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Verkehrssicherungspflicht Aufstell-Pool

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Verkehrssicherungspflicht Aufstell-Pool

drosera

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Hi, An die Poolbesitzer - wie sichert ihr normalerweise eure Pools? Plane drüber, Leiter rein, ...? Der Hintergrund ist: Passend zum guten Wetter ist beim übernächsten Nachbarn (nennen wir ihn C) erstmalig ein Aufstellpool aus dem Boden geschossen. Das wäre kein Ding, wenn nicht zwischen Nachbarn B und C die Hecke sehr lückenhaft wäre und zwischen uns (A) und B auch ein Loch klaffen würde, weil B letztes Jahr einen Schmetterlingsflieder entfernen ließ. Da K1 (3) sich letztes Jahr schon durch die neu entstandene Lücke in den Garten vom B verkrümelt hat, habe ich da ein Rankgitter in den Boden gepikst. Bislang hält das Rankgitter K1 von weiteren Ausflügen ab, aber K1 und K2 (18 Monate, lauffähig) entwickeln sich wohl in den nächsten Jahren zu Waffenbrüdern, vor denen nichts sicher sein wird . Ich werde dann wohl aufrüsten. Aber was könnte ich an Verkehrssicherung durch den Poolbesitzer als angemessen erwarten?


Summer80

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Antwort auf Beitrag von drosera

Ich hoffe, du lässt einen Dreijährigen nicht unbeaufsichtigt in eurem Garten. Ein Dreijähriger sollte zu keiner Zeit unbeaufsichtigt sein. Daher sollte sich diese Frage eigentlich erübrigen? Du musst doch dafür Sorge tragen, dass dein Kind nicht einfach auf fremde Grundstücke rennt? Egal ob da ein Zaun drum ist oder nicht. Als Denkanstoß: erwartest du von kinderlosen Freunden oder im Cafe/Restaurant, dass sie z.B. sämtliche Steckdosen und Treppen sichern wenn du mit Kind zu Besuch kommst, damit dein Kind keiner potentiellen Gefahr ausgesetzt ist? Das tust du doch sicher auch nicht. Denn du musst auf dein Kind aufpassen. Und beim Pool des übernächsten (!) Nachbarn verhält es sich genauso.


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von Summer80

So ein Blödsinn. Natürlich kann ein 3 jähriger alleine in den Garten. Kommt halt auf den Garten an.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Summer80

Mit aufstellen des pools hat der poolbesitzer dafür sorge zu tragen das kein anderer dort rein kann. Passiert doch etwas, haftet der poolbesitzer. Völlig unabhängig von der Aufsichtspflicht anderer Personen.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Summer80

Mit aufstellen des pools hat der poolbesitzer dafür sorge zu tragen das kein anderer dort rein kann. Passiert doch etwas, haftet der poolbesitzer. Völlig unabhängig von der Aufsichtspflicht anderer Personen.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Summer80

Mit aufstellen des pools hat der poolbesitzer dafür sorge zu tragen das kein anderer dort rein kann. Passiert doch etwas, haftet der poolbesitzer. Völlig unabhängig von der Aufsichtspflicht anderer Personen.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

So sieht es aus. Mit 4 Jahren bin ich damals alleine zum KiGa gegangen.


malini

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Antwort auf Beitrag von Felica

@Felica: Ich hab das schon verstanden, dass es hier nicht um die Aufsichtspflicht sondern um die Verkehrssicherungspflicht geht. Deine Einwände würde ich verstehen, wenn hier jemand Fragen würde, der nen Pool plant und seine Pflichten wissen will. Hier fragt aber eine Mutter, wie sie den Nachbarn dazu bringen kann, den Pool zu sichern. Und da muss ich sagen, überlege ICH, wie ich MEIN Kind schütze. Und da tu lieber ich alles, dass es sicher ist, als dass ich das dem Nachbarn überlasse.


malini

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Antwort auf Beitrag von drosera

