Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Gekündigt worden .....

Gekündigt worden .....

Mitglied inaktiv

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Bin gestern urplötzlich gekündigt worden. Mein Chef (Arzt) ist anfang des Jahres plötzlich verstorben - danach hat meine Chefin einen Nachfolger gesucht. Ich arbeite in dieser Praxis seit 13 Jahren hab dort gelernt und bin nach beiden Kindern nach 8-12 Monaten wieder eingestiegen. Als mein Chef gestorben ist war ich noch auf 400 Euro Basis beschäftigt weil meine kleine erst 2 Jahre alt ist. Die Praxis lief die ganze Zeit mit Vertretern weiter... am 01.04 hat jetzt jemand die Praxis übernommen .... gestern hat er mich nun gekündigt - aus wirtschaftlichen Gründen. Er hatmich jetzt krank geschrieben muss also nicht mehr in die Praxis. Wie läuft das jetzt ab bei einen 400 Euro Job? Geh am Montag auf jedenfall erstmal zum Arbeitsamt und melde mich Arbeitslos. Wie sieht es da mit Arbeitslosengeld aus? Nach was berechnet sich das? Wie ist der Kündigungsschutz? Ich war noch nie arbeitslos - wie gesagt ich habe dort gelernt .... hab keine Ahnung. LG Jessi


Mamatier..2010..

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Hey, mh...so ganz weiß ich's auch nicht, ich bin selbst Arzthelferin u. gerade in Elternzeit. Ich frage mich gerade allerdings wie das mit dem Kündigungsschutz ist, wie viele Helferinnen arbeiten denn dort? Müssen da nicht zuerst die gehen, die als letztes kommen, keine Kinder haben ect.? In die Richtung würd ich mir auf jeden Fall Rat holen. Ich bin bei uns z.B. die, die am längsten da ist, als einzigste kleine Kinder hat usw., als ich in Elternzeit ging hab ich auch danach gefragt u. er meinte selbst wenn er wollte, könnte er mich gar nicht rausbekommen. Wünsch Dir alles Gute!! Micky


Maxi78

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Antwort auf Beitrag von Mamatier..2010..

Hallo, was steht denn in Deinem Vertrag? Da müssen ja die Kündigungsfristen drin stehen, die bei 13 Jahren sicher viele Monate betragen. So einfach geht das auf alle Fälle nicht, aber versuchen kann man es ja mal... Viele Grüße


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Maxi78

Das Problem ist das das ganze bei meinen alten Chef sehr familär war - wir also alle keinen Arbeitsvertrag haben. Hab dort gelernt und dann hat er mich übernommen. Ging dann alles immer mündlich. Ich weiß ja nicht ob die 13 Jahre überhaupt noch zählen wenn es jetzt ein neuer Chef ist und ich auf 400 Euro gearbeitet hab??? LG jessi


Luni2701

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aber du hast doch auch das geld bekommen oder gabs das bar auf die hand? dann wars nämlich die ganzee zeit schwarzarbeit, was ich ja nicht hoffe. Anosnten gibts auch bei nem 400€ job ne abrechnung bzw. zumindest die jahresabrechnung. Und dann ab zum arbeitsamt und dich arbeitssuchend melden. Oder nihct zum arbeitsamt je nachdem wies bei denem Mann aussieht und so nen neuen Job suchen.


mami123

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Antwort auf Beitrag von Sonnenkind9876

Wenn man auf 400 euro arbeitet hat man doch keine kündigungsfrist. man kann von heute uaf morgen raus geschmiessen werden. So ist wenigstens bei uns.


Suki

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Antwort auf Beitrag von Sonnenkind9876

damit sie im gekündigten zustand nicht weiter für ihn arbeiten muss. i.d.r. gibt es da eine bezahlte freistellung vom chef. damit hält er sich das arbeitsklima sauber. lg suki


Katrin74

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Antwort auf Beitrag von Sonnenkind9876

die Umlagekasse (U1) (der Arbeitsgeber bekommt einen hohen prozentualen Anteil erstattet) und bei bei Freistellung der Arbeitgeber. Dieses stellt sogar einen Leistungsmissbrauch der U1 deines Arbeitgebers dar, wenn er dich krankschreibt, ohne daß du wirklich krank bist. Dieses gilt allerdings nur bei kleineren Firmen, wie es Arztpraxen häufig sind. Der Chef kommt dann um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle herum. Arbeitslosengeld berechnet sich allerdings auch aus den Monaten vor dem 400-Euro-Job, den du ja erst seit einigen Monaten hast. Der 400Euro-Job erzeugt keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. LG Katrin


