Mitglied inaktiv
Hallo, wisst ihr zufällig, ob ich meine Kleine theoretisch mit 5 ein halb Jahren in die Schule schicken kann??? In Hessen ist die Frist für "Kann-Kinder" der 31.12. Heißt das nun, dass ich mein Kind, wenn es erst am 10.02. geboren ist, nicht einschulen kann??? Blicke da noch nicht so ganz durch...Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. (Ich will sie ja nicht unbedingt so früh einschulen, nur wenn es passt). LG und Danke, Knuffel
Hallo, in Schleswig-Holstein ist das die Entscheidung des Schulleiters. Wenn er/sie sgt, das Kind kann kommen (auch wenn es kein Kann-Kind ist), dann kann es theoretisch losgehen. Normalerweise wird dann ein Einschulungstest gemacht. Also, in SH schon möglich (hier auch Kann-Kinder-Frist bis 31.12.) LG Svenni
Jepp, genau das heißt es. Dein Kind MUSS spätestens bis zum 31.12. des Einschulungsjahres 6 Jahre alt sein, um ein Kann-Kind zu sein. Überleg mal, wie sonst die Altersspanne in einer Klasse wäre! LG Annette
wir haben auch die frist 31.12, meine schwester ist am 03.01 geboren war also auch kein kann kind...sie wollte aber unbedingt zur schule und konte auch schon schreiben und rechnen...es war hier möglich allerdings war es hart...sie musste zur schuluntersuchung ins gesundheitsamt...der kindergarten musste einen bericht erstellen...es erfolgte eine vorstellung beim schulleiter und ein schulpsychologisches gutachten eines schulpsychaters wurde verlangt...und dann musste gekämpft und erklärt werden...letztendlich hat sie es aber geschafft in die schule gekommen..jetzt ist sie mit ihren 8 jahren in der dritten klasse, kommt dieses jahr in die 4. und wird erst nächstes jahr 9. alle kinder ihrer klasse sind schon 9 oder 10 aber sie steckt das super weg...wenn dein kind das wirklich möchte (was du willst ist völlig egal) dann mach dich auf einen langen harten kampf bereit..
http://www2.hessisches-kultusministerium.de/default.asp?URL=http%3A//www2.hessisches-kultusministerium.de/cms/broker.asp%3FSeitenID%3D%7BB8CBFB4D-9D43-4A89-AFB2-0A5F59C07CD0%7D Du findest dort folgendes: "§58 Beginn der Vollzeitschulpflicht (1) Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August. Diese sind in den Monaten September/Oktober des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, zum Schulbesuch anzumelden, dabei sind die deutschen Sprachkenntnisse festzustellen. Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Die Schulpflicht beginnt mit der Einschulung. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom ergebnis einer zusätzlichen schulpsychologischen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung abhängig gemacht werden." genau das hat man uns aktuell auch im Schulamt gesagt
ja, ein kind kann auch mit 5 1/2 eingeschult werden. wenn es laut Schulärztin schulreif ist und die schule ihr ok gibt, kann sie mit 5 1/2 in die schule. LG
Hm, ich denke mal das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt. In Berlin werden alle Kinder eingeschult, die im laufenden Kalenderjahr sechs Jahre alt werden. Sprich, auch ein Kind das erst am 31.12. sechs wird, kommt schon im August zur Schule. LG platschi
ot
In Sachsen endet die "Kann-Reglung" am 31.09. Auf Antrag - wie doppelmutti1234 geschrieben - ist dies auch für später geborene Kinder möglich. Unsere Tochter ist im Oktober 2001 geboren, wir hatten sie für die Einschulung in diesem Jahr angemeldet. Die Zusage der Schule kam Ende Mai. Wir haben uns aber BEWUSST dagegen entschieden, weil wir unser Kind nicht durch unnötige "Tests" bei Psycholgen, verschiedenen Ämtern verunsichern wollten. Nicht dass dann der Letzte sagt: NEIN und das Kind hat sich schon auf die Schule gefreut. Wir wollten uns und unserem Kind einfach nicht so eine Wackelei zumuten. LG Anja
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