Bei uns haben sogar die direkten Nachbarn einen Pool. Ein älteres Ehepaar, wir verstehen uns sehr gut mit ihnen. Aber: ich hab UNSEREN Garten so gesichert, dass die Kinder da nicht reinkönnen. Nie im Leben würde ich erwarten, dass die ihren Pool so absichern, dass nichts passieren kann. Und meine Kinder sind auch immer Ausreißer gewesen. Dass der Pool aber ein NoGo ist, wenn unsere Nachbarn uns nicht explizit einladen (was durchaus vorkommt, wenn deren Enkel da sind), ist selbst unseren Kindern klar. Auch mit zwei oder drei Jahren.


Felica

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Antwort auf Beitrag von malini

Müssen die aber, gesetzliche Vorschriften.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Felica

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die sagt, dass man den Pool selbst abdecken oder einzäunen müsste. Man muss maximal sein eigenes Grundstück gegen unbefugte Betreten "sichern, das bedeutet nicht einen drei Meter hohen Zau, und nach neuerer Rechtsprechung reicht da zB durchaus auch eine Hecke. Die Aufsichtspflicht geht deutlich der Verkehrssicherungspflicht vor.


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von drosera

Ich an deiner Stelle würde einen Zaun ziehen. Ganz einfach. Zur Not (falls es an der Grundstücksgrenze - warum auch immer - nicht erlaubt ist) ca 1-2m weit in euren Garten rein. Ich stimme dem übrigens zu das du auf dein Kind achten solltest und nicht vom Nachbarn erwarten kannst das er Schutzmaßnahmen ergreift. Freundlich bitten die Leiter weg zu stellen, kein Ding. Aber nur als freundliche Frage, nicht als Forderung. Wir wohnen zwar in einem Haus, haben aber dennoch mit dem Nachbarn einen Gemeinschaftsgarten der nicht abtrennbar ist. Er hat sich letztes Jahr einen Pool aufgestellt mit 150 tiefe. Wir haben nun eine 10 Monate alte Tochter die ab nächstem Sommer wohl auch interesse daran haben wird. Dann sind aber wir in der Pflicht aufzupassen. Nicht der Nachbar. Natürlich werde ich ihn fragen ob die Leiter bei Nichtnutzung in den Pool gestellt werden kann damit ich auch mal durchschnaufen kann und nicht permanent hinterher rennen muss, aber wenn er nicht will (und das wird vermutlich so kommen), dann muss ich eben gucken wie ich mein Kind dort fern halte.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Wenn das euer Gemeinschaftsgarten ist, muss er den Pool sichern, abgesehen davon, musst du natürlich aufpassen


Felica

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Antwort auf Beitrag von mausebär2011

Irrtum, dee Gesetzgeber sagt ganz klar, rechtlich gesehen, der poolbesitzer hat da für entsprechend für zu sorgen. Es gibt ja nicht nur eure Kinder.


Felica

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Er muss ihn sogar sichern wwnn es kein gemeinschaftsgarten ist.


Phila83

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Antwort auf Beitrag von drosera

Es ist Dein Garten den du sichern musst. Es sind Deine Kinder, die du beaufsichtigen musst. Deine Verantwortung. Nachbar 2 Grundstücke weiter soll deine Verantwortung tragen?! Herrgott. Und wieder einmal weiß man, was in diesem Land falsch läuft: Keiner übernimmt mehr seine ureigenste Verantwortung, sondern erwartet, dass sie von dritten erfüllt wird. Am besten dem Staat. Echt! Sowas macht mich sehr betrübt.


