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Alkohol im Gebäck

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Alkohol im Gebäck

Schnauzi

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Ich habe heute Faschings Krapfen gebacken und auf 500gr. Mehl 2 Esslöffel schnaps hinein. Es hieß dass der krapfen dann nicht so viel Fett zieht. Laut Rezept verdampft dieser und Kinder können es essen. Ich schmeck diesen aber wie ich finde schon heraus. Kann meine 4 jährige Tochter einen Krapfen essen?


sunshine59

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Antwort auf Beitrag von Schnauzi

Der Alkohol verdampft und der Geschmack bleibt. Meine Maripanplätzchen enthalten auch 2 EL Amaretto. Schmeckt man auch leicht raus und mein Kleiner, fast 5 Jahre, isst die sehr gerne. Habe auch kein Bedenken deswegen


Trini

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Antwort auf Beitrag von sunshine59

Beim Frittieren wäre ich mir da nicht so sicher, dass der Alkohol verdampft. D.h. er verdampft, verbleibt aber im Gebäck. Wie die AP schrieb, sorgt es ja dafür, dass das Fett nicht eindringt. Kühlt der Krapfen ab, wird der Alkohol wieder flüssig. Man müsste allerdings mal rechnen, was die 2 EL Schnaps auf XX kg Teig (???) ergeben. Da ist man wahrscheinlich unter Apfelsaft. Trini


sunshine59

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Antwort auf Beitrag von Trini

Laut Internetsuche verdampft der Alkohol beim Frittieren vollständig und nur der Geschmack bleibt zurück Wenn die Alkoholflüssigkeit verdampft ist (ist weg) kann diese nicht beim Abkühlen plötzlich wieder da sein. Physikalisch und Chemisch nicht möglich Anders ist es bei Alkohol in der Füllung.


Trini

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Antwort auf Beitrag von sunshine59

Rein von der Physik her kann der Alkohol aber nicht weg, weil außen drum ja das heiße Öl ist, anders als beim Backen. Da kann der Alkohol raus. Trini


Minimäuschen

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Antwort auf Beitrag von Trini

Warum sollte der verdampfende Alkohol durch das Fett nicht entweichen können? Wenn der Teig im heißen Fett versenkt wird, bilden sich Blasen, die durch die verdampfenden Flüssigkeiten (in dem Fall hauptsächlich Wasser und Alkohol) entstehen. Diese Blasen steigen auf, zerplatzen und ihr Inhalt vermischt sich mit der Raumluft. Trotzdem wird ein Teil des Alkohols im Gebäck verbleiben. Reiner Alkohol verdampft zwar auch schon bei deutlich niedrigeren Temperaturen, aber sobald ich diesen mische (in deinem Fall mit Teig), reicht die Betrachtung von reinem Alkohol nicht mehr aus. Sonst müsste ja zB auch das Wasser im Krapfen vollständig verdampfen und er wäre staubtrocken - so ist es aber ja nicht. Ich erspare euch und mir mal die chemischen Grundlagen. Wenn ich mal vorsichtig annehme, dass dein Teig ca 900g schwer ist und du 2EL Schnaps (=30ml) zugibst, landest du bei ca 3%. Wie hoch war der Alkoholanteil im Schnaps? 1/3 bis 1/2? Damit lägen wir bei 1% - 1,5% Alkohol. Ein Teil des Alkohols verdampft zwar, aber der größte Teil verbindet sich mit dem Teig. Ich würde mal behaupten, dass ein Krapfen den Alkoholgehalt von 1-2 überreifen Bananen enthält. Für ein Mal ist das nicht schädlich, aber dennoch würde ich den Schnaps beim nächsten Mal weglassen oder zumindest reduzieren.


linghoppe.

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Antwort auf Beitrag von Minimäuschen

Kinder-Bueno: 0,9 Gramm Alkohol (pro Kilogramm) Kinder Maxi-King: 0,18 %11 .06.2021 https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=kinderriegel+alkohol


linghoppe.

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Antwort auf Beitrag von linghoppe.

„Du darfst“- Fertiggerichte: 0,2 bis 0,5 Gramm Alkohol pro Gericht Malztrunk ("Kinderbier"): rund 0,5 % Alkohol enthalten Fruchtsaft: darf bis zu 0,38 % enthalten Kinder Pingui Schoko: 0,22 % Ferrero Milchschnitte: 0,22 % Kinder-Bueno: 0,9 Gramm Alkohol Kinder Maxi-King: 0,18 % https://www.rpr1.de/magazin/leben-alltag/diese-sigkeiten-fr-kinder-enthalten-alkohol