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Wer haftet?

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Wer haftet?

SanBo

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Ich weiß, es gibt ein Forum für Recht und Versicherung, aber ich denke, hier lesen mehr mit. Folgende Situation: meiner Kollegin wurden während der Arbeitszeit Steine auf ihr Auto geworfen von Schülern. Auto stand auf dem Lehrerparkplatz, Schulgelände. Scheibe hat einen Riss sowie Lackschäden. Eltern der Kinder (Grundschüler) haben Versicherung informiert, die sagt, übernehmen wir nicht. Schulamt ist auch nicht zuständig. Wer ist zuständig? Die Eltern privat? Bei kleineren Beträgen ok, aber wenn es um größere Schäden geht, kann das ja auch nicht jeder aus der Portokasse zahlen. Kollegin will jetzt mal bei ihrer Versicherung fragen, wer zuständig wäre. Hat jemand Ahnung?


netteKlarinette

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Antwort auf Beitrag von SanBo

Du meinst die private Haftpflichtversicherung der Eltern hat abgelehnt? Mit welcher Begründung?Denn wo das Gut des Geschädigten stand duerfte meiner laienhaften Meinung nach eher eine untergeordnete Rolle spielen … Wie ist das Alter der Schüler? Oder meinst du die Autoversicherung der Eltern hat abgelehnt? sicher … denn die ist keinesfalls zustaendig.


netteKlarinette

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Antwort auf Beitrag von netteKlarinette

Oder die Teil/Voll-Kaskoversicherung deiner Freundin hat abgelehnt? Ich denke, da bräuchte man genauere Infos..


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von SanBo

Warum zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern nicht? Die Ablehnung würde ich mir aber von jedem schriftlich geben lassen. Sowas ähnliches hatte ich nämlich letztens beim Hundebiss, da hat der Typ nämlich erst gesagt, seine Versicherung zahlt nicht. Ich habe aber nicht locker gelassen und plötzlich war das kein Problem mehr. Der hatte seine Versicherung nämlich gar nicht informiert, zu umständlich oder was auch immer


SanBo

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Antwort auf Beitrag von SanBo

Sorry. Die Haftpflicht der Eltern hat abgelehnt, zumindest bei einem Kind, weil es unter 7 Jahre alt ist. Ich hatte das bei meinem Sohn auch früher mal, er hat mit unserer Autotür beim Aussteigen das Nachbarauto getroffen. Musste ich privat zahlen, eben wegen der Aussage... obwohl ich gerade nicht mehr weiß, ob er da nicht schon älter als 7 war. Ist schon zu lange her.


SanBo

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Antwort auf Beitrag von SanBo

Die andere Mutter hat sich noch nicht gekümmert.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von SanBo

Mit welcher Begründung zählt die private Haftpflichtversicherung nicht? Vermutlich kommt es darauf an, wer die Aufsichtspflicht hatte. Als Elternteil käme ich gar nicht auf eine andere Idee als für den Schaden den mein Kind verursacht hat aufzukommen. Wenn man das Geld nicht zur Hand hat, dann muss man es eben in Raten abbezahlen oder einen Kredit aufnehmen oder sich privat Geld leihen oder etwas verkaufen um an Geld zu kommen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Sehe ich auch so, man muss doch alles dafür tun dass der Geschädigte nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Und über die Schule sind die Kinder gar nicht versichert? Im Prinzip hat ja auch jemand die Aufsicht vernachlässigt


SanBo

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Schulamt, also Schule, sagt, nicht zuständig. Aufsicht war draußen, aber nicht überall gleichzeitig. Schulhof ist recht verwinkelt mit mehreren Gebäuden drauf.


