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jede/r darf eine gruppe im kiga leiten....

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jede/r darf eine gruppe im kiga leiten....

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wenn ich das kindergartengesetz richtig verstehe, darf jede eine gruppe vom kiga leiten.... hat mich doch echt entsetzt. bei uns ist es im moment so, dass nur eine kinderpflegerin (die körperlich nicht so fit ist) und der zivi nachmittags für eine gruppe da ist. als konsequenz hole ich meine tochter jetzt immer schon um 13 uhr (statt 15.30 uhr ab). ....aber mich hat einfach entsetzt, dass es in deutschland möglich ist, dass jede/r eine gruppe leiten kann.. ich kopiere hier mal den text rein: § 7 Pädagogisches Personal (1) Fachkräfte in Einrichtungen sind 1. staatlich anerkannte oder graduierte Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen sowie Diplomsozialpädagogen und Diplomsozialpädagoginnen mit Fachhochschulabschluss; 2. staatlich anerkannte Erzieher und Erzieherinnen sowie staatlich anerkannte Erzieher und Erzieherinnen der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung; 3. staatlich anerkannte Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen; 4. staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen; 5. staatlich anerkannte Heilpädagogen und Heilpädagoginnen; 6. Physiotherapeuten, Physiotherapeutinnen, Krankengymnasten, Krankengymnastinnen, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutinnen, Logopäden, Logopädinnen sowie Kinderkrankenpfleger und Kinderkrankenschwestern mit abgeschlossener Ausbildung, wenn sie Kinder mit und ohne Behinderung gemein- sam in einer oder mehreren Gruppen betreuen. 7. Diplompädagogen und Diplompädagoginnen. (2) Das Landesjugendamt kann auf Antrag ausnahmsweise andere Personen als Fachkräfte zulassen, wenn sie nach Vorbildung oder Erfahrung geeignet sind. (3) Zur Leitung einer Einrichtung oder einer Gruppe sind befugt (Leitungskräfte): 1. Fachkräfte im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1, 2 und 7; 2. andere Fachkräfte im Sinne der Absätze 1 und 2, die sich nach Feststellung des Landesjugendamts a) auf Grund einer mindestens einjährigen Beschäftigung als Zweitkraft in einer Ein- richtung oder Gruppe bewährt, b) durch Fortbildung auf die Leitungsaufgaben vorbereitet und c) in einem Fachgespräch für diese Aufgaben als geeignet erwiesen haben. (4) Die Leitungskräfte haben die Aufgabe, 1. zusätzlich zur Erziehung im Elternhaus die Gesamtentwicklung des Kindes zu fördern; 2. mit den Eltern zusammenzuarbeiten; 3. andere, bei der Erfüllung der Aufgaben nach den Nummern 1 und 2 mitwirkende Kräfte in der Einrichtung anzuleiten. (5) Zweitkräfte unterstützen die Leitungskräfte in der Gruppe. Als Zweitkräfte können Fach- kräfte im Sinne der Absätze 1 und 2, insbesondere staatlich anerkannte Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen, tätig sein. Als Fachkräfte im Sinne von § 1 Abs. 8 gelten auch Sozialpä- dagogen, Sozialpädagoginnen, Erzieher, Erzieherinnen, Kinderpfleger und Kinderpflegerin- nen während des Berufspraktikums.


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sondern nur 1. staatlich anerkannte oder graduierte Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen sowie Diplomsozialpädagogen und Diplomsozialpädagoginnen mit Fachhochschulabschluss; 2. staatlich anerkannte Erzieher und Erzieherinnen sowie staatlich anerkannte Erzieher und Erzieherinnen der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung; 7. Diplompädagogen und Diplompädagoginnen oder andere Perosnen, die diese drei Bedingungen erfüllen und vom Landes- nicht Kreisjugendamt geprüft sind.


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KH hat recht, aber wieso so unfreundlich? Redest Du auch so mit den Schülern? Kathrin


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der punkt ist, dass die gesammten 2 ABSÄTZE gemeint sind.. und damit kann jede/r eine Gruppe leiten, man braucht nur einen Schrieb vom Landesjugendamt .....andere Fachkräfte im Sinne der ABSÄTZE 1 und 2, die sich nach Feststellung des Landesjugendamts ...... a) auf Grund einer mindestens einjährigen Beschäftigung als Zweitkraft in einer Ein- richtung oder Gruppe bewährt, b) durch Fortbildung auf die Leitungsaufgaben vorbereitet und c) in einem Fachgespräch für diese Aufgaben als geeignet erwiesen


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Hallo Salsa, ich arbeite beim Landesjugendamt und kann nächste Woche mal die Kollegen vom KiTa-Referat fragen, wann das Landesjugendamt eine entsprechende Ausnahme erteilt. Da das Fachkräftegebot sehr ernst genommen wird, werden sie sicher solche Ausnahmen sehr restriktiv erteilen. Wenn es für Dich wichtig ist, mail mich an oder hinterleg mir hier Deine E-Mail Adresse. Ich melde mich dann, sobald ich es ganz genau weiss. LG Kathrin


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wäre wirklich klasse, wenn du nachfragen könntest. mir macht es so ein ungutes gefühl, wenn eine kinderpflegerin, die normalerweise 5 Stunden da ist, davon 3 Stunden in der Küche verbringt und 2 Std. bei den Kindern ist (als Zweitkraft) und nochzudem körperlich beeinträchtigt ist (sie hat eine behinderung, ich weis nicht genau wie, bekommt auch 40 tage urlaub im jahr), dann von min. 13.00 bis 15.30 nur mit einem zivi (zivis kümmern sich meist um das drumherum im kiga, reparieren etwas, putzen usw.) eine gruppe leitet. ich wäre dir wirklich dankbar wenn du da eine antwort hättest. ich mag die frau rein menschlich, aber sie kann nichts schweres heben (und manche kinder wiegen halt über 20 kg, sie kann sich nur auf eins konzentrieren und das geht im kindergarten einfach nicht). ich würde gerne mit den anderen eltern, sobald ich eine antwort von dir habe, reden, wie man das anders regeln kann, vielleicht kann ich dadurch druck von der kinderpflegerin nehmen und für alle ein sicheres gefühl geben.... sorry, ist lang geworden, aber es beschäftigt mich ganz arg. liebe gruesse salsa salsamo2002@yahoo.de