Fichtenkind

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Antwort auf Beitrag von Phila83

Herrje, sie hat dich nur gefragt, wie man den Pool selbst absichern würde. Sie macht sich Sorgen und möchte drüber reden. Einfach so. Sie hat ja gesagt, sie zieht selbst einen Zaun. Genauso wenig, wie ich mich darauf verlassen würde, dass der Nachbar den Pool sichert, würde ich mich als Poolaufsteller darauf verlassen, dass der Nachbar seine Kinder sichert. Ich würde es mir nie verzeihen, im Garten einen Pool aufzustellen Und irgendwann ein Kind oder irgendein Tier darin lieblos vorfinden zu müssen, weil ich zu faul war, ihn zu sichern. Ganz egal, wie die rechtlichen Vorschriften sind, moralisch sind beide in der Pflicht.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Phila83

Falsch läuft vorallen das Leute mitsenften ohne rechtliches Wissen. Wie heisst es so schön, wer keine Ahnung hat....


Felica

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Antwort auf Beitrag von Fichtenkind

Da stimme ich dir in Teilen zu. Rechtlich ist es sogar so das in erster Linie der poolbesitzer haftet, unabhängig von der Haftung der Eltern. Den theoretisch könnte auch ein betrunkener in den Pool fallen. Oder ein Einbrecher. Oder ein Tier. Und des sagt der Gesetzgeber der poolbesitzer hat für die ausreichende Sicherung zu sorgen.


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von drosera

Naja, letztlich ist doch die Frage, was es dir bringt, wenn du "etwas erwarten" könntest. Selbst wenn es da Vorschriften gibt, willst du dich darauf verlassen, dass sie eingehalten werden? Was bringt es dir, wenn etwas passieren sollte (Gott bewahre), und du dann sagen könntest "Aber der hat sich nicht an die Vorschriften gehalten!"? Genau, nichts. Deswegen: Das eigene Grundstück umzäunen und das Kind niemals nicht unbeaufsichtigt in den Garten lassen.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Doch. Meldung ans ordnungsamt. Ist der pool nicht gesichert, muss er entfernt werden. In manchen Gegenden benötigt es sogar einer Baugenehmigung.


Gustavina

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Antwort auf Beitrag von drosera

Hier mal die andere Seite: Wir haben seit wenigen Tagen so einen großen Aufstellpool (der Herr des Hauses wünschte es sich…) und haben einen neuen Zaun auf 1,8m Höhe gezogen. Dazu kommt bei Nichtnutzung die Plane drauf und die Leiter soll künftig mit einem Meter Abstand angeschlossen werden. Wir haben nicht mal echte Nachbarn, weswegen ich behaupten würde, dass wir der Verkehrssicherungspflicht besonders stark nachgekommen sind. Im Rahmen des ganzen „wir brauchen unbedingt einen Pool“-Prozesses haben wir uns natürlich auch rechtlich eingelesen. Natürlich gibt es diese Verkehrssicherungspflicht, aber mittlerweile entscheiden Gerichte im Unglücksfall wohl auch immer öfter zu Gunsten des Poolbesitzers, speziell, wenn es keine Kinder in der unmittelbaren Nachbarschaft gibt (ein Garten Abstand könnte da ggf. schon reichen), da argumentiert wird, dass dieser dann keine erhöhte Sicherungspflicht hat und die Eltern ihre Aufsichtspflicht grob verletzt haben. Long story short: „Erwarten“ kannst du in meinen Augen vielleicht eine Plane, da diese ja auch dem Poolbesitzer einen Mehrwert bringt. Erbitten könntest du, dass die Leiter bei Nichtnutzung unzugänglich ist, aber das ist schon so eine Sache. Leider halte ich es da ein wenig mit den anderen Kommentaren: Auch (oder grade?) „Waffenbrüder“ sollten da definitiv gut beaufsichtigt werden, da für so agile Kinder ja auch noch ganz andere Gefahren lauern. Zusätzlich ist ein guter Zaun immer sinnvoll, um zumindest ein wenig mehr Ruhe zu haben.


