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Wie ist das geregelt (Urlaub)? Jemand aus Arbeitsrecht hier?

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Wie ist das geregelt (Urlaub)? Jemand aus Arbeitsrecht hier?

dana2228

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Wenn ich zB. am 6.1 Urlaub habe und am 5.1 noch für Nachtdienst drinstehe (der bis um 7Uhr am 6.1 gegt), kann das doch nicht richtig sein. Oder?


mf4

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Antwort auf Beitrag von dana2228

Die Schicht gehört aber zum Arbeitstag 5.1.


dana2228

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Antwort auf Beitrag von mf4

Jep! Und trotzdem arbeitet man dann 7 Stunde an seinem Urlaubstag. Und kann zum Beispiel keinen Flug um 7Uhr morgrnds nehmen. Geschweige den man muss länger bleiben.


salzstange

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Antwort auf Beitrag von mf4

das gehört noch zum Arbeitstag, du musst doch deine Stunden pro Nacht arbeiten kannst ja nicht nur bis 24 Uhr arbeiten. Tagesschicht Nachtschicht , egal du hast dann einfach ab dem 6.1 .17 Urlaub


dee1972

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Antwort auf Beitrag von dana2228

Komischer Gedankengang. Wenn du weißt, dass das deine Nachtschichtwoche ist und du um 7 Uhr fliegen willst, dann musst du halt auch schon einen Tag früher frei nehmen oder deinen Dienst tauschen.


dana2228

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Antwort auf Beitrag von salzstange

Ist das rechtrechtens so? Urlaub sieht für mich anders aus.


mf4

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Antwort auf Beitrag von dana2228

Wie denn? Nachtschicht 22 Uhr beginnen und um Mitternacht gehen? Ich nehme an, man weiß wann man welche Schicht hat und Urlaubsreisen kommen auch nicht spontan... dann 1 Tag früher Urlaub nehmen, 1 Tag später fliegen... what ever.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dana2228

Frag doch mal bei der Gewerkschaft nach.


mf4

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Arbeiten Sie in den ersten „Urlaubstag“ hinein, handelt es sich nicht um einen Urlaubstag. Sie können also von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Ihnen diesen Tag (nochmals) gewährt. Fazit: Der Tag Urlaub gilt nicht, bleibt also als Anspruch stehen... aber den Flug 1h später bekommt man trotzdem nicht.


dee1972

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Die Nachfrage kann man sich wohl sparen. Meiner Partner arbeitet seit 26 Jahren Schicht, der käme gar nicht auf die Idee, so zu planen...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dee1972

Da kämme wohl niemand drauf der schon länger im Arbeitsleben steckt. War bei uns früher auch so, richtig übel zudem da wir (normalerweise) nur 5 Tage Woche hatten. Wenn aber die Produktion lief, dann mussten wir auch in der Küche ran - und dann hieß es halt am Sonntag Nacht die Schicht bis Monat morgen übernehmen. Völlig egal ob man ab Montag Urlaub hat. Außer man hat nette Kollegen mit denen man dann eben tauschen konnte.


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von dana2228

Ich arbeite Nachts bis ca. 02Uhr. Ich habe zb. für den 20.01 einen Tag Urlaub beantragt. Vom 19.01 muss ich aber trotzdem normal in den 20.01 reinarbeiten. Ich muss dann lediglich nicht abends am 20.01 zur Arbeit. Aber reinarbeiten tue ich in den Urlaubstag. Wenn man Schicht bis morgens um 07Uhr hat finde ich lohnt sich der Urlaubstag nur bedingt. Ich würde den 05.01 dann in dem Fall vielleicht auch als Urlaubstag dazu nehmen wenn es dir möglich ist.


wesermami

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Antwort auf Beitrag von dana2228

Ja, das ist rechtens. Aber das weiss man doch eigentlich wenn man Nachtdienst macht


leaelk

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Antwort auf Beitrag von wesermami

Natürlich ist das rechtens. Die Nachtschicht geht zwar bis zum frühen Morgen des nächsten Tages, zählt aber als Arbeitstag zu dem Tag, an dem sie begonnen wurde.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dana2228

Wenn mein Mann Nachtschicht hat, arbeitet er auch bis Samstag früh um 6 Uhr. Dafür fängt er Montag erst Abends um 22 Uhr an. Bei Urlaub das Selbe. Wenn du am 6.1. Urlaub hast, dann beginnt der mit Ende der Schicht. Der Fehler liegt bei dir.


rabe71

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Hallo, also mich wundert es auch... Schau mal bei schichtplanfibel.de da steht sowas vielleicht?


rabe71

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Hallo, also mich wundert es auch... Schau mal bei schichtplanfibel.de da steht sowas vielleicht?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von rabe71

Oder im Arbeitsvertrag


Jenn

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Antwort auf Beitrag von dana2228

Hallo, Teilweise weiß man nicht wie man arbeitet, hier gibt es den Dienstplan erst am 15. Für den nächsten Monat. Und da sind dann alle Schichten drin auch teilweise mit anderen Anfangszeiten. Habe in einer Woche schon zu 4 unterschiedlichen Zeiten morgens angefangen. 6, 6.15, 6.30 oder um 7. Aber zur Frage zurück das habe ich gefunden: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/nachtdienst-vor-urlaubstag-ist-das-erlaubt/ LG Jenn PS bei uns im Dienstplan hat man den Ausschlaftag und dann Urlaub.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Jenn

Das mag sein aber ich weiß, dass ich Schichtarbeiter bin, muss also alles einplanen von Frühschicht bis Nachtschicht und dann kann ich keine Flugreise 7Uhr morgens am 1.Urlaubstag buchen. Die letzte Schicht ragt in den Urlaub, dieser Tag 1 wird also nicht als Urlaub bewertet. Was nutzt ihm aber nun diese Info? Er hat noch 1 Tag Urlaub gut aber den Flug kann er trotzdem nicht schaffen.


Chantie

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich habe 14 Jahre Schichtdienst gearbeitet, da kam es auch mal vor das ich "in den Urlaub rein" gearbeitet habe, wie übrigens viele meiner Kollegen. Lag eben an mangelndem Personal, Krankheit ect. Nachts um 12 durfte man dann nach Hause, Dienstbeginn war um 19 Uhr. Somit hat man wenigstens die halbe Nacht gearbeitet.


dee1972

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Antwort auf Beitrag von Chantie

Und euch wurde ein voller Tag gezahlt? Das kann ich nicht glauben. So dumm ist doch kein AG.


wesermami

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Antwort auf Beitrag von dee1972

Ich ehrlich gesagt auch nicht


Chantie

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Antwort auf Beitrag von Jenn

Ich werde für 42std./Woche bezahlt, wenn ich um 24 Uhr nach Hause gehe werden mir nur 6 Stunden angerechnet. Also zählt da mein Arbeitgeber nichts dazu!


MeineGüte

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Antwort auf Beitrag von dana2228

Sowas könne sich nur Leute ausgedacht haben, die nie selber Schicht gearbeitet haben...