marijanam79
hallo, meine tochter,2 j.2 m., geht in die kita.müsst ihr den vollen monatsbeitrag zahlen, wenn die kita/kiga geschlossen ist bzw wenn ihr euer kind rausnehmt weil ihr in den urlaub fahrt? unsere kita hat nur 3 wochen im ganzen jahr zu.1 woche ostern, 1 im sommer und eine an weihnachten. wenn ich sie im sommer 3 wochen rausnehme, zahle ich den vollen beitrag (445 euro). mich würde interessieren wie das bei euch ist? lg marijana
ja klar...egal ob wir weg sind oder der kiga zu hat, der monatsbeitrag ist immer der gleiche. und wir haben echt viele schließtage...
Na, klar. Wieso soll man denn wenn man selber zur Öffnungszeit in Urlaub fährt nicht zahlen müssen? Im Sommer hat der Kindergarten auch drei Wochen zu, bezahlt wird trotzdem - allerdings werden die Kinder die unbedingt betreut werden müssen im anderen Kindergarten betreut. Lg
Ich gehe doch davon aus, daß Du den Elternbeitrag an die Stadt bezahlst und nicht an die Einrichtung. Der Stadt ist es nämlich herzlichst egal, wie oft die Kita Ferien hat/ wie oft Dein Kind hingeht. Es MUSS IMMER bezahlt werden. Ich habe damals 2 Monatsbeiträge bezahlt, da war mein Kind noch nicht einen Tag da gewesen, aber das Kita Jahr beginnt nun mal am 1. August bei uns. Du kannst lediglich, falls es bei Euch zutrifft, über Mittagessenbeiträge innerhalb der Kita diskutieren, ob man da den Beitrag wiederbekommt.
natürlich. du zahlst doch auch miete, wenn du 3wochen in den urlaub fliegst. die laufenden kosten bleiben doch bestehen. lg
ich "beschwere" mich ja nicht darüber! ich wollte einfach nur wissen,ob das halt "standard" ist,mehr nicht!und wie das halt bei euch so ist. marijana
Hier wird der Jahresbeitrag anhand der gebuchten Zeiten berechnet und auf 12 Monate aufgeteilt. Da sind die Schließzeiten (30 Tage) mit eingerechnet. Finde ich fair, und verursacht wohl weniger verwalterischen Aufwand, als wenn man jeden Monat extra berechnen und abbuchen müsste. Getränke-/Bastelgeld wird im August (=geschlossen) nicht eingesammelt.Mittagessen wird extra berechnet, nach Bedarf. Bei Urlaub oder Krankheit wird natürlich weiterbezahlt. Die laufenden Kosten verändern sich ja auch nicht, nur weil ein Kind nicht da ist. Wir waren jedes Jahr mindestens 8 Wochen im Urlaub. Dazu einige Kranktage. Da wäre eine nette Summe zusammengekommen.
Klar zahlt man den Beitrag auch, wenn man krank oder im Urlaub ist! Der Kindergartenbetrieb geht ja normal weiter, die Erzieher müssen trotzdem bezahlt werden, Miete etc.. Die offiziellen Schließzeiten sind da auch schon eingerechnet. Wie sollte denn ein Kindergarten vernünftig arbeiten, wenn jeder immer nur dann zahlt, wenn er auch da ist - da könnte manch ein Kindergarten im Winter ja ganz schließen! ;)
die Kalkulation der Gebühren geht ja aufs ganze Jahr und wenn wir selbst im Urlaub sind, ist das ja unser Problem.
Ist bei uns auch so, wir haben auch so ca. 6 Wochen insgesamt im Jahr Schließzeit plus 5 Tage Fortbildungen wo die Kita geschlossen ist. Ich selbst habe nur 5 Wo. Urlaub im Jahr, mich ärgert mehr, dass man seinen Urlaub nach der Kita richten muss und noch sämtliche Bekannte u. Verwandte mit einspannen darf.
Was den Beitrag angeht, naja man selbst bekommt ja bei Urlaub auch sein Gehalt voll weiterbezahlt
Lg
Wir zahlen 11 Monate. Bei uns ist im August geschlossen. Und zwischen Weihnachten und Neujahr auch. Sonst ist Ferienbetreuung.
also, unser kiga macht nie urlaub, hat immer offen.
WENN wir mal weg fahren, zahlen wir trotzdem, sind aber nur 29€/M..
sind aber selten mal weg, von daher egal...... und das Geld geht ja eh an den Staat/Stadt, zahlen ja nicht direkt in den kiga rein....
3 wochen im sommer und 1-2 wochen um weihnachten, je nach dem wie die feiertage fallen wir zahlen immer alles. früher gab es mal den essensbetrag für volle fehlwochen zurück, aber das gibt es jetzt auch nicht mehr. andererseits.. die erzieher müssen ja auch im urlaub bezahlt werden..
zu erfahren,rein aus interesse,ob manche einrichtungen z.b.dann nur 11 monatsbeiträge verlangen oder z.b. das essensgeld erlassen für diesen zeitraum. danke euch! marijana
Der Grund dafür, dass Monatsbeiträge und Essensgeld für die Schliesszeiten nicht erstattet werden ist, weil es eine Pauschale ist. Die zu bezahlenen Kosten eines Jahres werden durch 12 geteilt und jeden Monat bezahlt.
hi, also Essensgeld zahlen wir monatlich. Sprich das entfällt bei Urlaub, Krankheit (wenn wir vor 9.30 Uhr anrufen) und Schließtagen-.
Hallo, das die Kindergartengebühren immer gleichbleiben , finde ich klar. Aber was das Essensgeld angeht, so gibt es da schon Unterschiede. Unsere Kinder bekommen das Essen im Kindergarten von der Krankenhauskantine geliefert. Da können wir bis 8.30 Uhr anrufen und Essen abbestellen, die dann natürlich nicht bezahlt werden müssen. Gruß
Na klar. Bestimm kriegt du auch dein Gehalt wenn du Urlaub hast oder? ;-)
Also bei unserem Kindergarten muss man immer den vollen Beitrag zahlen ob sie nun Urlaub haben oder Krank sind.Man muss nur nicht so viel Geld für das Essen Zahlen.
Die letzten 10 Beiträge
- Wachstumsschmerzen oder was? Fußschmerzen
- Umfrage zur Risikobewertung einer Windpocken-Erkrankung bei Kindern im Alter von 0-6 Jahren
- Ablauf/Anlaufstellen Hochbegabung
- Mittagsschlaf nach KiGa
- Kindergarten
- soll ich mir Sorgen machen? mein Freund nimmt unseren 3 jährigen Sohn mit zur arbeit als busfahrer
- Schüchtern bei neuen Situationen
- Mandel/Poylpen Op
- Nägel kauen 5 jähriger
- Erfahrung mit Hochbegabten gesucht