Mitglied inaktiv
Hallo, vielleicht kennt sich ja jemand aus: Ich bekomme z.Zt. noch Elterngeld und ich möchte nebenbei als selbstständige Partylite Beraterin arbeiten. Wird die Provison auf das Elterngeld angerechnet? Muss ich als Partylite Beraterin ein Gewerbe oder ähnliches anmelden? Vielen Dank für eure Infos...
ob du gewerbe anmelden musst, dass frag mal deine beraterin, die dich geworben hat oder deine gruppenberaterin...aber ich denke nein!
die frage mit dem elterngeld kann ich dir nicht beantworten, aber ich schätze eher nein...
lg madlen
dein verdienst wird angerechnet und du bekommst dann evt.nur den minderstsatz von 300€.. also ich kann nur von mir sprechen, ich gehe arbeiten auf die erlaubten 30std in der woche und bekomme dann zusätzlich die 300€ elterngeld
musste meine Freundin und auch bei Hartz angeben dagmar
Meine Schwiegermama ist Beraterin und musste kein Gewerbe anmelden Susann
Eine Bekannte war bei PL Beraterin und musste ein Kleingewerbe anmelden... Und bestimmt wird das auf das Elterngeld angerechnet LG
Danke für die Antwort... Habe ich mir eigentlich auch gedacht. Lt. einer anderen Partyliteberaterin muss ich wohl nichts anmelden, solange ich nicht viel verdiene (unter 400,-). War mir unsicher...
Hi, ich weiß nicht, ob du das noch liesst, aber ich war Tupperberaterin und ich musste kein Gewerbe anmelden. Lass dich von deiner Beraterin aufklären, sie muss es wissen. LG
jeder muss sonst wären die ganzen ebayverkäufer ja nicht ein Gewerbe ! Ob das dann kontrolliert wird ist die andere frage dagmar
Hallo, habe mir den Beitrag und die Antworten durchgelesen und merke, dass hier alles Vermutungen geäußert werden. Also: im Zweifelsfall einen Steuerberater ansprechen, ist in der Regel als Beratungsgespräch nicht so kostenintensiv. Grundsätzlich muss jedes Einkommen angegeben werden, d.h., auch die 20,00 Euro, die ich fürs Baby-Sitten bekomme! Schaut mal auf die Seite: www.gewerbe-anmelden.de! (Ähnliches kann man auch auf anderen Seiten finden). Auch das Finanzamt kann hier Auskunft erteilen, jedoch weiss ich nicht, wie ehrgeizig die Herrschaften sind und eventuell dann mal kontrollieren! Bevor man ein Kleingewerbe anmeldet, sollte man sich genau informieren!!! Wenn Du als PartyLiteBeraterin arbeitest und richtig viel Geld verdienst, solltest Du auf jeden Fall einen Steuerberater haben, denn dann kannst Du auch Deine Kosten gegen rechnen. Außerdem wird das Elterngeld für Selbständige anders berechnet, nämlich nach Umsatz! Ein guter Steuerberater berechnet so, dass Du noch eher "Stütze" beantragen musst! Im Übrigen: Harz IV darf kein Geld verdienen, das wird alles von der Grundsicherung abgezogen - zu Recht finde ich. Aber man muss ja dort auch seine Auszüge etc. vorlegen. Man wird kontrolliert! Beim Elterngeld habe ich noch nie gehört, dass die Stelle eine Überprüfung vorgenommen hat. Hui, jetzt hab ich aber ganz schön viel getippt. Wie auch immer, ich wünsche Dir gute Umsätze und viel Spaß mit dem Job.
also wenn Du als Beraterin anfängst musst Du ein Gewerbe anmelden. Das wollen die so. Das kannst Du dann als Kleinunternehmer laufen lassen, ausser Du bist so super, dass Du über 19.000 Euro Umsatz kommst. Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell
- Wie viel arbeiten? Ausgaben für Grossfamilie?
- Lotterielos zu Weihnachten für Kinder...
- Krankenkassen Betragserhöhung....
- Wohngebäude-Versicherung!
- juchu, wir bekommen über 700 € Rückzahlung bei der Gas-Abrechnugn
- Frage zu Elterngeld: Übergang von Selbstständigkeit in Festanstellung