Mitglied inaktiv
Hallo, haben heute die Betriebskostenabrechnung für letztes Jahr bekommen. Wir sind hier am 01.09.2009 eingezogen. Soweit so gut. Jetzt steht in der Kostenaufstellung ein Posten den ich nicht versteh und zwar: Auslagen für Nutzerwechsel - kann mir jemand sagen was das bedeutet? LG Susanne
Das hört sich für mich so an als wären es die Kosten für das Ablesen der Verbrauchszähler.
Die von mir verwalteten Mietwohnungen werden über Techem abgerechnet (Heizkosten und Wasser); die verlangen dann eine Extragebühr für die zusätzliche Rechnungserstellung, da bei Mieterwechsel ja für einen Abrechnungszeitraum zwei Rechnungen erstellt werden müssen. Und das, obwohl wir den Zwischenzählerstand selber ablesen und nur durchgeben. Wir haben das aber auch nie an die Mieter weiterberechnet. Kostet aber nicht die Welt. Wie hoch ist die Position denn? LG
Kosten für Nutzerwechsel fallen an, wenn ein Mieter auszieht und ein neuer Mieter einzieht. Die Hälfte davon zahlst du und die andere Hälfte zahlt der ausziehende Mieter. Die Gebühr fällt dafür an, dass man die Jahresabrechnung für den Vor- und Nachmieter trennen muss. Hierfür hat man entweder eine Zwischenablesung bei eurem Einzug machen lassen bzw. beim Auszug vom Vormieter. Oder es wird nach Heizgradtagen abgerechnet, der sog. Promilletabelle (diese ist hinten auf der Abrechnung angedruckt). Die Monate werden von der Heizintensität unterschiedlich bewertet, z.B. ist Januar einer der heizintensivsten Monate. Hohe Heizkosten entstehen dadurch, dass entweder kurze Zeit sehr stark aufgeheizt werden muss (kurzer sehr kalter Winter) oder über lange Zeit mäßig geheizt werden muss, z.B. dieser Winter (wenn man von November bis in den Mai hinein heizt). Außerdem sind die Heizkosten davon abhängig, wie teuer die Energiekosten (also Preis für Öl, Fernwärme und Gas) sind. Sind diese hoch fallen trotz gleichbleibendem Heizverhalten höhere Heizkosten an. Wenn du noch Fragen hast meld dich.
Je nachdem bei welcher Abrechnungsfirma du bist, dürften sich die Kosten für Nutzerwechsel ungefähr bei 15 bis 20 Euro (dein Anteil) bewegen.
Also bei mir steht da ein Betrag von 214,20 Euro aber ehrlich gesagt hab ich das noch nie gehabt und bin schon paar mal umgezogen...deswegen macht mich das ja auch so stutzig...lg Susanne
Also für eine reine Nutzerwechselgebühr klingt das recht hoch, für eine gesamte Abrechnung wäre es ok. Nutzerwechselgebühr wird unterschiedlich gehandhabt. Manche Hausverwaltungen packen das in die Mietverträge mit rein, dass sie das umlegen und anderen übernehmen das einfach ohne auf die Mieter umzulegen. Bei wem wirst du denn abgerechnet? Techem, Brunata, Ista, BFW oder einer der kleineren.
Die Abrechnung hat EAD erstellt...Hab halt auch keine ahnung ob wir die 214,20 euro komplett zahlen oder ob das irgendwo noch geteilt wird....hab leider kein Überblick über die ganzen Zahlen...hab es halt auch nirgendwo nochmal gefunden...
Das ist euer Anteil an der Abrechnung. Umzug ist einfach im Juli am besten, da hast für beide Wohnungen genug Vorauszahlungen geleistet. Ich bin auf unsere auch schon gespannt. Schätze für die alte Bude zahlen wir nach und für die neue bekommen wir was raus. Aber vor Oktober bekommen wir die eh nicht.
Aber muss man nicht eigentlich nur kosten zahlen die immer wieder auftreten? also wie hausmeister, versicherungen etc...dazu gehört das ja eigentlich nicht. Habe im Mietvertrag auch nichts gefunden wo drin steht dass wir das zahlen müssen...wo könnte man sich denn noch hinwenden um eine konkrete aussage zu bekommen? lg susanne
Hi, der neue Mieter braucht keine Gebühren für einen Nutzerwechsel zu bezahlen - er hat ihn ja nicht veranlasst. Es ist herrschende Rspr., dass die Gebühren dem alten Mieter auferlegt werden können, sofern dieser selbst gekündigt hat, teilweise wird das aber auch schon als Verwaltungskosten der Immobilie gesehen, die nicht umlagefähig sind. Weis diese Position zurück, selbst wenn es im MietV so geregelt sein sollte, die Gebühren bei Einzug sind nicht rechtmäßig. Gruß, Speedy
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