Itzy

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Antwort auf Beitrag von Gustavina

Erwarten kannst nichts. Die Aufsichtspflicht deiner Kinder obliegt dir. Dann musst du so sichern, egal wie, das deine Kinder in eurem Bereich bleiben. Unser 1,30m tiefer und 4 m Durchmesser Pool, wird tagsüber nicht immer mit der Plane gesichert, aber die Leiter bekommt bei der Seitenwand Höhe selbst meine starke 9.Jährige nicht drüber. Sie steht auch immer 2-3 Meter entfernt auf dem Rasen. Ausserdem gibt es hier ein absolutes Poolverbot wenn ich nicht da bin. Selbst für meine 13+15 Jährigen Vereinschwimmerkinder. Natürlich ist das gerade für Teenager und ggf. spontane Freundebesuche blöd, aber so ist klar für alle. Tochter Groß hat freien Blick vom Zimmer auf den Pool, und hat ihrer 9.Jährugen Schwester mal dermaßen den Marsch geblasen als die einen Versuch gestartet hat, das unser 6.Jähriges Nachbarskind am nächsten Tag nachhaltig davon erzählt hat. Klingeln, fragen und gut, aber einfach so durch Hecke und Co gibt es hier nicht. Alle machen die Grundstücke entsprechend dicht.


LilaLaune123

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Antwort auf Beitrag von drosera

Wir sichern unseren Pool mit einer Plane. Unser Garten ist zusätzlich komplett eingezäunt. Wir wohnen in einem Neubaugebiet mit sehr vielen kleinen Kindern. Trotzdem gibt es auch hier Nachbarn, die große Pools völlig offen stehen lassen. Unsere direkten Nachbarn haben beispielsweise einen sehr großen Teich, der kaum gesichert ist. Entsprechend haben wir auf unserem Grundstück schon im ersten Jahr einen Zaun gebaut. Da wir die Aufsichtspflicht für unsere Kinder und auf für ihre Freunde, die regelmäßig zu Besuch kommen, haben, bin ich sehr froh über die zusätzliche Sicherheit. Allerdings sind die Kinder trotzdem nie unbeaufsichtigt im Garten. Der Besitzer eines Grundstücks hat prinzipiell eine Sicherungspflicht, die sogar eingeklagt werden könnte. Allerdings kann es dir natürlich auch passieren, dass im nächsten Jahr Nachbar B oder vielleicht ein weiterer Nachbar D in der Umgebung einen schlecht gesicherten Pool aufstellt. Auf die Dauer würde ich dir daher empfehlen dem Streit aus dem Weg zu gehen und euren Garten zu sichern. "Wurde das Grundstück durch den Verkehrssicherungspflichtigen gegen mögliche Unfälle nicht ausreichend abgesichert, so können die (lieben) Nachbarn sogar auf die Vornahme einer notwendigen Sicherungsmaßnahme klagen. Dem Verkehrssicherungspflichtigen obliegt nämlich gegenüber den Kindern aus der Nachbarschaft eine sog. „gesteigerte Verkehrssicherungspflicht“, d.h. er muss wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen, „um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen“. Dies gilt vor allem in den Fällen, in denen der Verkehrssicherungspflichtige weiß, dass die Nachbarkinder auf seinem Grundstück spielen, selbst wenn er es ausdrücklich verboten hat!"


nulesa

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Antwort auf Beitrag von drosera

Wir haben selbst einen großen Aufstellpool mit 1,32m Tiefe. Meine 4 Kinder sind im Alter zwischen 15 Jahren und 10 Monaten. Besuch von meinen Nichten und Neffen im Alter zwischen 9 und 1 ½ Jahren ebenfalls desöfteren. Also durchaus kleinere Kinder, die sehr von Wasser angezogen werden - alle sind ziemliche Wasserratten Wir haben eine Sicherheitsleiter. Man kann also die Stufen nach oben stellen, so dass kein Kind rein kommt. Abdecken ist echt mühsam schon zu zweit und alleine nicht zu schaffen (9,75 × 4,88m, da wiegt die Plane alleine schon genug. So bleibt er immer offen. Aber wenn die Leiter oben ist oder - wenn ich den Poolroboter laufen lasse - die Leiter draußen ist, kann eigentlich nichts passieren. Mein fast 8-jähriger kann seit 1 Jahr erst im Pool stehen, von außen gerade so über den Rand sehen, zum reinklettern bräuchte selbst er noch irgend eine Erhöhung, dass er es schaffen könnte. Ansonsten ist unser Grundstück eingezäunt - war es schon immer. Nachbars haben auch einen Pool, einen kleinen runden. Sind ältere Leute. Aber selbst sie stellen die Leiter raus und weg vom Pool. Ich denke diese "einfachen" Sicherheitsmaßnahmen sollten bei Poolbesitzern automatisch erfolgen.


