ohno
Ich bin ja immer noch beim Thema Center Parc. Buchung (Ferienhaus für die Osterferien) wurde ja von dort wg Corona storniert und nur Gutscheine an Kunden ausgestellt. Rückzahlungen wurden nicht angeboten bzw direkt abgeschmettert. Auf Rückforderungsschreiben, Mahnschreiben - keine Reaktion. Die Gutscheinregelung wurde ja nun durch die EU gekippt. Nach meinem Verständnis bezieht sich das auf Flug- und Pauschalreisen. Und ich bin mir jetzt unsicher, ob ich überhaupt eine Rückzahlung fordern kann, da es sich ja im Grunde nicht um eine Pauschalreise handelt. Anreise, Verpflegung, alles in Eigenregie. Bin gerade überfragt. Habt Ihr eine Idee? Oder hat/te jemand ebenfalls Erfolg oder Misserfolg bei CP oder einem ähnlichen Anbieter? VG ohno
Leider ist es so, dass man nur bei Pauschalreisen das Recht auf Rückzahlung hat. Bei Hotel- und Ferienhaus-wohnungsbuchungen hat der Vermieter das Recht, Dir einen Gutschein auszustellen. Ob es rechtens ist, dass der nur 1 Jahr gilt, weiß ich nicht. Zumindest bis Ende 2021 sollte dieser gültig sein. Außerdem sollte er nicht personengebunden sein, so, dass Du ihn noch weitergeben oder verkaufen kannst. Daher würde ich nochmal mit Center Parcs reden, um die Gültigkeit bis Ende 2021 zu erhöhen (argumentiere damit, dass Du erst Anfang 2021 Urlaubsplanung in der Firma machen darfst) und halt ganz wichtig, dass der Reisegutschein übertragbar ist. So kannst Du den eventuell (sicher mit Verlust) noch verkaufen. Aber, wie gesagt, ein Recht auf Auszahlung hat man nur bei Pauschalreisen.
Sie hat ja einen Vertrag geschlossen und er wurde nicht erfüllt. Was wäre wenn ich ein Auto kaufe, es nicht geliefert wird, darf dann der VK mit einen Gutschein ausstellen für ein Auto das ich in einem Jahr nichtmehr brauche ? dagmar
Die Auskunft hsbe ich vom Rechtsanwalt meiner Rechtschutzversicherung bezüglich DanCenter auch bekommen. Fereinhausvermittler zumindest dürfen Gutscheine ausstellen. Bei Centerpark weiß ich es nicht. Könnte ähnlich sein, denn eine Pauschalreise definiert sich wohl durch Anbietung von 2 Leistungen, z. B. Anreise und Unterkunft
Was wäre wenn ich ein Auto kaufe, es nicht geliefert wird, darf dann der VK mit einen Gutschein ausstellen für ein Auto das ich in einem Jahr nichtmehr brauche ? Der Lieferant des Autos wäre ja in der Lage gewesen zu liefernt. Beispiel wäre eher gewesen, dass du einen Kaufvertrag für einen Diesel gemacht hast und Diesel wird jetzt verboten. Dann ist es doch kulant, die einen Gutschein für einen Benziner auszustellen, denn ein Auto brauchst du in jedem Fall. Trini
Ich brauch keinen Gutschein für einen Abiball der nie stattfindet dagmar
Centerparks findet ja statt. Das wäre eher zu vergleichen mit einer Eintrittskarte fürs Theater. Eine Vorstellung wurde abgesagt, aber man kann sich aus den stattfindenden Vorstellungen eine beliebige aussuchen, zu der man stattdessen geht. Da wäre ein Gutschein rechtlich okay.
Der Anbieter oder Ferienhausvermieter ist aber doch genauso wenig für die Situation verantwortlich, wie derjenige der bucht. Von daher finde ich Gutscheine als Kompromiss schon ok. Warum soll eine Seite das Risiko und den Schaden allein tragen?
für mich ist da keiner von der Logik her Urlaub gebucht und nicht machbar Beim einen gibt es Geld zurück, beim anderen nicht nur weil da noch ein Transportmittel im Spiel ist ? dagmar
Dein Bauch ist leider kein Kriterium für die Rechtsprechung. Da gelten andere Dinge, und Verträge sind eben sehr unterschiedlich. Ein Transportvertrag unterliegt anderen Regeln als ein Übernachtungsvertrag im Hotel oder ein Mietvertrag für eine Ferienwohnung. Es macht ja auch einen Unterschied, wo und wie du dein Auto kaufst. Online, im Autohaus, privat, geleast, finanziert, bar bezahlt. Hinterher fährst du ein Auto, aber die Verträge sind ganz verschieden und haben unterschiedlich Bedingungen.
Im Grunde weiß es keiner richtig. Das ist es ja. Lest mal in der Anlage. Das habe ich eben gefunden. Dann bin ich auch bei Ellert.

Das ist soooo winzig, das kann man nicht lesen.
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