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mami123

das ist aber nicht immer üblich so.. ich arbeite auch auf 400€ basis habe einen unbefristeten vertrag und natürlich eine kündigungsfrist... @Finje arbeitslosengeld etc kriegst du aber nicht bei einem 400€ job, du zahlst ja auch keine steuern. würde mir trotzdem mal proffessionelen rat suchen, ich denke auch das du eine langr kündigungsfrist hast bei 13 jahren. wie esallerdings aussieht weil jemand anderes die praxis übernommen hat, kann ich dir nicht sagen. viel glück


Samsine

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Ich bin jetzt nicht wirklich ein Fachmann, aber da riecht irgendetwas faul ... Zu welchem Datum hat er Dir denn gekündigt? Wenn Du keinen Vertrag hast, in dem etwas anderes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Fristen, auch für Mini-Jobs! Schau mal hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag und muss von BEIDEN Seiten eingehalten werden. Die Elternzeit gilt NICHT als Unterbrechnung des Arbeitsverhältnisses, demnach beträgt Deine Kündigungsfrist 4 Monate (wenn die Lehrzeit mit in die 13 Jahre fällt, die zählt nicht dazu)! Theoretisch könntest Du sogar noch in der Elternzeit sein (und da darf man ja auch nen Mini-Job haben), da Deine Kleine ja noch nicht 3 ist. Ohne Vertrag und irgendwas schriftliches natürlich schwierig zu beurteilen. Aber dann würde es u.U. richtig spannend ... Evtl. gilt auch zu überprüfen, ob Du überhapt "angemeldet" bist ... hast Du das Geld bar bekommen? Aushilfslohnquittungen unterschrieben? Ich verstehe auch nicht, warum er Dich krank schreibt (wenn Du nicht krank bist). Das DARF er nicht! Normalerweise wird man "freigestellt". Vielleicht, damit er nach 42 Tagen (falls er mit der richtigen Frist gekündigt hat) nicht mehr zahlen muss? Bei einem Mini-Job springt nach dieser Zeit auch nicht die Kasse ein. Habt Ihr Rechtsschutz? Ich würde da notfalls auch mal ein paar Euronen für einen fachlichen Rat investieren ... 4 Monate á 400,- sind 1.600,- und kein Pappenstiel. Sicher kann man Dir aber auch beim Arbeitsamt etwas dazu sagen oder hier kennt sich jemand besser damit aus. Vorsorglich schon mal sorry, falls ich hier mit meinem Halbwissen Unsinn verbreite, aber ich habe das Gefühl, da will Dich jemand bequem entsorgen ... LG + *daumendrück*


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Samsine

Danke für eure Antworten. Ich habe langsam auch das Gefühl das das alles gar nicht so einfach geht. Ich war natürlich immer angemeldet und habe alle Abgaben bezahlt. Ich hatte mit meinen alten Chef eben nur keinen Vertrag - weil wir alles mündlich gemacht haben. Bei den neuen hatte wir noch keine Verträge - wollte er alles noch machen, es gibt nur diesen Praxisübernahmevertrag mit meiner Ex-Chefin. Ich habe jetzt auch schon gehört das er mit der Krankenmeldung irgendwas einsparen will ..ich könnt einfach nur noch kot......das man sich so in einen Menschen täuschen kann. Wie läuft denn so eine Freistellung ab? Werde am Montag zum Arbeitsamt gehen und denen die ganze Sache schildern und mir dann einen Anwalt nehmen. LG jessi


auchhier

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Hallo, wenn euch Angestellten nicht vor der Übernahme gekündigt wurde, dann hat er euch zu den alten Bedingungen/Verträgen übernommen. Neue Verträge hätten vor der Praxisübernahme geschlossen werden müssen. Wenn die Verträge mit dem vorherigen Arbeitgeber nur mündlich geschlossen wurden, dann gelten die Tarifverträge und so läuft es mit dem neuen Arbeitgeber dann auch weiter. Nun gehe ich bei dir davon aus, dass du noch in Elternzeit bist und er dich nach Ablauf dieser wieder Vollzeit beschäftigen müsste und dich deshalb elegant mal schnell und preiswert loswerden möchte. Ich persönlich würde ihm nach dieser Nummer nicht über den Weg trauen und mich anwaltlich beraten lassen. Alles Gute