Mitglied inaktiv
Nochmal ich,...;-) Reicht bei dem Wohngeldantrag die Kopie des Lohnzettels, oder muss der Arbeitgeber da was ausfüllen? Danke!!
Kopie reicht,brauchst aber auch eine Kopie vom Mietvetrag Hab ich nämlich gestern auch beantragt LG Steffi
Danke für Deine schnelle Antwort. Kopie habe ich schon hier liegen! Dachte, der ARbeitgeber muss noch ausfüllen! Gott sei Dank nicht! Die müssen ja auch nicht alles wissen!! ;-) LG
soweit kommt es noch
die müssen ja nur sehen was Du bzw. Dein Mann verdient und was ihr für Ausgaben habt
Vielleicht kannst Du noch Kinderzuschlag beantragen
Hallo, Also wir mußten 3 Gehaltsabrechnunge abgeben, und eine extra Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber. Dazu noch den Mietvertrag, und eine Mietbescheinigung, die der Vermieter ausfüllen und unterschreiben muß. Verstehe nicht, warum das wohl überall anders gehandhabt wird. Wir mußten 4 Wochen warten, bis wir die ganzen Unterlagen zusammen hatten, und dann nochmal 13 Wochen für die Bearbeitung. das ist doch echt mal klasse, oder. LG Alex
3? Komisch.Man bekommt doch auch nicht rückwirkend gezahlt. Warum noch eine Bescheinigung? Ist doch doppelt gemoppelt. Da soll mal einer die Ämter verstehen. Kommst Du aus NRW? Vom Vermieter brauchten wirauch nichts,da haben die ja die Unterschrift auf dem Mietvertrag. Hammer das es so unterschiedlich ist,und wie gesagt habe ich es erst gestern gemacht,also aktuell
Hallo, Ich komm aus Bayern, wahrscheinlich ist das der Unterschied. Weiß auch nicht, warum 3 Gehaltabrechnungen, in der Verdienstbescheinigung stand ja das gleiche auch nochmal drin. Also ich versteh die Ämter schon lange nicht mehr. Da wenn man 10 mal anruft, dann hat man 10 verschiedene Antworten. Langsam nervt es echt. LG
Daran wird es liegen,aber dafür schmeckt das Bier bei euch besser,grins Spaß beiseite,es sollte doch egal sein wo man wohnt und überall gleich sein.. Das die alle was anderes sagen habe ich auch festgestellt,wenigstens das ist gleich Hoffe ihr habt wenigstens was bekommen,13 Wochen ist echt Hammer
Oh ja, das liebe Bier, dafür bekommen wir aber sogar den Bierbauch gratis dazu
Find ich auch, das es eigentlich überal gleich sein sollte. Versteh nicht was an einem anderen Bundesland so anders ist.
Das wär doch gerade richtig nach der Bundestagswahl da was zu verändern *gg*
Bekommen haben wir das schon, 4 Monate auf einmal. Wenigstens das hat dann geklappt, obwohl wir da auch nochmal nachrufen mußten, weil sie einen Monat vergessen hatten zum berechnen, das ging aber dann schneller ;O)
Liebe Grüße
Bei uns muß der AG immer eine Verdienstbescheinigung ausfüllen, ohne bearbeiten die den Antrag nicht. ILKA
Beime rstantrag reichte die Verdienstbescheinigungen (6 Monate da er immer unterschiedlich verdient) und beim Folgeantrag reichte dies nicht mehr und musste auch vom Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung ausgefüllt werden d.h. kann sein das es Ihnen reicht aber genau so das sie doch nocht ausgefüllt haben wollen
Ich wohne in NRW und wir mussten eine Verdienstbescheinigung vom AG für die letzten 12 Monate abgeben, dafür keine Kopie der Lohnabrechnung. Ausserden eine Bescheinigung über die aktuelle Miete vom Vermieter und eine Kopie vom Mietvertrag. Das Wohngeld wird für 12 Monate berechnet im Gegensatz zum Kinderzuschlag, der nur 6 Monate gilt.
Dafür haben wir festgestellt, das die hier bei uns z.B. das 13. Monatsgehalt, als Einmalzahlung nicht berücksichtigen . Bloss beim Kinderzuschlag tun sie das und das ist echt nen Drama. Wir mussten Einspruch einlegen, weil die irgendwie davon ausgegangen sind, ich bekäme jeden Monat die Hälfte meines Gehaltes zusätzlich
. Jetzt bekommen wir seit 3 Monaten kein Geld von denen und müssen mit 150€ weniger auskommen
. Die hätten soviele Einsprüche da liegen, das es halt so lang dauert wie es dauert.
Nunja, sorry gehörte eigentlich garnicht hier rein.
LG Karina
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