Caot

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Antwort auf Beitrag von drosera

Unsere Nachbarn haben ihren Pool gar nicht gesichert. Die Plane die da drüber liegt, ist ja eher dazu gedacht, dass kein Dreck reinfällt. Jedes neugierige Kind des Nachbarn könnte da also durchaus ertrinken. Die Leiter für den Pool liegt daneben, aber auch das hindert kein Kind da rein zu klettern. Zu unserem Nachbarn gibt es einen stabilen Zaun. Du musst entweder deine Kinder im Garten beaufsichtigen oder das Heckenloch sauber und stabil mit einem Zaun sichern. Nur ein stabiler Rundumzaun zum Nachbarn würde mir Sicherheit vermitteln. Dein Nachbar muss seinen Pool nicht sichern. Im Zweifel hast Du deine Aufsichtspflicht verletzt.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Caot

Falsch!!! Rechtlich muss !!! Der poolbesitzer sichern.


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von drosera

Nichts. Es steht auf seinem Grundstück, habe ich das richtig verstanden? Und die Kinder sind definitiv noch in einem Alter, in dem dir die volle Aufsichtspflicht obliegt. Und wenn etwas passiert, dann hattest du die Schuld nur bei dir selbst suchen und von niemandem irgendeine Art von Schadenersatz erwarten.


Felica

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Auch falsch. Leute antwortet dich nicht wenn ihr rechtlich keine Ahnung habt.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von drosera

Wir haben in unserer Nachbarschaft zwei Teiche. Der eine als Zierfischteich, der andere als Biotop. Ein dritter Nachbar, selbst mit 3jährigem Kind, hat im letzten Jahr einen Schwimmteich angelegt. Wir selber haben seit Jahren einen Pool (Wasser ist 1,30 oder so tief). So gesehen sind alle Grundstücke begehbar. Auch wenn Zäune und Tore da sind, nicht nur Hecken. Als unsere Kinder noch klein waren, haben wir dafür gesorgt, dass sie nicht von unserem Grundstück runter können. Nicht nur wg der Teiche, einfach auch, weil eine Straße vor der Tür ist. Und es durch tausend andere Sachen gefährlich werden kann - herumliegende Werkzeuge und Gartengeräte, auf anderen Grundstücken freilaufende Hunde..... Sicher würde ich erwarten, dass ein Poolbesitzer die Leiter wegstellt, aber wenn ich sicher sein möchte, dass meine Kinder auf meinem Grundstück bleiben, sorge ich dafür.


drosera

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Antwort auf Beitrag von drosera

Danke schön, da waren ja hilfreiche Hinweise dabei :-).


Luna Sophie

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Antwort auf Beitrag von drosera

