Zwurzenmami
Der Garten ist etwa 80 qm groß, davon kann ich gut die Hälfte nicht wirklich nutzen, weil die Äste von Nachbars Kiefer rüberragen, über die komplette Breite von 6 m und die Kiefer harzt, also würde die Wäschespinne unter einem Pavillion stehen. Ich will den Wäscheständer aber auch nicht ständig auf der Terrasse stehen haben, die ist ja auch nicht so groß. Damals, als wir hier eingezogen sind, hieß es, die langen Äste kommen ab, das ist fast 3 Jahre her und es ist nichts passiert
Nein, so ein hässliches Teil käme mir nicht in den Garten.
Wenn du die gerade nicht brauchst, kannst du sie doch wegpacken. Ich bin froh eine zu haben! Denn bei der ganzen Wäsche die hier anfällt, gerade wenn dann noch Bettwäsche dazu kommt, reichen meine Wäscheständer und der Platz dafür nicht aus!
...und warum schneidest du die ÄSte nicht? Dein Garten...
Hm.....wir haben auch nicht viel Platz, max. 100 qm, wir haben die Wäschespinne ziemlich genau in der Mutte stehen und von Mai bis September (je nach Wetter) wird sie viel genutzt. Allerdings haben wir auch keine Nadelbäume stehen, die was vollsauen können.
kann ich nicht abschneiden, weil ich nicht rankomme, da muss jemand hochklettern und die absägen und dafür muss man auf denen ihr Grundstück und das wollen sie nicht
Dann wurde ich mir rechtlichen beistand holen, den meinen garzen wegen nachbsrs bäume zuwachs en zu lassen geht ja auch nicht
Er mussdie schneiden ansonsten revhtlich informieren ob ihr es nicht selber machen dürft
Ich stelle meine Trockner auf, die ich dann wieder zusammenklappen und wegstellen kann.
Nein. Ich hab nen Wäscheständer. Spinnen find ich doof. Hat für MICH etwas von spießig. LG h
Setze Deinem Nachbarn eine Frist, in der er die Zweige entfernen muss. Du brauchst dies nicht zu dulden, wenn es Dich in irgendeiner Weise einschränkt. "Die über die Grundstücksgrenze hängenden Äste müssen vom Baumbesitzer beseitigt werden, entschied das Landgericht Coburg (Az: 33 S 26/08), im Fall von 18 Fichten und einer Birke die 4 m in den „Luftraum“ des Nachbargrundstücks gewachsen waren. Überhängende Äste müssen vom Nachbar nur dann geduldet werden, wenn sein Grundstück durch sie nicht beeinträchtigt wird. Angesichts eines Überhangs von bis zu 4 m mit dadurch verstärkter Schattenbildung und den Naturgesetzen entsprechend herab fallenden Nadeln, Zapfen und abgestorbenen Zweigen ist eine Beeinträchtigung jedoch nicht zu bezweifeln. So die Coburger Richter. " zit. hier http://www.fachanwaltsuche.de/fas/tipps/tipps_769.htm
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