kia-ora
Wir haben 2 alte und stattliche Bäume. Unter 1 davon stehen die Fahrzeuge des Mieters. Bei Sturm fällt natürlich auch mal ein trockener Ast runter. Das war vor Beginn des Mietverhältnisses dem Mieter klar. Bin ich als Vermieter verpflichtet die Bäume schneiden zu lassen? Ich habe dazu nichts gefunden. Im Internet steht nur, dass ich als Vermieter Baum und Strauchschnitt übernehme - wenn ICH möchte, dass die geschnitten werden. Hier möchte es aber der Mieter. Am liebsten hätte der Mieter, dass wir ihm ein Carport zum Schutz der Autos bauen....
Zappzarapp

Aber MUSS denn ein Baum geschnitten werden? Mich stört er ja nicht.
Wenn da was passiert hattest du halt, als Eigentümer
Mach es doch einfach, wenn du das körperlich kannst (wegen Höhe der Bäume) Ansonsten kann du ja einen kommen lassen, der es für euch übernimmt. Vielleicht könnt ihr euch die Kosten dann teilen, die entstehen, wenn es ein Profi macht. Wenn der Mieter sonst keine Abstellmöglichkeit seiner Fahrzeuge hat, außer unter den Bäumen. Sobald dem Mieter, seinen Angehörigen und den Fahrzeugen durch herabfallende Äste und Zweige war passiert, bist du verantwortlich.
Der Baum ist höher als das komplette Haus. Da geh ich nicht hoch. Aber morgen kommt ein Profi und schaut sich die 2 Bäume an. Kosten pro Baum schätzt unser Gartenbauer auf 500 Euro.
Hab ich mir schon gedacht, dass du da nicht selbst hoch gehen würdest. Hast ja geschrieben, zwei stattliche Bäume. Lasst euch einen schriftlichen Kostenvoranschlag machen was die Stutzung kosten würde und frag den Mieter ob er sich daran beteiligen möchte. Er wollte ja, dass da Äste und Zweige geschnitten werden. Darf ich fragen was für ein Baum das ist? Mal so aus Neugier.
Linde
Ich würde es schon etwas dreist finden, den Mieter um Beteiligung der Kosten zu bitten. Man hat als Vermieter nun mal auch Pflichten. Sie hat zwei Möglichkeiten: schneiden und dafür bezahlen oder nicht schneiden und im Schadenfall verantwortlich sein.
Es ist Sache des Immobilienbesitzers.
Finde ich nicht dreist. Bei uns kommt auch einmal im Jahr der Gärtner und schneidet das Efeu von einer 5 Meter Hohen Mauer im Hof runter, damits nicht in die Rinne des nachbarhauses wächst. Und wir zahlen das (und finden das auch ok) , und hier wirds ja nicht mal auf unseren expliziten Wunsch gemacht, sondern auf den (verständlichen) Wunsch der Nachbarin. Als ich noch in einem mehrparteienhaus gewohnt habe, gehörten zu den Nebenkosten auch immer Pflege des gemeinschaftsgartens, sowie winterdienst etc ja auch, was alles von einer Firma gemacht wurde. (nebenbei nur aus neugierde, mietet er diesen "Parkplatz" denn offiziell mit?)
Pflegearbeiten können auf die Mieter umgelegt werden. Den Baum schneiden damit er keinen Schaden verursacht, für den der Vermieter sonst haften würde, zählt nicht dazu. Das ist eine Pflicht des Vermieters. Ja, es wäre dreist einfach nach Geld zu fragen.
Es fallen Äste herunter und könnten MENSCHEN und vor allem Kinder verletzen. Mal von Autos abgesehen… Da es Pflicht des Vermieters ist, für die Verkehrssicherheit zu sorgen, würde ich sagen, ist die (Kosten)-Frage überflüssig. Wir haben letztes Jahr drei Buchen beschnitten. Im Falle eines Falles kann dir die Versicherung nämlich eine Zahlung verweigern, wenn sich fahrlässig nicht gekümmert wurde.
Du hast eine Verkehrssicherungspflicht. Wenn also ein größerer Ast runterkommt und das Auto beschädigt oder gar jemand verletzt wird, bist du verantwortlich.
Hallo, ja da weiß ich ganz sicher,dass du das - (regelmäßig sogar- ich meine ein bis zweimal im Jahr, da bin ich mir aber nicht sicher ) musst.
