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Verzweifelt.....Paket aus Hausflur gestohlen :-(

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Verzweifelt.....Paket aus Hausflur gestohlen :-(

susu75

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Nachdem ich mich zu wundern begann, warum ein lang ersehntes Paket noch immer nicht ankam, fragte ich beim VK nach. Der war verwundert, denn das Paket wurde schon am 23.1. zugestellt. Leider legt unser Postbote alle Päckchen immer unten in einer Gewerbeeinheit ab. Die legen es dann in den Hausflur. Eigentlich hat niemand Zugang zum Haus; da sich aber auch eine Arztpraxis hier befindet, kann es vereinzelt vorkommen, dass ein Patient dort den hinteren Ausgang benutzt und dann durch unseren Flur das Haus verlässt. Tja, es war eine 100 Euro teure Tasche, die ich mir nach langem Überlegen gegönnt hatte, und die regulär 170 Euro gekostet hätte Ich bin so sauer, wütend und enttäuscht! Wer macht so etwas, zumal man ja von außen nicht sieht, was drinnen ist


Fru

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Antwort auf Beitrag von susu75

Ähm, hat der Postbote die Genehmigung von Dir, die Pakete da abzustellen???


susu75

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Antwort auf Beitrag von Fru

nein! Und ich hatte mit ihm erst im Sommer einen Disput, weil da nämlich schon mal ein Päckchen gestohlen worden ist. Das beste ist, dass es unten unterzeichnet worden ist und der Postbote "Empfangsberechtigte" angekreuzt hat! ICH habe niemanden berechtigt!! Bin ich froh, wenn wir umgezogen sind. Das bringt mir aber leider weder die Tasche, noch mein Geld zurück


Lara_11

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Antwort auf Beitrag von susu75

wer solls unterschrieben haben? Kannst ja auf der Sendungsverfolgungsseite einsehen.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von susu75

würde ich zur anzeige bringen


Fru

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Antwort auf Beitrag von susu75

Oh man, dann ist der Fall doch klar....er hat die Unterschrift gefälscht....laß Dir nen Abliefernachweis zuschicken, wenn da keine Unterschrift drauf ist ist der Fall klar, wenn eine drauf ist und das nicht Deine ist, kannst Du das als Urkundenfälschung laufen lassen, die Post muß haften (wenn das Paket versichtert war)


susu75

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Antwort auf Beitrag von Lara_11

ja, es wurde von einer Angestellten unten unterschrieben und die hat es in den Flur gelegt :-( Eigentlich also ihre Schuld, aber ich mag ihr nun auch keinen Ärger machen


ösitina

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Antwort auf Beitrag von susu75

öhmm keinen Ärger machen und dann lieber auf den 100€ sitzen bleiben, also NEEEEEEEEEEEEEEEEEE


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Fru

Selbst wenn das Paket nicht versichert war oder muss man jetzt schon die Pakete gegen unfähige und faule Postboten versichern? Er oder sie hat es an einen nicht geeigneten Ort weggelegt und hat dann wahrscheinlich auch noch eine Unterschrift gefälscht. DAS GEHT NICHT!


susu75

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Antwort auf Beitrag von Fru

siehe oben. es wurde regulär in Empfang genommen aber eben nicht durch MICH und ICH bin der Empfänger. Daher denke ich auch, dass die Post haften müsste... Mal gespannt


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von susu75

Du magst ihr keinen Ärger machen???????????????????????????? Dann jammere auch nicht.


Fru

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Antwort auf Beitrag von susu75

Du magst keinen Ärger machen??? WEGEN 100 Euro würde ich einen wahnsinns Aufstand proben!!! Dann jammer auch nicht....sorry


Lara_11

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Antwort auf Beitrag von susu75

würd ich sofort mit ihr klären. Sie hat die Tasche sicher daheim!!! sie hätte dafür sorgen sollen, dass sie es dir heil übergibt oder hätte es nicht annehmen sollen. Sofort klären. Sonst macht sie das noch oft.


Caiss

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Antwort auf Beitrag von susu75

also bitte, es geht um 100 € die du nun evtl abschreiben kannst ... und ob ich da Ärger machen würde .... unverständlich das du da noch an andere denkst ob die Ärger bekommen ...


susu75

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"dann jammer auch nicht"???????????????? Und selbst wenn ich die kleine Angestellte zur Sau mache, SIE kann es auch nicht wiederbringen. Der Postbote hat Schuld, weil DER zu faul ist, 2 Etagen hoch zu laufen und es demjenigen zu bringen, an den es adressiert ist!!! Er hatte von mir keine Befugnis, es jemand anderem zu geben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von susu75


susu75

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Antwort auf Beitrag von Caiss

also, ich verstehe was ihr meint, aber diese Dame ist sehr gewissenhaft (eigentlich) und sie hat sie sicher nicht genommen. Wir kennen uns seit 8 Jahren


ösitina

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Antwort auf Beitrag von susu75

Na in dem Fall machst Du doch ihr eh keinen Ärger sondern dem Postboten


Lara_11

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Antwort auf Beitrag von susu75

sie hat es verbockt.


