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bin ich sauer - Heizölkauf

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Ich habe im Oktober Heizöl kaufen wollen und die Lieferung hat sich bis zum 2.12. verzögert und nun habe ich dort angerufen und habe gesagt, dass sich das Ganze erledigt hat und ich das Heizöl nicht mehr brauche. Denn ein anderer Lieferant kann schneller und natürlich auch viel günstiger liefern. Nun soll ich ein Ausfallgeld in Höhe von ca. 18 Cent / Liter bezahlen, da der Preis so gesunken ist. Das sind bei meinen bestellten 2000 Litern immerhin 360,00 EUR. Ich finde das eine Frechheit. Ist sowas rechtlich überhaupt möglich????????????


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Also da würd ich kurz beim Anwalt anrufen.. Hab ich noch nie gehört...Ausfallgeld.. LG krümel


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Das kann ich mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, zumal ich das Wort Ausfallgeld nur im Zusammenhang mit Insolvenz kenne und was hätten sie gemacht, wenn du dringend Öl brauchst? Hättest du bis Anfang November freieren müssen? LG und viel Glück Peli


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Natürlich Anfang Dezember *g*


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2 Monate warten lassen.... Wieso Ausfallgeld?? Wo haben sie die 2000ltr. denn gelagert???


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da hast du wohl leider pech gehabt. Eine Bekannte hat das Problem auch grade. Schau mal hier auf der Seite: http://www.esyoil.com/heizoel-news/lieber_tot_als_rot_08_09_30_17761.php Etwa in der Mitte kommt was darüber.


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Der Händler soll dir beweisen, das du bestellt hast!!


