlich niemanden ob er zahlt oder nicht. Wenn sie staatliche hilfe bekommt kann sie nihct drauf verzichten
Hallo, auf Kindesunterhalt kann man nicht verzichten, denn er steht den Kindern zu und nicht einem selber. Verzichtet man, dann können einen die eigenen Kinder später deswegen verklagen. LG leaelk
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das strafbar wäre, aber ich weiß es nicht. Wenn sie in der Lage ist, auf das Geld zu verzichten, dann ist es doch ok. Solange sie nicht von irgendwelchen Ämtern abhängig ist, fragt doch kein Mensch danach. da kann man das doch regeln, wie man möchte (habe ich mit meinem Ex auch gemacht ohne Gericht, Anwalt, Jugendamt). Und wie bitte sollen die Kinder das einklagen können? Wo steht, dass man den Kindern gegenüber Rechenschaft über gezahlten Unterhalt ablegen muss?
Wieso will sie darauf verzichten ? Das Geld steht den Kindern zu. Wenn der Kindsvater nicht zahlen kann, dann soll sie UHV beantragen, dann muß sie dem Geld nicht hinterherlaufen, das erledigen die dann. Oder sind die Kinder schon zu alt ? UHV wird nämlich nur 72 Monate, bzw. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gezahlt.
.... und ja, die Kinder können später die Offenlegung beantragen und den nichtzahlenden Elternteil und auch den Elternteil, der verzichtet hat, verklagen. Die genauen Gesetzestexte weiß ich gerade nicht, aber das gibt es. Ich würde es nicht riskieren. Lg leaelk
Eigentlich sollte man die Ansprüche in berechtigter/angemessener Höhe schon geltend machen. Aber wenn sie es definitiv nicht nötig hat oder die nervigen Auseinandersetzungen in klarem Missverhältnis zum mäßigem Ertrag stehen? Dass ihr Kind sie eines Tages verklagen könnte, scheint mir höchstens eine theoretische Möglichkeit. Das hätten ja wohl schon viele Kinder machen können, deren Mutter irgendwann mehr oder weniger aufgegeben hat.
Davon hab ich ja noch nie gehört. Dann müsste ja auch jede Mutter, die überhaupt nicht weiß, wer der Vater ist, sich strafbar machen, denn die weiß ja gar nicht, von wem KiUH gefordert werden soll. Es ist ja auch so, dass "Hinterherlaufen", sprich Pfändung auch Geld kostet, das gibts ja nicht umsonst. Man muss Gerichtsvollzieher beauftragen, Gerichtskosten bezahlen, vom nervlichen Aufwand mal ganz abgesehen. Wenn die Mutter in der Lage ist, das Kidn alleine zu ernähren, ist es doch gut. Außerdem gibt es ja Unterhaltstitel, die sind 30 Jahre gültig, das Kind kann ja später den rückständigen Unterhalt immer noch selbst einklagen, wenn es mag.
Wenn ein Elterteil ein Kind alleine ernähren kann und dem Kinde stünden z.B. 250 EUR Unterhalt zu, dann käme in 18 Jahren (und mehr) eine nette Summe zusammen, die super hätte angelegt werden können.
Darauf soll das KIND verzichten
Wenn er doch aber nicht freiwillig zahlt, warum soll dann die Mutter gezwungen werden, Geld und Nerven zu opfern, um ihm hinterherzupfänden? Der Kindesunterhalt ist ja auch nicht dazu da, um angelegt zu werden, sondern um das Kind zu unterhalten, laufend monatlich, mit Essen, Klamotten etc.
Hi, es ist nicht strafbar iSd StGB, aber da der Unterhalt dem Kind zusteht, kann die Mutter nicht einfach drauf verzichten, sonst kann das Kind u.U. später in Regress gehen (wenn es ihm denn an irgend etwas gefehlt haben sollte). Was natürlich immer geht, ist den Unterhalt nicht geltend zu machen, bzw. nicht aktiv einzufordern. Wenn genug Geld da ist, ist das u.U. sogar gar nicht soo nachteilig, denn dann kann das Kind sich später darauf berufen, dass der Vater seine Unterhaltspflichten vernachlässigt hat und das Kind damit nicht zahlungspflichtig iSv Elternunterhalt bei Pflege bzw. Unterbringung ggü. dem Vater ist. Gruß, Speedy
Ein Verzicht auf Kindesunterhalt ist noch nicht mal teilweise möglich. Die Mutter darf nicht darauf verzichten, und so ein Verzicht wäre rechtlich nichtig. Das ist gesetzlich ganz eindeutig so festgelegt, § 1614 BGB. Es ist möglich, eine Freistellungsvereinbarung zu erstellen. In dem Fall müsste die Mutter die Summe, die das Kind an Unterhalt zu erwarten hätte, selbst gesichert und nachweislich aufbringen, zusätzlich zu ihren eigenen Unterhaltverpflichtungen, und dieses Geld verwalten und dem Kind (später) zugänglich machen. Das Geld steht dem _Kind_ zu, nicht der Mutter!
schön kurz und knapp geschrieben. Das vergessen viele das sie ja irgendwie so rum kommen, oder aber Verständnis für nicht zahlende Väter haben, das es eigentlich ums Kind geht.
Ich denke, hier geht es nicht um einen Verzicht, also dass sie wirklich eine Verzichtserklärung gegenüber dem Vater abgibt, sondern darum, dass sie es leid ist, einen titulierten Unterhaltsanspruch durchzusetzen, weil es eben auch mit Geld verbunden ist. Wenn der Unterhalt tituliert ist, kann man übehraupt nicht von Verzicht sprechen und das Kind hat nach Volljährigkeit immer noch genug Zeit, den Unterhalt selbst geltend zu machen.
Wenn sie das Geld nicht zwingend zum Leben braucht, dann sollte sie m.E. eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten und folgendes Verfahren festlegen: Der KV zahlt den Unterhalt an das Jugendamt und das Jugendamt überweist das Geld auf das Konto der Mutter. Zahlt der KV einen Monat nicht, dann tritt das Jugendamt in Aktion um die Forderung des Kindes einzutreiben. Die Mutter muss dem Unterhalt nicht mehr "hinterherlaufen" und kann - im Falle einer entsprechenden Überweisung - das Geld für das Kind direkt zurück legen.
Geht aber nur bis zum 12. Lebensjahr, sprich UVG, danach ist eh Ruhe.
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