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Beiträge Geschwisterkind

Preuß2016

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Hallo zusammen! Wir wohnen in NRW und haben 2 Kinder. Unser Großer ist 3,5 und geht bereits in den Kindergarten und der Kleine kommt im August 2021 rein. Für den Großen müssen wir Dank dem neuen Gesetz in NRW die letzten beiden Jahre nicht mehr zahlen, das heißt wir müssen für ihn nur noch bis August diesen Jahres zahlen. Aber wie ist das mit dem Kleinen? Müssen wir für ihn zahlen weil der Große Beitragsfrei ist? Ich Blick da leider nicht so ganz durch. Ich hoffe ihr könnt mir da helfen Gruß


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Preuß2016

ich verstehe das nicht ganz.... für den kleinen werden beiträge gezahlt werden müssen , wie eben für den grossen auch in den ersten beiden jahren


Preuß2016

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Aber es heißt Geschwisterkinder wären Beitragsfrei, ich weiß eben nur nicht ob das nur gilt wenn das andere Kind noch Beiträge zahlt.


Mitglied inaktiv

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Dann zählt das sicher auch für euch, denn sonst wäre das ja näher definiert und nicht nur als geschwisterkind bezeichnet


sunnydani

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Antwort auf Beitrag von Preuß2016

Ich würde einfach im Kindergarten nachfragen. Das ist bestimmt überall etwas anders. Ich komme aus Österreich und in unserer Gemeinde ist nur das letzte Kindergartenjahr, das auch das Pflichtkindergartenjahr ist, beitragsfrei. Alle anderen Jahre bzw. auch für jedes Kind muss man Beiträge zahlen. Das einzige ist, dass es einen Geschwisterbonus gibt, d.h. wenn Geschwister im Kindergarten sind, dann reduzieren sich die Beiträge bei jedem Kind um ein bisschen was. Aber gezahlt werden muss für jedes Kind, das nicht kindergartenpflichtig ist. Egal wie viele Geschwisterkinder im Kindergarten sind.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Preuß2016

Da musst du in die Satzung eures KiGas, oder wenn es ein städtischer ist, in die Satzung der Stadt schauen. Hier bekommt man z.B. 15% Geschwister- Rabatt, auch wenn das andere viel älter ist und gar nicht mehr betreut wird. Das wird überall unterschiedlich sein.


Myfairlady11

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Antwort auf Beitrag von Preuß2016

Soweit ich das von meiner Nachbarin weiß muss man nichts bezahlen wenn das große Kind beitragsfrei ist. Ich werde es ab Sommer sehen. Da wird der große beitragsfrei. Normal müssten wir dann nur noch den Essensbeitrag bezahlen. Wir wohnen auch in nrw


aeonflux

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Antwort auf Beitrag von Preuß2016

Hallo, wir haben für Kind klein nicht zahlen müssen, während Kind groß sein letztes, beitragsfreies Kitajahr hatte. Ebenfalls NRW. Gruß Aeonflux


Ani123

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Beispiel aus Dortmund von befreundeter Familie: 1.Kind Vorschulkind, daher beitragsfrei. 2.Kind 3 Jahre und wg. Geschwisterkind beitragsfrei. Jedeglich das Essensgeld zahlen sie selbst. Die Familie hat sogar das Glück, dass das 2.Kind im Sommer 4 wird und da es die letzten zwei Jahre nicht zahlen braucht, auch da keine Kitagebühren anfallen werden.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Preuß2016

Das ist nicht landesweit gleich geregelt sondern Sache der Stadt,ich wohne auch in NRW und wir haben Nachbarstädte die haben gar keine Kita-Gebühren Hier ist es so dass man wenn mehrere Kinder in der Betreuung sind,sei es Schule oder Kita dass man den höchsten Satz bezahlen muss(also wenn z.b die Ogata von Kind 1 günstiger ist als die Kita Gebühr für Kind 2 dann zahlt man die Kita Gebühr,Ogata ist frei) Dummerweise trifft das auch bei den Freijahren zu,dann geht das Große Kind offiziell umsonst,man zahlt aber dafür den Beitrag für das jüngere Kind Am besten fragst du bei der zuständigen Stelle am Ort nach


Mitglied inaktiv

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Ach ja aber Grundsätzlich zahlt man hier bei mehreren Kinder in der Betreuung auch nur den Beitrag der am höchsten liegt und die anderen Kinder sind frei