Also wenn wir den ganzen Tag nicht da sind und über Nacht ist selbstverständlich eine Plane drüber und die Leiter weg, die liegt bei uns dann meist in der Garage. Sind wir aber nur 30 Minuten drinnen, wird der Pool nicht jedesmal gesichert. Es ist unser Garten und ich erwarte, dass der von niemand Fremden und auch von keinem Nachbarn oder Bekannten einfach so betreten wird. Da bei einem kleinen Kind wenige Minuten zum ertrinken reichen, ... Bist du der Überzeugung alle Poolbesitzer müssen ihren Pool rund um die Uhr bewachen und auch bei Abwesenheit, "eben zur Toilette", gleich abdecken und komplett sichern? Wenn ich die Kinder frage, ob sie ein Eis wollen. Sagen sie eigentlich nie nein. Einfach rausholen klappt nur selten, meist kommen meine Kinder kurz mit rein um auszuwählen welches und wieviel. Dafür den Pool sichern, wie? Was machst du, wenn in der Nähe ein Fluss, Teich oder See ist. Erwartest du von der Gemeinde dann auch, dass der komplett gesichert ist? Und wie sieht es mit der Straße aus? Die vielen anderen Gefahren die lauern können? So hart es auch ist, es sind deine Kinder und du bist dafür verantwortlich, dass sie nicht einfach durch die Gegend stromern.


Fleurdelys

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Antwort auf Beitrag von Luna Sophie

Da gab es einen traurigen Fall vor einigen Jahren in Hessen… VORSICHT Die Details sind sehr verstörend. https://www.hna.de/lokales/schwalmstadt/neukirchen-buergermeister-verurteilt-drei-tote-teichunglueck-zr-13423703.html


Luna Sophie

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Antwort auf Beitrag von Fleurdelys

Dieses große Unglück ist mir leider bekannt. Und ja, so ein Feuerlöschteich sollte gesichert sein. Aber es ist schlich unmöglich wirklich alles zu sichern. Wie sieht es mit dem Schliersee, Tegernsee, Chiemsee,... aus. Und die vielen Flüsse. Nordsee, Ostsee,... Auch dort wohnen Familien mit Kindern. Viele machen gern am Wasser Urlaub. Rund um alle Gewässer ein 2m Zaun und nur Einlass mit Nachweis, dass die Schwimmkünste ausreichend sind und man das Gelände auf eigene Gefahr betritt. Für Kinder unter 4 Jahren verboten. Könnte man machen, aber ist das wirklich sinnvoll. Und wie würden einige Menschen reagieren? Löcher in die Zäune schneiden,... Leider ist Wasser sehr faszinierend und allein die letzten 2 Wochen, gab es sehr viele Unfälle, einige tödlich. Die meisten an Flüssen. Aber allein in einem beaufsichtigten Freibad in Bayern gab es gleich 2 Unfälle mit kleinen Kindern 3 und 4 J. alt, beide konnten gerettet werden, zum Glück. Ich sicher lieber mein Grundstück. Passe auf meine Kinder auf. Ganz besonders, wenn ich weiß es ist Wasser in der Nähe. Denn wenn etwas passiert, was hilft es mir, wenn ein anderer eine Geldstrafe, eine Bewährungsstrafe oder dafür einsitzen muss. Mein Kind hat evtl. lebenslange Folgen oder lebt nicht mehr.


Fleurdelys

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Antwort auf Beitrag von Luna Sophie

Ja, das sehe ich ganz genauso. Ich fand es erschreckend, dass der Bürgermeister wegen Fahrlässiger Tötung verurteilt wurde, eben weil man wirklich nicht alles sichern kann.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Luna Sophie

Das hat nichts mit Überzeugung zu tun sondern mit dem Gesetz. Der Besitzer muss es absichern. Ausreichend. Wie bleibt ihm überlassen. Eine Folie ist aber mit Sicherheit keine gesicherte Option.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Fleurdelys

Gerade mal gelesen. Wenn ich das richtig verstanden habe ist der Bürgermeisten nicht wegen des Unfalles verurteilt worden, sondern weil er vertuscht hat und zu Falschaussagen aufgefordert hat. es scheint so das man in der vergangenheit auf die Gefahr hingewiesen hat welche von den Teich ausging, sich aber niemand zuständig fühlte den abzusichern. Und das der Bürgermeister dieses versucht hat zu vertuschen. Also etwas völlig anderes. Wenn ich sehe das der Nachbar seine Frau ermordet und ich das vertusche, werde ich auch verknackt sobald das herauskommt. Angeklagte dürfen vor Gericht lügen, Zeugen nicht.


