Kimmiboy97
Hallo meine lieben, Ich würde gerne meine Elternzeit verkürzen. Ich habe 2 Jahre beantragt und würde es gerne nur auf ein Jahr reduzieren, da meine kleine sich gerade gut entwickelt und fast schon mit guten 9 Monaten läuft, was meist ungewöhnlich ist. Dazu kommt allerdings das ich nicht zu meinen alten Arbeitgeber zurück möchte und ich demnach ein neuen Job machen werde. Hat jemand Erfahrung mit sowas, ob das Elterngeld neu berechnet wird? Und ob ich einen neuen Job ausüben darf ? Mit freundlichen Grüßen Kim
Was den nun, EZ oder EG? In der EZ darfst du bis zu 30 std die Woche arbeiten. Mit Zustimmung deines AG auch woanders. Solange du EG beziehst wird aber jegliches Einkommen auf EG das über den mindestsatz geht angerechnet. Da man EG aber wahlweise als Basis oder EG Plus beziehen kann wäre das wichtig zu wissen. Den man kann auch länger EZ nehmen als man EG nimmt.
Wenn du bei deinem AG zwei Jahre beantragt hast (die dir logischerweise auch genehmigt worden sind), müsstest du bei Verkürzung auf ein Jahr sowieso Kündigungswunsch definitiv rechtzeitig Bescheid geben. Wenn du in der Elternzeit eine Kündigung einreichst, dann kannst du frühstens mit Ende der Elternzeit aus deinem Arbeitsvertrag aussteigen. Sprich: Wenn du eher kündigen möchtest, musst du vorher das okay vom Arbeitgeber haben, dass die Dauer deiner Elternzeit verkürzt wird. Falls dein AG sagt, das ihm die Verkürzung auf 12 Monate zu kurzfristig ist in anbetracht dessen, dass dein Kind schon 9 Monate alt ist, kannst du versuchen auf einen anderen Zeitpunkt zu verhandeln (zb 1,5 Jahre Elternzeit statt 2). Da hilft auch nur ein Gespräch, in dem ihr klärt, wann für deinen AG der frühstmögliche Zeitpunkt wäre. Was das Elterngeld betrifft, kann ich dir nur sagen: Wenn du das Basiselterngeld für das erste Lebensjahr deines Kindes bekommst, brauchst du nichts "umzumelden". Der Anspruch läuft dann automatisch aus. Wenn du allerdings Elterngeld Plus beantragt hast, müsstest du dich nochmal informieren. Liebe Grüße
Da ist leider einiges falsch bei deiner Antwort. Beantragt wird eine EZ nicht, der AG hat kein Mitspracherecht, sie wird ihm also nur mitgeteilt. Innerhalb der EZ kann man jederzeit kündigen und zwar mit der vertraglichen Kündigungsfrist. Auch da hat der AG kein Mitspracherecht. Lediglich wenn man auf den Tag genau kündigt an dem die EZ endet und nur auf den Tag, hat man 3 Monate Kündigungsfrist. Die EZ verkürzen kann man mit Zustimmung des AG immer. Bei Härtefall wie zB Scheidung, Todesfälle, Arbeitslosigkeit des Partners auch ohne dessen.
Okay, dann wurde mir von meinem alten AG etwas falsches erzählt! Ich war nämlich in einer ähnlichen Situation. LG!
Danke schön für die Antworten, ich beziehe Elterngeld plus und ich kann zum Glück verkürzen und einen neuen Job machen
Mein Rat wäre, verkürze nicht. Kann ich dir echt nur nahelegen. gerade weil die Kinder im ersten Jahr der Betreuung oft noch krank werden. Bleibe in der EZ, arbeite in TZ von bis zu 30 Std und gönne dir den Kündigungsschutz. EG würde ich entsprechend anpassen wenn gewollt oder schauen wie viel du zuverdienen darfst ohne das etwas beim EG Plus gekürzt wird.
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