In der Nachbarschaft ist eine Wohnanlage, Eigentümer ist eine Genossenschaft. In den 20 Jahren, in denen ich hier wohne, wurden die Bäume noch nie nennenswert geschnitt, oder Baumpflege betrieben. Im Gegenteil.... man lässt die Dinger in den Himmel wachsen. Von meinem Fenster aus, sehe ich einen Ahorn, gigantisch groß. Bei Sturm wird mir immer schlecht. Die Genossenschaft sieht das wohl eher als Kostenfaktor. Zu teuer da Baumpflege zu betreiben. Die schicken alle paar Jahre mal einen Fachmann durch die Anlage, da werden hier und da mal ein paar Äste abgezwackt, das wars. Und auch die Gemeinde lässt es eher kalt, dass sich hier die Leute beschweren, weil die Autos vom Harz der Bäume völlig verklebt sind ( Sind Bäume für die die Gemeinde zuständig ist) Ich denke man muss schauen, das von dem Baum keine wirkliche Gefahr ausgeht, aus versicherungstechnischen Gründen. Da könnte man einen Fachmann kommen lassen. Ansonsten muss der Mieter damit leben, dass vom Baum auch mal ein Ast abfällt. Solange es nicht der ganze Baum, der da runterkracht.
Siehe hier: https://beta.t-online.de/heim-garten/wohnen/id_81905698/muessen-sie-den-baum-auf-ihrem-grundstueck-kontrollieren-.html Du redest von trockenen Ästen und die sieht man. also bist du verpflichtet, diese zu entfernen.
Du hast eine Verkehrssicherungspflicht - wenn du also deinem Mieter (scheinbar) einen oder mehrere Parkplätze unter dem Bäumen vermietest, musst du auch für die Sicherheit von Mensch und Material (Auto) aufkommen.
Danke für die hilfreiche Rückmeldung. Ein bisschen verrückt ist es aber schon. Wir zahlen jetzt, damit der andere auch bei Sturm sein geliebtes Auto unter nem Baum parken kann. Ich hätte zwar eher gedacht, dass es zumutbar /logisch wäre bei Sturmwarnung einfach mal sein Auto ein paar Meter weiter weg zu parken, aber nun gut. Deutsches Recht ist und bleibt deutsches Recht. Mit Logik hat das nicht immer was zu tun.
Naja das Auto ist die eine Sache, kann verstehen das dich das nervt aber wenn euer Mieter vom ast erschlagen wird weil er drunter Herkunft ( Äste können sich auch erst nach einem Sturm bei leichten Wind lösen) werdet ihr euer Leben nicht mehr froh
Hallo, du bist sicher nicht verpflichtet den Baum aus ästhetischen Gründen in Form schneiden zu lassen. Aber du bist ganz sicher verpflichtet dein Eigentum - und dazu gehört auch der Baum - in einem Zustand zu halten, in dem er keine Gefahr für andere darstellt. Dazu gehört z.B. in einem Haus das keine Dachziegel herabstürzen können, oder an einem Baum, das gefährdete Äste, die dürr oder sonstwie gefährlich werden können entfernt werden müssen. Ist ja eigentlich nett von deinem Mieter, wenn er dich darauf aufmerksam macht, das der Baum bei Sturm oder so ein Problem hat - wenn was passieren sollte, bist du derjenige der sonst das Problem hätte. Als Hauseigentümer sollte man für diese Schäden - z.B. Dachziegel die sich bei einem Sturm sich lösen ja eine Haftpflicht haben, aber wenn man im Vorfeld schon weiß das an einem Baum ein Ast ein Gefahr werden könnte halte ich das für selbstverständlich, das man sich darum kümmert. Wenn du der Meinung bist, der Baum ist kein Risiko, lass einen Sachverständigen klären, ob an dem Baum Äste eine Gefahr darstellen oder nicht. Gruß Dhana
Der Sachverständige kommt und bei nächster Gelegenheit lassen wir die Wohnung eh leer stehen und das Ganze hat ein Ende!
Das ist leider nicht richtig - du bist verpflichtet dein Eigentum so zu sichern, das es niemand anderem Schaden zufügt. Und das gilt ganz unabhängig davon, ob du dort selbst wohnst, ob du vermietest, oder ob du leer stehen lässt. Unter dem Baum könnte ja wenn dort kein Auto mehr parkt ein Kind spielen. Gruß Dhana
Und was macht das Kind auf meinen Grundstück, wenn dort niemand wohnt? Selbst Schuld, wenn man sein Kind in fremden Gärten ohne Erlaubnis spielen lässt - bei Sturm! Sorry, da fehlt mir das Verständnis.
Also deine letzte Antwort macht dich mehr als unsympathisch... Bei dir möchte man kein Mieter sein.. Oder Nachbar
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