Elternforum Rund ums Baby

wie ist es, wenn man nach der elternzeit wieder arbeiten will bzw

Rund ums Baby
wie ist es, wenn man nach der elternzeit wieder arbeiten will bzw

Mitglied inaktiv

sich arbeitslos melden will - muss man ja dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen ist ja klar. Aber ist er richtig dass kindergarten als betreuung für kinder nicht ausreicht und man noch jemanden angeben muss damit eventuell im krankheitsfall jemand auf die kinder aufpasst. ist bei ner freundin der fall und die beraterin meinte dass das so gesetzlich vorgeschrieben ist. stimmt es oder hat sie bloß druck ausgeübt? lg


Mitglied inaktiv

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Wo sollte man noch jemanden angeben müssen für die Kinderbetreuung? Beim Arbeitgeber? Also ich arbeite in der Elternzeit gerade Teilzeit. Meinen Arbeitgeber interessiert das nicht wo meine Kinder sind und wer die betreut. Ich muss meine Arbeit erledigen und meine Stunden leisten. Wie es ist wenn man sich arbeitslos meldet weiß ich nicht.


Mitglied inaktiv

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häh wat? versteh nicht was du meinst, Du schreibst so wirr *g Also ich konnte ALG1 erst beantragen, als mein Sohn im Kiga war. Jemanden angeben musste ich nicht, hab auch niemanden der im Notfall einspringen kann. Wenn der Kiga im Sommer 3 Wochen schließt, gibt es im Nachbarkiga Notfallplätze


Mitglied inaktiv

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sonst zahlen die kein arbeitslosengeld hieße es


Mitglied inaktiv

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So ein Blödsinn hab ich ja noch nie gehört.... Wenn das Kind im Kiga ist, stehst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und bekommst ALG1. Die können Dir auch nur Arbeiten vermitteln, die Du entsprechend den Kigazeiten annehmen kannst. Es sei denn Du sagst du hast jemanden der Dein Kind ausserhalb der Zeiten betreuen kann


Mitglied inaktiv

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weil kiga als betreuung nicht ausreicht