kleinedame
Hallo ihr Lieben, Ich suche auf diesem Weg, mögliche Erfahrungen von Alleinerziehenden, die in der selben o.ä. Situation sind. Ich habe den Erzeuger meines Kindes aus guten Gründen nicht angegeben. Daraufhin habe ich, logischerweise, keinen Anspruch auf Unterhalt seinerseits, sowie Unterhaltsvorschuss vom Staat. Dies ist soweit auch völlig klar und in Ordnung. Jedoch würde ich gern andere Sozialleistungen beantragen wollen wie z. B. ALG2 oder Wohngeld etc.. Da ich nur mit Elterngeld nicht auskommen kann. Jetzt zu meiner Frage: Werden mir allgemein alle Sozialleistungen gestrichen dadurch, dass ich nicht zur Feststellung des "Vaters" mitwirke oder nur der Unterhaltsvorschuss?? Eventuell würden sie mir den Unterhalt jedesmal gegenrechnen, aber mir wenigstens einen Teil erstatten? Oder können sie mir gänzlich alles ablehnen/streichen?? PS: antworten wie zb. : "kind brauch seinen vater" etc. Können mir erspart bleiben, danke. Ich bedanke mich und freue mich auf Antworten :)
Es wird dir bei Leistungen, die du beantragst, der Unterhalt als Einkommen angerechnet, bei ALG2 also geschaut, ob du mit Unterhalt noch Anspruch hast, und wenn du Anspruch hast, dann wird der Unterhalt angerechnet.
Sowohl für Wohngeld als auch für Alg2 ist ea Voraussetzung mindestens unterhalt in höhe des Unterhaltsvorschusses zu erhalten bzw von der Unterhsltsvorschusskasse zu beantragen. Solange das nicht der Fall ist, werden die Anträge nicht bearbeitete bzw abgewiesen.
Bedeutet also, ich müsste Unterhaltsvorschuss beantragen, dieser wird mir dann logischerweise abgelehnt, da ich den Erzeuger nicht angegeben habe und erst dann wird mir der zb. Wohngeld-Antrag bearbeitet?
Richtig. Weil dein Kind Anspruch auf Unterhalt oder eben Vorschuss hat musst du das zuerst beantragen. Es könnte nämlich sein, dass du wenn du Unterhalt bekommst gar keinen Anspruch mehr hättest Wohngeld zu bekommen oder eben andere Sozialleistungen. Wenn du die Anträge stellst, werden sie sich zuerst an die unterhaltsvorschuss Kasse verweisen, weil Unterhalt oder eben Vorschuss auf beide lust wie Einkommen berechnet wird.
Lust = Leistungen
Und nein du hast mich falsch verstanden. Ohne den Zuschuss oder Unterhalt wird dir kein Wohngeld oder alg2 gezahlt. Weil dein kind ANSPRUCH auf Unterhalt hat vorrangig vor Wohngeld oder alg2 Leistungen. Das heißt kein Unterhalt keine anderen Leistungen.
Ich sehe noch ein anderes Problem: der Unterhalt ist ja nicht für Dich, er ist für Dein Kind. Und für bzw. gegen Dein Kind kannst Du nicht einfach darauf verzichten. Leider schützt Dich bzw, Euch das auch nicht davor, dass der KV seine Rechte geltend macht. Deine Gründe kenne ich nicht und will ich auch ausdrücklich nicht bewerten, bitte nicht falsch verstehen. Es gibt genug Fälle, in denen ein Kind besser dran wäre, ohne einen Elternteil zu leben. Ansonsten schliesse ich mich Feuerschweifin an.
Dass du gar keine Leistungen bekommst, ist schlichtweg falsch. Es wird wie oben geschrieben, ein fiktiver Unterhalt angerechnet. Schau mal https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/darf-das-jobcenter-fiktiven-unterhalt-anrechnen_238_539542.html
Ich kann das nur aus Erfahrungen einer Freundin mitteilen. Da wurde der Wohngeldantrag abgewiesen mit dem Hinweis das sie entweder vollen Unterhalt erhalten muss oder eben den Zuschuss Alg2 hat sie auch erst danach bewilligt bekommen
Vielen Dank :)
Es wäre vielleicht hilfreich bei den zuständigen Stellen anzurufen, deine Situation zu schildern und hören was sie dazu sagen. Dann könntest du dir überlegen wie du vorgehen möchtest.
Unterhalt (und auch Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt) sind vorrangig vor dem Bezug von SGB II-Leistungen/Wohngeld und müssen vorrangig geltend gemacht/ eingefordert werden. Die Betroffenen stehen dabei in der Mitwirkungspflicht. Kümmerst du dich nicht von dir aus darum, den Unterhalt(svorschuss) geltend zu machen, dann kann (und wird) das Jobcenter selber aktiv werden. Für alle Beteiligten einfacher wäre es, wenn Ihr zusammen zum Jugendamt gehen würdet und ausrechnen lasst, ob/wieviel Unterhalt der Vater derzeit leisten kann, und ggf. UH-Vorschuss zu beantragen. Du solltest von Deinem hohen Ross runter kommen, wenn du finanziell nicht zurecht kommst. Der Unterhalt ist für dein Kind nicht für dich. Ohne Unterhaltsleistungen werden deine Anträge abgelehnt.