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War bei uns erst ein Artikel in der Zeitung, bestellt ist bestellt zum damaligen Zeitpunkt und muss auch so bezahlt werden bzw. eine Zahlung wie Dein Ausfallgeld ist rechtens. So nach dem Motto, er muss es ja auch erst beschaffen und bleibt sonst drauf sitzen. Ich befürchte da hast Du Pech gehabt....aber schreib doch mal wie es ausgegangen ist. viele Grüße marion Zitat aus der mainpost: Es gibt schon den einen oder anderen Kunden, der am Preis nachkarteln will“, sagt der Würzburger Heizölhändler Hans Schöpper. Diese Erfahrung haben auch andere Brennstoffhändler in Unterfranken gemacht. So Rosemarie Schneider aus Gerolzhofen: „So mancher Kunde glaubt nämlich, für seine Lieferung gelte der tagesaktuelle Preis, den er in der Zeitung liest“, erklärt sie. Das gehe aber nicht. „Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Menge abzunehmen, sonst erhält er eine Ausfallrechnung“, sagt Schneider. Manche Kunden – so geschehen auch beim Brennstoffhandel Schneider – behaupten, bei dem Abschluss habe es sich um ein Haustürgeschäft gehandelt, das innerhalb einer Frist von 14 Tagen rückgängig gemacht werden könne. Chancen haben diese Kunden aber nicht. Denn es gilt der Preis am Tag der Bestellung, nicht der tagesaktuelle. Für Heizölkunden ist das besonders bitter. Wer Mitte Oktober bestellte, spart heute 11,60 Euro je 100 Liter. Bei einem 3000-Liter-Tank macht das 348 Euro aus. „Zu Missverständnissen bei den Kunden kommt es durch die langen Lieferzeiten“, sagt Heizölhändler Schöpper. „Wir hinken vier Wochen mit der Auslieferung hinterher.“ Und so komme es häufiger vor, dass Kunden maulen. „Sie sehen den tagesaktuell günstigen Preis und vergessen, dass bei Bestellung der Liter teurer war“, so Schöpper. „Die Kunden denken, wir verdienen einen Haufen Geld“, sagt Heizölhändler Roland Woytinas aus Schweinfurt. Auch er kennt Kunden, die versuchen zu handeln oder Bestellungen zu stornieren. „Das geht aber nicht“, sagt Woytinas und verweist auf die Rechtsprechung. Das Landgericht Düsseldorf hat 2007 entschieden, dass der Verbraucher bei einer Heizölbestellung kein Widerrufsrecht hat. Auch Ausreden der Kunden, beispielsweise, dass sie sich anderweitig mit Öl eingedeckt haben und ihre Tanks nun voll sind, haben keine Chance. Der Händler kann, so geht es aus dem Urteil hervor, sogar verlangen, dass der Kunde sich neue Tanks anschafft. „Bei uns geht es eben zu wie an der Börse“, sagt Schöpper. Und so kann es durchaus passieren, dass der Heizölpreis an einem Tag mal rauf und mal runtergehe. So sieht es auch das Landgericht Düsseldorf. Es stellt nämlich den Ölkauf auf eine Stufe mit Finanzdienstleistungen. Die derzeit lange Lieferzeit von bis zu vier Wochen liegt vor allem an der hohen Nachfrage. „Die Raffinerien kommen nicht hinterher“, sagt Schöpper. Das liegt auch daran, dass im Sommer keiner zu diesen hohen Preisen einkaufen wollte. „Seit 30 Jahren bin ich im Geschäft. So etwas habe ich noch nicht erlebt“, sagt er. Quelle: http://www.mainpost.de/nachrichten/politik/Main-Post-Titelseite;art9484,4826259 oder: Heizölkauf: Bestellen und stornieren geht nicht Beim Bezug von Heizöl gilt für den Verbraucher der Preis vom Tag der Order Zur Verbraucher-Mentalität gehört es, Waren möglichst preisgünstig einzukaufen. Gerade jetzt in Zeiten der Finanzkrise, wo viele Vermögen regelrecht zerrinnen, ist Sparen angesagt. Beim Öl, das gerade wegen der Finanzkrise so billig geworden ist, scheint das momentan besonders gut zu gehen. ANZEIGE „Wir haben wegen der großen Nachfrage beim Heizöl Lieferschwierigkeiten seit August“, sagt Rosemarie Schneider von der Brennstoff-Handlung in der Grabenstraße. Kein Wunder, denn der Ölpreis ist seit dem Höchststand im Juni von rund 95 Cent für den Liter (bezogen auf eine Bestellmenge von 3000 Litern) auf 62 Cent zurückgegangen. Der starke Preisverfall indes hat zu Problemen für den Brennstoffhandel nicht nur in Gerolzhofen geführt. „So mancher Kunde glaubt nämlich, für seine Lieferung gelte der tagesaktuelle Preis, den er in der Zeitung liest“, erklärte Rosemarie Schneider. Dem ist aber nicht so. Einzig und allein maßgeblich ist der Ölpreis vom Tag der Bestellung. Weil nun die Lieferzeit in der Regel drei bis vier Wochen beträgt, entsteht beim momentanen Rückgang des Ölpreises bisweilen eine beträchtliche Differenz. Deshalb versuchen manche ganz Schlaue gegenwärtig, durch Stornierung der Bestellung an einen günstigeren Preis zu kommen. Das geht aber nicht. „Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Menge abzunehmen, ansonsten erhält er eine Ausfallrechnung“, sagt Schneider. Und das ist rechtens. Das Landgericht Duisburg hat am 22. Mai 2007 entschieden, dass der Verbraucher bei einer Heizölbestellung kein Widerrufsrecht hat (Aktenzeichen 6 O 408/06). Das gilt aus einfachem Grund erst einmal für das Fernabgabegesetz, auf das sich manche Kunden berufen. Dieses Gesetz gibt es seit dem 1. Januar 2002 nicht mehr. Darin war das Widerspruchsrecht bei Kauf- oder Dienstleistungsverträgen geregelt, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern per Telefon, Internet oder andere Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurden. Das Widerspruchsrecht ist jetzt in Paragraf 312 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden. Wieder andere Kunden – so geschehen auch beim Brennstoffhandel Schneider – behaupten, bei dem Abschluss habe es sich um ein Haustürgeschäft gehandelt, das innerhalb einer Frist von 14 Tagen rückgängig gemacht werden könne. Auch mit diesem Schachzug kommt der Kunde nicht weit. Denn besagter Paragraf 312 definiert als wichtiges Kriterium für ein Haustürgeschäft, dass ein Verbraucher durch die Ansprache des Verkäufers zum Beispiel am Telefon überrumpelt wird. Dieser Überraschungseffekt muss auch ursächlich für die folgende Bestellung sein. Ruft aber ein Kunde beim Heizölhändler an, fragt den Preis ab und bestellt die Ware, dann kann von Überrumpelung nicht mehr gesprochen werden und das Widerrufsrecht erlischt. Ölkauf wie Aktienkauf Auch der Hinweis eines Kunden, er habe sich anderweitig mit Öl eingedeckt und könne die bestellte Ware nicht mehr annehmen, weil der Tank voll ist, hat vor Gericht keinen Bestand. Im zitierten, rechtskräftigen Urteil kam das Gericht gar zu der Auffassung, dass der Händler vom Kunden verlangen kann, neue Tanks oder andere Behälter für das bestellte Öl zu beschaffen. Dieser Aufwand steht, so das Gericht, keineswegs in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Heizöllieferanten und ist dem Kunden auch wegen dessen anderweitiger Bestellung zuzumuten. Das Gericht stellt den Ölkauf auf eine Stufe mit Finanzdienstleistungen, also etwa einem Aktienkauf. Hier wie da könne dem Unternehmer nicht einseitig das Risiko aufgebürdet werden. Wie bei Wertpapieren ist laut Gericht auch der Heizölpreis täglichen Schwankungen unterworfen, auf die der Heizölhändler keinen Einfluss hat. Weiteres Argument des Gerichts: Ein Verbraucher hätte sicher kein Verständnis dafür, wenn er am Liefertag einen höheren Preis bezahlen müsste als am Bestelltag vereinbart. Wie unkalkulierbar der täglich schwankende Ölpreis ist, erklärt Rosemarie Schneider. Natürlich wird er zunächst einmal von Angebot und Nachfrage bestimmt. Konstant sind die staatlichen Aufschläge: 6,14 Cent pro Liter Heizölsteuer, 0,35 Cent pro 100 Liter für die Kosten der Bevorratung plus die aktuelle Mehrwertsteuer. Unwägbar sind aber Zusatzfaktoren, die gar nicht direkt mit dem Öl zu tun haben. So kann ein Hoch- oder Niedrigwasser auf den großen Schifffahrtswegen, das den Transport verzögert, sich massiv auf den Ölpreis auswirken Quelle mainpost: http://www.mainpost.de/lokales/hassberge/Main-Rhoen;art20753,4825230


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Hi, es kommt auf die Lieferbedingungen des Händlers zum Zeitpunkt deiner Bestellung an - viele haben ein Ausfallgeld/Stornokosten in den AGBs drinstehen und das ist auch wirksam. Du kannst allerdings schadenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn du z.B. einen fixen Endtermin angegeben hast und der Lieferant bis dahin nicht liefern kann oder wenn der Lieferant dir einen Liefertermin schriftlich bestätigt hat und dann immer wieder verschiebt. Dann allerdings schriftl. Fristsetzung deinerseits erforderlich. Gruß, Speedy