ErsterVersuch
Hallo! Ich habe im letzten Jahr Mischeinkünfte gehabt. Teilzeit-Festanstellung und zusätzlich freiberufliche Tätigkeit. Nun möchte ich meinen Elterngeldantrag ausfüllen (ET in 1 Monat) und muss dafür ja einen Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Einkünfte in 2017 erstellen. Hab ich aber noch nie gemacht... Kennt sich wer aus? Meine Fragen sind: geht das Recht formlos einfach als Tabelle was kam rein, was hatte ich an Ausgaben? Oder lege ich da Kontoauszüge vor bei denen alles nicht relevante geschwärzt ist? Gebe ich die freiberuflichen und die Angestellten Einnahmen in der EÜR an? Oder nur die freiberuflichen und für die aus Festanstellung geb ich diese Jahresaufstellung weiter? Ich hatte nicht so viele Ausgaben- eigentlich nur eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Geb ich die beide an? Was ist mit Versorgungswerk? Wär toll wenn mir wer weiter helfen kann. Montag könnte ich ja auch beim Steuerberater anrufen aber gerade hab ich halt mal nen Moment Luft und würde es gerne gleich erledigen...
Hallo, wenn du einen Steuerberater hast, dann klär das am besten mit ihm. Wir haben damals die EÜR beim Elterngeld verwendet, die wir auch beim Finanzamt eingereicht haben. Alles Gute
Es reichen eine einfache Tabelle mit Einnahmen und Ausgaben für die freiberufliche Tätigkeit und die Gehaltsbescheinigungen für die Anstellung. Ich bin ausschließlich freiberuflich und gebe bei Bedarf immer meine selbst geführten Listen in Excel ab. Hat bisher immer gereicht.
Die letzten 10 Beiträge
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell
- Wie viel arbeiten? Ausgaben für Grossfamilie?
- Lotterielos zu Weihnachten für Kinder...
- Krankenkassen Betragserhöhung....
- Wohngebäude-Versicherung!
- juchu, wir bekommen über 700 € Rückzahlung bei der Gas-Abrechnugn
- Frage zu Elterngeld: Übergang von Selbstständigkeit in Festanstellung