Caiss

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Antwort auf Beitrag von susu75

denn sie hätte es dir dann persönlich abgeben müssen wenn sie es schon annimmt ... der Postbote hat da mit der Untershcrift jegliche Verantwortung abgegeben, denn er hat es ordnungsgemäß übergeben und sich unterschreiben lassen, er kann ja nciht ahnen das sie es nicht weiter gibt ... oder einfach im Flur abstellt ...


Caiss

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Antwort auf Beitrag von Lara_11

jepp sie hat es verbockt und MUSS dafür haften denn sie hat unterschrieben ... egal wie gut ihr euch kennt ... da wird dir die Post auch nichts anderes sagen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von susu75

Wir kennen uns seit 8 jahren Und man kann heutzutage niemandem mehr trauen .............................


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Caiss

die Frage ist aber hätte er es ihr denn übergeben dürfen??


susu75

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Antwort auf Beitrag von ösitina

ja, das ist der Plan. Ich habe ja den Verlust schon angezeigt bei der Post und die schreiben mir, dass Pakete nur bis max. 35 Euro versichert wäre, was meines Wissens nicht stimmt. Was mich ärgert ist, dass ich eben jenem Postboten bereits im Sommer Druck gemacht habe und er Ärger von oberer Stelle bekam, weil er immer alles unten abgibt.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von susu75

Das glaube ich nicht, hier sind ganz normale Pakete schon höher versichert ohne dass man versicherten versand macht...


Caiss

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Antwort auf Beitrag von ösitina

was soll er denn noch verlangen, eine schriftliche Bestätigung, wenn es schon immer so gemacht wurde ... aber sie hat es nun mal nur so abgestellt und nicht übergeben wie sie es eigentlich mit der Unterschrift bestätigt hat, also ist der Paketbote was das angeht aus dem Schneider ... ob er belangt werden kann das er es ihr gegeben hat, das steht auf einem anderen Blatt, aber Schadensersatz muß die übernehmen die das Paket angenommen hat ...


susu75

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Antwort auf diesen Beitrag

scheint dein Lieblingssmiley zu sein... Ich weiß, dass es dumm ist, sie "schützen" zu wollen. Ihr war es auch sehr unangenehm. Leider wurde das auf die gleiche Weise einfach fast die gesamten 8 Jahre praktiziert, sodass sie nicht mit dem Verschwinden gerechnet hat. Ich versuche erst mal die Post zur Rechenschaft zu ziehen, denn nach dem Vorfall im Sommer war klar, dass Pakete an MICH zugestellt werden sollen, zumal ich zuhause war!!


Lara_11

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Antwort auf Beitrag von susu75

würd ich nie machen.


susu75

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Antwort auf Beitrag von Lara_11

die Post hat mir bisher nicht darauf geantwortet, ob es versichert war. Es kam aus dem Ausland


Lara_11

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Antwort auf Beitrag von susu75

wirklich Schade :(


Caiss

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Antwort auf Beitrag von susu75

da würde ich mal den Paketdienst in Rechenschaft ziehen, sorry, aber irgendwelche Pakete in einem Hausflur oder Einfahrt abzulegen geht garnicht ... da ist doch Diebstahl vorprogrammiert ... war das Paket versichert ?


susu75

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Antwort auf Beitrag von Caiss

Das Problem ist auch, dass es ja in Empfang genommen worden ist. Daher gilt es als "zugestellt"


Fru

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Antwort auf Beitrag von susu75

Dann haftet derjenige für den Schaden!!


Caiss

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Antwort auf Beitrag von susu75

und der es angenommen hat, der haftet auch dafür ... würde mal denjenigen darauf ansprechen und von ihm Ersatz fordern und dem Zustelldienst jegliche anderweitigen Annahmen bzw Abgaben verbieten ...


Zero

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Antwort auf Beitrag von susu75

wenn nicht mit der Post bzw. dem Zusteller ein Vertrag darüber vorliegt. Ist kein Vertrag darüber abgeschlossen worden, liegt der Fehler beim Zusteller - er hat das Paket einfach irgendwo abgegeben, obwohl er es nicht sollte bzw. es nicht so vermekt war. Ergo: Bei der zuständigen Zentrale anrufen und Dampf machen.


Lara_11

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Antwort auf Beitrag von Zero

sowas steht leider in fast allen AGBs der Paketdienste drinne.


Zero

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Antwort auf Beitrag von Lara_11

Wenn das Paket, trotz NICHT exestierender Erlaubnis vom Zusteller einfach irgendwo abgegeben wird - und sei es bei dem Hausnachbarn - und dieses dann evrschwindet, haftet meist derjenige der es angenommen hat, es sei denn, der Fehler liegt eindeutig beim Zusteller - dann haftet dieser bzw. sein Arbeitgeber.


fiveyears

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Antwort auf Beitrag von susu75

Da kannst aber gegen den Zusteller vorgehen. Der darf das nicht ausser er hat von dir ein Einverständnis.


susu75

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Antwort auf Beitrag von fiveyears

und dass ihr für mich sammelt


ösitina

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Antwort auf Beitrag von susu75

pöh geschenkt


32+4

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Antwort auf Beitrag von susu75

http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/09/17/haften-paketversender-wenn-pakete-beim-nachbarn-abgegeben-werden-und-verschwinden/ http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/02/10/paketzustellung-nachbarn-haftung/ übel für händler


asti_2

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Antwort auf Beitrag von 32+4

ot