reamaus
Kennt sich ja jemand von Euch mit der Berechnung aus??? Ich habe am We ne Ablehnung bekommen - was ich aber nicht verstehe. Jeder online Rechner sagt mir, dass ich Anspruch drauf habe. Ich verstehe nicht, wie sie unseren Gesamtbedarf errechnet haben.... ich habe mit den Zahlen aus dem Merkblatt gerechnet: --> 646€ für Elternpaare --> 71,1% der Warmmiete (wir haben 2 Kinder) wobei ich schon mit weniger als wir zahlen gerechnet hab. Wir zahlen 640€ - gerechnet habe ich nur mit 600 weil ich meine, dass das die Grenze der anrechenbaren Miete ist --> 280€ für die kinder (2mal die Höhe vom Kinderzuschlag) Ist das denn nicht richtig???? Denn die Summe, ich ich daraus bekomme ist eine andere als die im Bescheid.... Nach meiner Summe liegen wir mit unserem arechenbaren Einkommen unter dem Grundbedarf und müssten etwas bekommen. Nach deren Rechnung liegen wir 12€ drüber *grrr* kennt sich da einer aus???? Würde mich über Antworten freuen - überlege nämlich grade ob sich ein Einspruch lohnt... Lg, Reamaus
im inet gibt es ein online rechner gib mal bei google kinderzuschlag rechner an bei uns hat es fast gestimmt
Das habe ich ja gemacht - vorab schon. Da kam raus, dass wir einen Anspruch in Höhe von 164€ haben.... Daher verstehe ich das Ganze ja auch nicht....
hmm komisch
Ein weiteres Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern bezahlt monatlich 500 Euro für Miete und Heizkosten. Ihre Höchsteinkommensgrenze errechnet sich so: Grundbedarf der Mutter Pauschale Regelleistung (100 %) 364 Euro + Wohnbedarf (60,68 % der angemessenen Kosten), gerundet 303 Euro Gesamtbedarf der Mutter = Bemessungsgrenze 667 Euro zuzüglich max. Gesamtkinderzuschlag (2 x 140 Euro) 280 Euro Höchsteinkommensgrenze 947 Euro Nur wenn sich Einkommen und Vermögen der Mutter zwischen 600 und 947 Euro monatlich bewegen, kann sie den Kinderzuschlag erhalten. Liegt ihr Einkommen über 947 Euro, kann sie im Sinne des Gesetzes für den gesamten Familienbedarf selbst aufkommen.
am besten könnte man was dazu sagen, wenn man euer einkommen wüsste und die miete. gerne auch per PN Hast du versicherungen angegeben? Damiit könntest du die 12€rausholen.
das kenn ich nur zu gut... laut internet müsste ich auch was bekommen, aber auch wir bekommen nichts... ich weiß auch nicht so recht wo mein rechenfehler liegt....
Wir lagen angeblich auch 18 Euro darüber. Habe dann ne Versicherung, die ich vergessen habe, anzugeben noch nachgereicht, also Einspruch eingelegt. Meinen Antrag hatte ich im August 2010 eingeschickt. Den Widerspruch am 19. Dezember. Anfang Januar kam dann ein Schreiben, dass mein Widerspruch bearbeitet wird. Ich warte bis heute auf einen Bescheid!!!!
Mach dich also auf eine sehr laaaange Zeit gefasst. Als ich dort im Juni angerufen hab hieß es, die Wartezeit läge momentan bei 6 Monaten
Naja, abwarten, Tee trinken. Man kann`s ja leider nicht ändern.
LG
Ramona
Das gibts doch nicht.... Soooooo lange wartest du schon??? Ich hatte mich schon auf eine lange wartezeit eingestellt - von Antragstellung bis zum bescheid hat es nur eine Woche gedauert.... Da war ich auch baff!!! Ich hoffe doch sehr, dass sie meinen Einspruch schneller bearbeiten (habe gerade einen hin gefaxt) .... Oh Man.... ich habe den Zuschlag auch nur von Juli bis einschließlich Oktober beantragt (dann arbeite ich wieder)... Bin mal gespannt... Welche Versicherungen kann man denn noch einreichen? Ich habe Riester, KFZ Haftpflicht, Krankenzusatzversicherungen eingereicht. Habe aber noch zig andere (Rechtschutz, Unfall, Krankenhaustagegeld, Haftpflicht, Hausrat....) LG
theoretisch kannst du alle versicherungen einreichen. Die werden aber auch nur miit ner pauschale berechnet. Mein Schwager arbeitet bei der Kindergeldstelle, daher weiß ich das. Kopier einfach alles und reich es mit rein. Vr allem wenn die nur auf ein paar €drüber kommen, bekommst du sie s evtl. rein.
Jepps, die berühmten 12 Euro. Wir verdienen auch 12 Euro zuviel und bekommen deswegen auch keinen Kinderzuschlag.
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