Mitglied inaktiv
hallo, hab da mal ne frage:mein lütter wird nächstes jahr im juli sechs jahre. meine frage:rutscht er noch mit ins beginnende schuljahr(august 05) oder muss er dann noch ein jahr im kiga dranhängen.vielleicht ist er auch ein "kann-kind"?wann ist denn der stichtag? habe gelesen, das alle kids , die bis zum 31.5. geboren sind, dann in die schule kommen.stimmt das? für eure antworten schon mal danke. lg schneidi
Unsere Kinder müssen früher in die Schule". Das fordert NRW-Bildungsministerin Gabriele Behler. Damit reagiert sie auf das schlechte Abschneiden der deutschen Schüler in der PISA-Studie. Im Schulministerium von Nordrhein-Westfalen diskutiert man daher über die Vorverlegung des sogenannten Einschulungs-Stichtages. Das ist bis jetzt der 30. Juni und soll künftig der 31. Dezember sein. Damit könnten alle Kinder, die im Laufe eines Kalenderjahres sechs Jahre werden, eingeschult werden. Etwa ein Drittel aller I-Dötzchen wären an ihrem ersten Schultag dann erst fünf Jahre alt. Zur Zeit liegt das Durchschnittsalter bei der Einschulung bei 6,7 Jahren. Ein Mindestalter für die Einschulung gibt es in NRW laut Schulgesetz allerdings nicht.
Grundschule Übersicht: Aufgaben und Ziele Abschluss / Zugangsberechtigung Merkmale des Unterrichts Unterrichtsfächer Übergang in die weiterführenden Schularten: Ablauf des Verfahrens im Schuljahr 2004/2005 Zusammenarbeit mit Eltern und pädagogischen Institutionen Wie geht es weiter? Standorte bzw. Adressen von Grundschulen Andere Schularten Neue Regelung des Einschulungstermins Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen (VwV Kooperation Kindertageseinrichtungen - Grundschulen) vom 14. Februar 2002 Verordnung des Kultusministeriums über die Versetzung an Grundschulen (Grundschulversetzungsordnung) vom 30. Januar 1984 Verordnung des Kultusministeriums über die Schülerbeurteilung in Grundschulen und Sonderschulen vom 29. November 1983 Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichtsorganisation im Schuljahr 2004/2005 vom 17. Februar 2004 hier: Grundschule Eltern-Info zum Schulanfang [Broschüre als pdf-Datei] vom Januar 2003 Fremdsprache in der Grundschule Verordnung vom 11. März 2003 Fremdsprachen in der Grundschule [Broschüre als pdf-Datei] Französisch in der Grundschule [Broschüre als pdf-Datei] Aspekte der verlässlichen Grundschule [Broschüre als pdf-Datei] Untersuchungen zum Thema "Schulreife" im Auftrag des Kultusministeriums Baden-Württemberg Grundschulförderklasse Erste Ergebnisse aus IGLU Schülerleistungen am Ende der vierten Jahrgangsstufe - Zusammenfassung ausgewählter Ergebnisse [pdf-Datei] April 2003 Aufgaben und Ziele Die Grundschule ist die gemeinsame Grundstufe unseres Schulwesens. Nach einer - nicht generell geregelten Zeit im Kindergarten - werden die Kinder in dem Jahr eingeschult. in dem sie das 6. Lebensjahr vollenden. Damit die Spannbreite innerhalb einer Klasse nicht zu groß ist, werden hierzu verbindliche Stichtage vorgegeben: Einschulungsstichtage 1) Gestaffelte Stichtage für die Einschulung bis zum Schuljahr 2006/2007: Für das Schuljahr 2005/2006 -- Stichtag 31. Juli Für das Schuljahr 2006/2007 -- Stichtag 31. August 2) Fester Stichtag für die Einschulung ab dem Schuljahr 2007/2008: Ab dem Schuljahr 2007/2008 gilt generell der 30. September als Stichtag für die Einschulung.
Nach der neuen Regelung: Kinder die im Jahr 2005 eingeschult werden gilt folgendes: Kinder die bis 31.07. 6 Jahre werden sind Schulpflichtig und Kinder die bis 30.05. des folgejahres 6 werden sind sogenannte Korridorkinder Kinder die im Jahr 2006 eingeschult werden gilt folgendes: Kinder die bis zum 31.08. 6 werden sind Schulpflichtig, Korridorkinder sind kinder die bis zum 30.05. des folgejahres 6 werden. und Kinder die im Jahre 2007 eingeschult werden sind schulpflichtig wenn sie bis 30.09. 6 Jahre werden und Korridorkinder wie oben. Gruß Birgit
w
Hallo Birgit! Ich heiße Michaela und meine Große wird am 20.07.05 6 Jahre. Die im Kindergarten wollen nicht, daß sie zur Schule kommt, weil sie sich angeblich nicht konzentrieren kann. ( Seh ich ganz anders!!) Nach der neuen Ragel muß sie doch nächstes Jahr in die Schule. Das habe ich doch richtig verstanden, nicht? Danke schon jetzt für Ihre Antwort. Schönen Tag, Michaela
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