Ralph

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Die Täter sind bekannt? Die Kinder sind grundsätzlich schadensersatzpflichtig bzw. deren Eltern. Wenn die keine private Haftpflichtversicherung haben oder diese nicht zahlt, so ist das deren Problem. Die Schadensersatzpflicht bleibt. Es ist unerheblich, ob die Aufsichtspflicht verletzt worden ist, das ist ggf. ein Thema zwischen Versicherung den Eltern. Allerdings, die Kinder waren in der Schule, wer hatte währenddessen die Aufsicht? Das wäre noch zu klären. Inwieweit die Voll-/Teilkaskoversicherung Deiner Freundin zahlt, muß sie erfragen. Aber es ist die Frage, inwieweit Deine Freundin dann hochgestuft wird. Deshalb ich würde in erster Linie die Eltern befragen, wie sie sich die Schadensregulierung vorstellen! Sollte die Verantwortung wegen der in Frage stehenden Aufsichtspflicht mehr im Schulbereich liegen nochmals das Schulamt eindringlich befragen. Erst wenn die sich alle wegducken sollten, würde ich die eigene Versicherung ins Boot holen oder eventuell auch gleich einen Anwalt zu Rate ziehen. Ralph


User-1721826469

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Antwort auf Beitrag von SanBo

Wenn beide Kinder unter 7 Jahren waren, dann sind sie deliktsunfähig und haften nicht. Die Eltern auch nicht, es sei denn sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt (sehe ich hier nicht, wenn sie in der Schule waren). Viele Versicherungen zahlen trotzdem, um den Frieden zu wahren. Das müsste dann in den Versicherungsbedingungen stehen. Je nach Konstellation wäre evtl. noch die Versicherung der Schule eintrittspflichtig. Ansonsten bleibt man auf dem Schaden sitzen. Aber: manchmal hilft ein Gespräch. Den Eltern ist das sicher unangenehm und vielleicht findet sich eine Lösung mit allen Beteiligten inkl. Versicherung.


bellis123

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Antwort auf Beitrag von User-1721826469

Genauso kenne ich es auch. Im Zweifelsfall stehtman hier als Geschädigte(r) wirklich allein da. Außer man hat selbst eine Haftpflichtversicherung die greift, wenn der Verursacher selbst nicht entsprechend versichert ist.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von SanBo

Mir würde noch der kommunale Schadenausgleich einfallen. Wobei die wohl auch die die Haftpflicht der Kinder oder der aufsichtspflichtigen Kollegen verweist.


Cafe2go

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In Ö gibt es eine Amtshaftung. Wenn ich mir das richtig gemerkt habe, könnte es sein, dass die in solchen Fällen greift, aber sicher bin ich mir nicht (also der Staat springt ein, weil eines seiner Organe = Lehrer, bei seiner Aufsicht den Schaden nicht verhindert hat). Google sagt in D gibt es auch eine Amtshaftung, ob die in diesem Fall greift weiß ich nicht.


DecafLofat

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Klassischer Fall von: allgemeines Lebensrisiko. Keiner haftet. Das war der typische Fall in der Vorlesung beim Versicherungsfachwirt zum Thema Haftung. Der Prof hat uns damals damit ganz schön beschäftigt, aber das Ergebnis war, keiner haftet.


SanBo

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Und bei älter als 7, würde die Versicherung zahlen? Träfe auf das andere Kind zu...


Ralph

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Bei Kindern unter 7 Jahren, klar, da wird es schwierig, aber bei Schulkindern? D.h., wenn die irgendwann auf dem Schulweg auf drollige Ideen kommen und anfangen, Autos oder Ladenfensterscheiben zu demolieren, haften sie nicht dafür? Beschränkt geschäftsfähig sind sie ja schließlich. Strafrechtlich sind sie erst ab 14 Jahren zu belangen, aber zivilrechtlich? Das kann dann ja in der Schule nicht anders sein. Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. LG Ralph


User-1721826469

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Antwort auf Beitrag von SanBo

Grundsätzlich ja, aber hier war es ja höchstwahrscheinlich vorsätzlich. Dann ist die Versicherung eigentlich auch raus …


User-1721826469

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Paragraf 828 BGB. Sofern das Kind die erforderliche Einsicht hat (das dürfte meist schon vorliegen) haftet das Kind bzw. die Eltern natürlich auch. Nur halt unter 7 Jahren nicht. Und im Straßenverkehr gibt es noch ne Ausnahme.


LaraSontje

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Antwort auf Beitrag von User-1721826469

... muss auch § 829 BGB sagen, hat unser Prof. immer gesagt Wer in einem der in den §§ 823 bis 826 bezeichneten Fälle für einen von ihm verursachten Schaden auf Grund der §§ 827, 828 nicht verantwortlich ist, hat gleichwohl, sofern der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden kann, den Schaden insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit nach den Umständen, insbesondere nach den Verhältnissen der Beteiligten, eine Schadloshaltung erfordert und ihm nicht die Mittel entzogen werden, deren er zum angemessenen Unterhalt sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf.