Luna Sophie

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Antwort auf Beitrag von Felica

Du kannst dich gerne aufs Gesetz verlassen. Ich schütze meine Kinder lieber selbst. Denn wären sie rumgestromert und in einen Fischteich, Pool, ... gefallen, was nützt es wenn ein Gericht entscheidet, war genügend gesichert oder nicht genügend gesichert, Besitzer bekommt xy Strafe. Macht das mein Kind wieder gesund oder lebendig? Bei der Rechtsprechung was Pool, Gartenteich, Regenwassertonne angeht, gab es auch eine Änderung. Kleinkinder müssen immer beaufsichtigt werden, ganz besonders, wenn man weiß, dass ein Pool, Gartenteich, Planschbecken etc. in der Nähe ist. Unser Grundstück ist eingezäunt, genau so wie hier erlaubt. Der Garten ist nicht frei zugänglich. Mauer ist hier verboten, würde ich allerdings auch nicht wollen. Um in den Pool zu gelangen muss zwingend eine Kletterhilfe vorhanden sein. Sind wir nicht da und Nachts fehlt diese. Und das Gartenzaun und fehlende Kletterhilfe reicht vorm Gesetz als Sicherung. So ganz nebenbei, die meisten Poolbesitzer sichern ihren Pool. Die allermeisten Planschbeckenbesitzer sichern gar nichts. Ein Kleinkind kann in einer "Pfütze" ertrinken.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Luna Sophie

Was du und viele andere nicht verstanden haben, es ging nicht um die Aufsichtspflicht. Sondern um die Verkehrssicherungspflicht. Zwei völlig verschiedene Dinge. Eure Einwände und Anschuldigungen hatten also absolut gar nichts mit der Frage zu tun. Und nein, ich kenne genügend Poolbesitzer welche nicht ausreichend sichern. Haben sogar mehrere hier im Thread zu geantwortet.


Felica

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Antwort auf Beitrag von drosera

Unser Garten ist lückenlos eingezäunt. Teils mit einer 2m Höhen Mauer. Im hinteren Teil ist ein etwa 1,2 m hoher stabiler Zaun. Hiesse aber das wer immer dort rüber will, er erst die 2m mauern dee Nachbarn überwinden muss. Welche alle, wie wir auch, im vorderen Teil haben. Soll heißen, hier kommt niemand rein ohbe Schlüssel.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von Felica

Naja, absichern heißt ja aber nicht, hermetisch abzuriegeln. Hier gibt es zum Beispiel auch baurechtliche Regelungen, die in manchen Baugebieten nur Hecken und Maschendrahtzäune erlauben. Da kannst du gar keine Mauer bauen. Die Höhen sind genauso vorgegeben. Hier gibt es Regensammelbecken (also Kuhlen auf öffentlichen Grünflächen), da steht tatsächlich nur bei Starkregen Wasser drin. Die sind nicht umzäunt. Ich mag unser uneinsehbares Grundstück mit Stakettzaun und vielen Büschen und Bäumen. Eine 2m-Mauer möchte ich trotzdem nicht haben. Wenn jeder ein bißchen Verantwortung übernimmt, passt es doch.


Felica

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Wer sagt was von einer Mauer? Es muss abgesichert sein, mit einem entsprechenden Zaun oder ähnlich geeignetem. Die Userin hat speziell nach der Verkehrssicherungspflicht gefragt. Nicht nach der Aufsichtspflicht der Eltern.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von drosera

Ein Kind, was so klein ist, dass es aus dem eigenen Garten stiften geht, würde ich persönlich gar nicht allein lassen. Unser Pool hat eine Leiter, die man nach oben klappen und dort arretieren kann. Machen wir allerdings nie. Hier war aber außer einem Hund noch nie ungebeten jemand auf dem Grundstück.