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Elterngeld

Elterngeld

Vanessa_firenze

Hallo ihr Lieben,   vielleicht kennt sich hier ja jemand aus bzw hat selber Erfahrung damit. Ich bin mit Baby #4 schwanger, befinde mich allerdings noch in Elternzeit von #3. Bei #1 und #2 war das auch so. Da habe ich dann bei #2 das gleiche Elterngeld bekommen wie bei #1. Gilt das auch bei weiteren Kindern? Oder wirklich nur bei den ersten beiden? Da ich auch zwei Jahre Elternzeit genommen habe, würde mein neues Elterngeld wirklich sehr knapp ausfallen 😵‍💫 Ich bin jetzt im 3. Monat und meine Kleine ist diese Woche 1 Jahr alt geworden.   Konnte dazu leider nirgends was finden im Internet 🙈   Liebe Grüße 


Neverland

Antwort auf Beitrag von Vanessa_firenze

Verwundert das du nichts davon im Netz gefunden hast, spätestens auf der Seite vom Bundesmiesterium wird die Frage doch recht genau beantwortet. Es geht immer nach dem selben Prinzip, die 12 Monate vor dem Mutterschutz fließen in die Berechnung ein, ausgeklammert werden können, Monate mit Mutterschaftsgeld und alle Monate mit EG welche in den bis zu 14 (bei EG Plzs, sonst nur 12 Monate) Monaten nach Geburt des letzten Kindes liegen bzw wenn dort bereits ausgeklammert wurde, in den Monaten von vorherigen Kindern. Wie lange deine EZ ist, ist egal. lediglich der Bezug von EG ist relevant. Da du jetzt erst im 3tern monat bistm, dein letztes Kind bereits ein jahr al ist, wird das nächste EG deutlich geringer ausfallen, Mindestsatz ist nicht unrealistisch je nachdem wie alt bereits die ersten beiden kinder sind. Die wirst du wohl auch nicht in höchstens 12 Monaten Abständen bekommen haben Es gibt EG-Rechner wo du ganz genau alle Daten eingeben kannst, auch Mutterschutz, Eg für vorherige Kinder usw, das kann dir einen kleinen Überblick verschaffen. Falls dir möglich ist, wegen Betreuung, wäre es aber ratsam, bis zum Mutterschutz wieder zu arbeiten - bis zu 32 Std darfst du das in der EZ - und so das neue EG etwas zu erhöhen. 


Vanessa_firenze

Antwort auf Beitrag von Neverland

Meine ersten zwei haben 16 Monate Unterschied. Damals wurden für das zweite Elterngeld aber eben nicht die letzten 12 Monate berechnet, sondern die Zeit davor. Genau darum geht es mir ja. Wenn man in der ersten Elternzeit erneut schwanger wird, bekommt man bei Kind 2 das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1. Bzw man bekommt sogar mehr durch den Geschwisterbonus. Und dazu finde ich eben nichts im Internet ob das bei weiteren Kindern auch so ist.  


Neverland

Antwort auf Beitrag von Vanessa_firenze

Nein. Nicht EZ. Sondern EG. Lese dir durch, wirklich richtig durch, was ich geschrieben habe. Bis zu 14 Monate EG pro Kind und die Monate mit mutterschaftsgeld können ausgeklammert werden beim nächsten EG. Und jetzt überlege, warum es bei 16 Monaten Abstand dazu kam, (fast) die Zeit wie beim ersten Kind heranzuziehen. Ubdvdas steht ÜBERALL so. Du hast lediglich gerade einem Knoten in deinen Überlegungen. Wäre der Abstand beim ersten mal 20 Monate gewesen, bei geplanten 24 Monaten EZ, hättest du weniger EG beim.zweizen bekommen. Weil höchstens !!! 16 Monate ( 14 Monate EG + 2 Monate Mutterschutz) ausgeklammert werden können. Berechnungsgrundlage ist am Ende aber IMMER 12 Monate als Schnitt.  Warum.sollten Frauen benachteiligt werden, welche in der EZ arbeiten? Oder Frauen welche keinen Anspruch auf EZ haben mangels AG?  Deshalb spielt EZ keine Rolle. Lediglich EG spielt Eine Rolle. 


Vanessa_firenze

Antwort auf Beitrag von Neverland

Alles gut, ich hab's jetzt endlich gefunden. Das Elterngeld wird ausgeklammert und ich bekomme das gleiche bzw wahrscheinlich sogar mehr Elterngeld als aktuell 😊 Also genau so wie bei meinen ersten beiden 🙏🏼


Vanessa_firenze

Antwort auf Beitrag von Neverland

Nummer 3 und 4 werden ja auch nur 18 Monate Unterschied haben und da mein Gehalt deutlich gestiegen ist in der Zwischenzeit wird mein Mutterschaftsgeld auch höher ausfallen. Für mich hat sich alles geklärt, danke 😊


Neverland

Antwort auf Beitrag von Vanessa_firenze

Dann ist es ja gut. Aber mehr wird es auf keinen Fall werden, eher weniger.