User-1721826469

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Antwort auf Beitrag von LaraSontje

Hab ja nur gemeint, dass Kinder über 7 Jahren haften können. Das braucht man 829 ja gar nicht :) und auch sonst kommt der Paragraf sicher nicht so oft zur Anwendung. Das sind dann schon Härtefälle, sicher weiß ich es aber nicht :)


desireekk

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Bist du dir da so sicher? Grundsätzlich fehlt Kindern unter sieben die Einsichtsfähigkeit, da gebe ich dir recht. §828 BGB. Hier könnte aber die Aufsichtspflicht der Lehrer verletzt sein, wenn die Gefährdung während der allgemeinen Schulzeit erfolgte und vom Schulgelände aus. Ich würde darauf bestehen, dass die Schule den Schaden einreicht, wann Versicherungsträger, wenn diese ablehnt, kann man immer noch über die Rechtschutzversicherung weitere Schritte unternehmen. Sollte die Aufsichtspflicht wirklich nicht verletzt sein, dann ist es wirklich allgemeines Lebensrisiko, und man bleibt eben auf dem Schaden sitzen. VG D


kevome*

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Antwort auf Beitrag von desireekk

In die Richtung gingen auch meine Gedanken. Berufshaftpflicht der aufsichtführenden Lehrkraft. Kind unter 7 nicht deliktfähig, Eltern hatten die Aufsicht an die Schule abgegeben. Zudem wahrscheinlich Vorsatz. Damit ist die Haftpflicht der Eltern raus.


dann

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Antwort auf Beitrag von SanBo

Meiner Meinung nach haftet der Staat bzw. das Bundesland, da derVorfall in der Schule zur Schulzeit war. Vorausgesetzt die Aufsichtspflicht des Lehrers wurde nicht verletzt. Die private Haftpflicht wird nicht zahlen, da die Aufsichtspflicht in der Schule lag und die Schüler meine ich während der Schulzeit aus öffentlicher Hand versichert sind.


User-1721826469

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Antwort auf Beitrag von SanBo

Hier ist es ganz gut beschrieben und erklärt und jeder Fall bzgl. Alter etc. dargestellt. Das unter 7 jährige haftet nicht. Da haftet voraussichtlich niemand. Das andere Kind über 7 haftet selbst. Die Versicherung zahlt nicht wegen Vorsatz aber das Kind selbst muss zahlen, notfalls wenn es 18 ist. Meist springen da dann natürlich die Eltern ein und zahlen. https://www.generali.de/journal/wann-haften-eltern-fuer-ihren-nachwuchs-


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von SanBo

So blöd es ist: sie bleibt vermutlich auf dem Schaden sitzen. Es kommt ein wenig darauf an, wie alt die Kinder sind. Unter 7 haften sie gar nicht. Danach kommt es darauf an, ob sie das Unrecht einsehen können. Kann man wohl bejahen, Schulkinder wissen, dass man nicht mit Steinen nach Autos wirft. Aber: die haben kein Geld und können selbst dann nicht zahlen, wenn (mal ins Absurde gedacht) es einen vollstreckbaren Titel gibt. Aber der wäre dann 30 Jahre vollstreckbar. Die Eltern haften nicht, Sippenhaft gibt es nicht und die Aufsicht liegt ja in der Schule nicht bei den Eltern. Und die können sich zudem exkulpieren, wenn sie den Kindern sowas verboten haben (und wer erlaubt das schon...) Eine Versicherung, die auch für nicht deliktsfähige Kinder zahlt (grundsätzlich möglich) gibt es nicht. Und die Schule hatte nicht, warum sollte sie? die Parkplätze werden sicher auf eigene Gefahr benutzt, ein Fall der öff.rechtl. Verwahrung liegt sicher nicht vor.


SanBo

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Antwort auf Beitrag von SanBo

Danke für eure Hilfe.


Mützipütz

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Antwort auf Beitrag von SanBo

Meine Versicherung zahlt auch für Kinder unter 7. Bin bei der HUK.