Mitglied inaktiv
Hallo liebe Forumsgenossen, im letzten Oktober habe ich meine Tochter entbunden. Die Kleine kam 5 Wochen zu früh und wurde deshalb in der Nacht nach der Geburt in kein Klinikum mit angeschlossener Frühchen-Station verlegt. Ich wurde mitverlegt und in dem anderen KH auf der Wochenbettstation aufgenommen. Nun soll ich für die 7 Tage Aufenthalt, die darauf folgten, Krankenhaustagegeld bezahlen. Kennt sich jemand damit aus und kann mir sagen, ob das mit rechten Dingen zugeht?
haja wenn du da 7 Tag gelegen hast dann musst du die Tage eben natürlich auch bezahlen..
naja, für gewöhnlich muss man den krankenhausaufenthalt nach der geburt ja nicht bezahlen, oder zumindest die ersten 3 tage nach der geburt stehen einem zuzahlungsfrei zu. daher meine verwirrung....
also bei uns muss man von dem 1. Tag an zahlen..
Krankenhausbehandlung - vollstationär: 10 Euro Zuzahlung je Kalendertag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr; bei stationärer Entbindung ab dem 7. Tag nach der Entbindung.
So ein Quatsch Baby 2011. Du mußt das nicht bezahlen bis 7 Tage nach der Geburt!
Ich musste damals nichts bezahlen. Gab da Sonderreglung bei Entbindenden.
War bei meiner Kollegin auch so. Die Tochter musste verlegt werden und deshalb musste sie das Krankenhaustagegeld bezahlen obwohl dies eigentlich bei Entbindung nicht zu entrichten ist.
Ich musste damals (vor fast 6 Jahren) nichts bezahlen! War 6 Tage im Krankenhaus. Wurde aber nicht verlegt, daher kann ich dazu keine Angabe machen, frag doch mal bei der KK nach. lg
Ich würde den Sachverhalt mit meiner Krankenkasse besprechen.
Eigentlich musst Du nichts bezahlen bis 7 Tage nach Geburt. Vielleicht ändert sich ja was durch die Verlegung - du hast sozusagen ambulant entbunden und bist dann im neuen Krankenhaus neu "eingecheckt" - sozusagen ohne Entbindung? Am besten bei der KK nachfragen. LG, Leonessa
ich habe nie was bezahlt nach der geburt rufe am besten diene KK an, vielleicht ist es ja ein versehen und am besten erklären warum es zur verlegung kam
ich musste für die 7 Tage nix zahlen , weil Entbindung. Ich wurde dann Entlassen und war weitere 7 Tage da als Begleitmutter und musste auch dafür nix zahlen
Ich habe diesen ganzen Schreibkram mit meiner KV schon durch incl. Beschwerde und Co. Es ist zwar nicht nachvollziehbar aber der Stand der Dinge ist folgender: Wenn du in KH gehst, ist die Geburt incl. der dazugehörigen stationären Folgetage zuzahlungsbefreit. Wirst du aber mit deinem Kind in ein anderes Krankenhaus verlegt, dann hat das laut Auffassung der KV nichts mehr mit der Geburt an sich zu tun, sondern ist ein "erneuter" KH Aufenthalt und muss somit bezahlt werden. Einzige Möglichkeit dies zu umgehen, ist du bleibst im KH A - KIND wird nach KH B verlegt - dann zahlt die Kasse. Wenn du aber mitverlegt wirst (was ja nur richtig ist) dann musst du bezahlen. Mein Kleiner wurde damals auch nach 1 Tag in ein KH mit Kinderintensiv verlegt und ich kam auf Station wegen KS. Aber wie gesagt... es ist leider so. Zahl es und gut ist. Da hast du eh keine Chance. Grüße L.
Stimmt! Das ist wie, wenn du vor der Geburt stationär aufgenommen iwrst. Ich musste auch die Tage zahlen, die ich 1. zur Beobachtung wegen beg. Gestose und 2. dann zur Einleitung im KH war, bezahlen! Ab dem Tag der Geburt ( bzw bei mir sek. KS) musste ich nichts bezahlen. Aber insgesamt waren es 10 Tage Krankenaus.....bedeutete 100 Euro.
Ich musste bei keiner Geburt was zahlen. Bei der 1. Geburt war ich 3 Tage vor der Geburt im KH und bin insgesamt 1 woche dort gewesen. Bei der 2. Geburt bin ich am Tag der GEburt ins KH gekommen und war insgesamt 6 Tage dort. Wenn ein KH-Aufenthalt in einer Geburt endet, dann ist er komplett zuzahlungsfrei. Geht man aber vor der Geburt nochmal nach Hause, muss man für die Tage bezahlen! lg, andrea
Hallo! Nach meine Erfahrung man muss nix zahlen. Ich war mit dem Kind wegen Komplikationen in andere KKH nach der Entbindung verlegt und habe danach Rechnung vom zweiten KKH erhalten. Ich habe dann bei meine KK nachgefragt und die überweisen das Geld an KKH. Ich musste nix Zahlen! vg
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