melania
Hallo Ich wollte mal nachfragen wenn man in der Ausbildung keine Steuern zahlt aber einen Schulweg von 40 km hin hat kann man es irgendwie absetzen oder so? Ich habe mal was gehört das es dann für später gespeichert wird ?
Schau mal hier, ob das weiterhilft: https://www.steuertipps.de/die-erste-steuererklaerung/im-job/ausbildungskosten-in-der-steuererklaerung Wenn der Azubi keine Steuern zahlt, wird das auch nicht absetzbar sein. Übertragen kann man das scheinbar nicht mehr.
Auch wenn man keine Steuern zahlt, kann man sich die Fahrtkosten wieder zurückholen. man macht dann eben doch eine Steuererklärung. Eingetragen wird die Entfernungspauschale, im Volksmund „Pendlerpauschale“ genannt: Sie beträgt 30 Cent pro zurückgelegtem Kilometer, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Anrechnen lässt sich allerdings nur der einfache Weg, also nicht die Gesamtstrecke für den Hin- und Rückweg. Außerdem kann man in der Regel nur die kürzeste Distanz zwischen Start- und Zielort veranschlagen. Pro Jahr dürfen Azubis maximal 4.500 Euro an Fahrtkosten geltend machen. Es sei denn, man reist mit dem Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln – dann sind noch höhere Beträge möglich. Zitat: Die Abgabe einer Steuererklärung ist für Auszubildende erforderlich, wenn einer der drei Punkte zutrifft: •Das Jahreseinkommen übersteigt den Steuerfreibetrag von 8.652 Euro. •Das Finanzamt fordert zur Abgabe einer Steuererklärung auf. •Ausbildungskosten sollen steuerlich geltend gemacht werden. Hier trifft ja der letzte Punkt durchaus zu. https://www.azubisteuererklaerung.de/steuererklaerung-auszubildende
Zu meiner Zeit :-) über 10 Jahre her, gab es eine tolle Steuererstattung, da man Fahrtkosten zur Berufsschule usw. mit Hin- und Rückweg einreichen konnte. Nix mit nur einfacher Weg. Wir hätten gern von Sept. bis Dez. noch mehr Steuern gezahlt nach der Ausbildung ;-) Die Regelung mit den Fahrten zur Berufsschule rentierte sich sehr. Wurde das abgeschafft?
https://www.google.com/amp/s/www.buhl.de/steuernsparen/fahrtkosten-von-azubis/amp/ Wurde nicht abgeschafft. Berufsschule zählt der Hin- und Rückweg.

Meines Wissens nach ist ein Negativvortrag bei Privatpersonen nicht möglich, daher ist es nur eingeschränkt sinnvoll, das eh schon niedrige zu versteuernde Einkommen, das unter der Freigrenze liegt, noch weiter zu senken. Ansonsten, ja, Steuererklärung abgeben und schauen, was passiert.
Seit wann soll es denn keinen Verlustvortrag mehr geben? Das wäre mir neu.
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