Mehtab
Hallo, wer kennt sich aus mit der Rechtslage? Ich habe an meinem Balkon vor ein paar Jahren Balkonkästen angebracht, nachdem ich über zehn Jahre die Balkonkästen an den Außenseiten der Balkone meiner Nachbarn gesehen hatte. Eines morgens hatten die Nachbarn auf einmal ihre Balkonkästen nach innen gehängt. Als ich den Briefkasten öffnete, wußte ich warum. Ich hatte ein Schreiben der Hausverwaltung, dass ich gegen die gültige Hausordnung verstoßen würde in meinem Briefkasten. Ich sehe nicht ein, dass ich nun meine Balkonkästen entferne, denn ich kann sie nicht nach innen hängen, da mir dann zu wenig Platz bleibt. Ich hatte sie schon einmal nach innen gehängt und dann bin ich beim Wäscheaufhängen mit der Hüfte so unglücklich am Blumenkasten hängengeblieben, dass er heruntergefallen ist. Kann mir hier jemand helfen? Wie ist die Rechtslage? Viele Grüße Mehtab
Die Rechtslage ist egal, wenn die Hausordnung vorsieht, dass keine Blumenkästen außen am Balkon angebracht werden dürfen. Eine solche Regelung in der Hausordnung verstößt gegen kein Gesetz und ist damit gültig. Ein grundsätzliches Verbot von Blumenkästen wäre nicht in Ordnung. Eine Festlegung der Anbringung ist allerdings rechtmäßig.
Hi, http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_271-C-2379400_Mieter-darf-bei-ordnungsgemaesser-Befestigung-aussen-am-Balkon-Blumenkaesten-anbringen.news11626.htm http://www.mhmhamburg.de/Gebrauchsrechte/seiten--1184703721/sub.html http://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/blumenkaesten-auf-der-aussenfensterbank-was-darf-der-mieter_idesk_PI9865_HI2023493.html http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/302467-vermieter-kann-blumenkaesten-am-balkongelaender-untersagen http://www.rechtsindex.de/mietrecht/3061-urteil-anbringen-von-blumenkaesten-an-der-balkonaussenseite Aber: Nachdem es hier nicht nur um ein gleichmäßiges Aussehen des Gebäudes geht, worauf der Vermieter bestehen kann, sondern auch um eine Haftungsfrage im Falle von Unfällen und Schäden, gilt v.a. der Mietvertrag und an den ist eine Hausordnung angehängt. Diese kann mitunter geändert werden, bedarf aber Deiner Unterschrift. Die Hausordnung ist Teil des Mietvertrags. LG Fiammetta
Deine Urteile gelten nur, wenn in der Hausordnung NICHT geregelt ist, dass die Blumenkästen innen anzubringen sind. Grundsätzlich darf jeder dort Blumenkästen anbringen, wo er es für richtig hält. Die entsprechende Hausordnung kann dem aber Grenzen setzen.
Hi, das wollte ich ja damit aussagen. LG Fiammetta
darauf kommt es an
Ja die Hausordnung zählt. Es geht um die Optik des Hauses, um die Haftungsfrage wenn es mal runterfällt und was beschädigt wird und zu guter letzt auch darum, dass darunter liegende Balkone, Terrassen ect. verschmutzt werden. Ja so eine Hausordnung wünsche ich mir hier auch, aber es gibt keine und somit habe ich als Terrassenbesitzer das nachsehen, weil es rücksichtslose Menschen gibt, die gerne mal zu viel gießen (ohne darauf zu achten, dass da wer sitzt gerade) oder Blumenerde runterfällt. Ausserdem fege ich zu 80% nur den Dreck der anderen weg. Bei uns ist lediglich ein Auffangbehälter für Blumenkästen Pflicht. Nützt aber nichts, wenn man nicht rechtzeitig aufhört zu gießen.
Hallo, es handelt sich um eine Eigentumswohnung. Möglicherweise hat ein früherer Hausverwalter eine entsprechende Hausordnung erlassen. Dazu ist er laut Teilungserklärung berechtigt. Das Problem mit dem herunterlaufenden Wasser habe ich auch, obwohl die über mir keine außen hängenden Blumenkästen haben. Das Wasser läuft halt dann einfach irgendwo über deren Balkon herunter. Viele Grüße Mehtab
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