Deine Antwort scheint mir sehr viel mit deiner persönlichen Meinung gekoppelt zu sein. Ich befinde mich weder auf einem "hohen Ross" noch sonst was, ich mache derzeit eine Ausbildung und habe in dem Fall, Sozialleistungen für mich und mein Kind nötig. Ich bin mir dessen bewusst, dass der Unterhalt(Vorschuss) im Namen meines Kindes geltend gemacht werden soll. Das Jugendamt tut lediglich eine Bestandschaft anbieten, jedoch unnütz wenn ich diese nicht möchte! Ich denke nicht, dass du von meiner Situation genug weißt, um mir raten zu können, dass ich mit dem Erzeuger zusammen zum Jugendamt gehen soll. LG
Bestandschaft anbieten, jedoch unnütz wenn ich diese nicht möchte! - dann kannst du nicht erwarten das der Staat aka Steuerzahler dein Kind finanziert wenn du Unterhalt(vorschuss) verweigerst aus irgendwelchen persönlichen Befindlichkeiten.
Stinkilein hat nicht geschrieben, dass du mit dem Kindsvater zum Jugendamt wegen Unterhalt musst. Du musst nur den Namen angeben. Die Beistandschaft kann sich dann um alles andere kümmern ohne das du direkten Kontakt mit dem Kindsvater hast. Die Bearbeiter/innen dort sind auch geschult, wenn es persönliche Tragödien gibt warum du den KV nicht angibst.
Du könntest auch Betreuungsunterhalt bekommen - der Erzeuger ist auch für Dich unterhaltspflichtig...Vielleicht bräuchtest Du damit gar keine weiteren Leistungen? Du musst nicht mit ihm dahin gehen - den Namen angeben und um den Rest kümmert sich das Amt. Ich sehe das mit dem hohen Ross ähnlich - was Du da machst, muss man sich leisten können.
Entschuldige mal, aber ich habe auch jahrelang gearbeitet und in die Steuern gezahlt! Somit ja, dürfen auch diese Steuern jetzt mein Kind finanzieren!
Und? Das habe ich auch. Toetzdem bekomme ich kein Wohngeld/SGB II Leistungen ohne Unterhalt(vorschuss) vorrangig geltend zu machen. Oder denkst du, du bist die einzige die aufstocken Sozialleistungen beantragen muss? Was macht dich zur "Ausnahme"?
Du kennst die Gründe der AP doch gar nicht, Vielleicht rätst Du ihr gerade, sie solle einen drogenabhängigen, psychisch kranken Gewalttäter in ihr Leben holen? Übrigens: DU musst nicht aus eigener Tasche zahlen, keine Sorge. Wer sitzt hier auf einem hohen Ross?
Ich habe mal von einem Urteil gelesen...KV hat Kindesmissbrauch begangen. Nicht am eigenen Kind...die Mutter wurde dazu verurteilt, dem KV das Mädchen, glaube es war unter 10J. Zum Umgang ins Gefängnis zu bringen. Eben mit der Begründung...der KV hat ja nicht sie missbraucht. Kann mir schon vorstellen, dass es sehr sehr gute Gründe gibt, den Vater nicht anzugeben
Genau solche Fälle sind das Problem! Danke für dein Beispiel. Wie schon gesagt eine vernünftige Mutter will nicht erst darauf warten, dass ihrem Kind etwas passieren muss - nur damit sie an Unterhalt /Sozialleistungen kommt und solche Erzeuger dann ein Umgangsrecht haben. Oftmals wird selbst wenn, etwas passiert ist, noch vom Gericht gesagt "*er* will sich jetzt ändern"
Nicht immer alles so glauben. Ich bezweifel das ein Richter dann Umgangsrecht einräumen würde. Wenn dich, dann muss der Anwalt der Frau schon extrem unfähig gewesen sein.
Es gibt aber auch Fälle...ONS...Name nicht bekannt und man erhält trotzdem Leistung..man muss es halt geschickt durchziehen
Auch da muss Frau mitwirken.
Rechtlich ist ja alles gesagt worden. Zum persönlichen: Es gibt Situationen, in denen wahrscheinlich selbst die jetzt vorwurfsvollen Mütter hier den KV nicht angeben würden. Um nur mal ein Beispiel zu nennen: Vergewaltigung. Oder ONS mit jemandem, von dem man hinterher erfahren hat, dass bei ihm uneheliche Kinder kein Recht auf Leben haben. Und da gibt es noch weitere Beispiele. Nicht urteilen, wenn man den Sachverhalt nicht kennt.
Frauen die in so einer schwierigen Situation sind suchen sich ernsthafte Hilfe und nicht in einem forum. Für mich klingt das eher nach persönlichen Befindlichkeiten. Keine Beistandschaft wollen, keine Hilfe im Form des Unterhalts aber andere Sozialleistungen. Meine Meinung. Mal davon abgesehen das die Sozialarbeiter sehr wohl auf solche Themen sensibilisiert und geschult sind.
Sorry weder der frühere Sachbearbeiter noch meine aktuelle waren besonders geschult, der erste sogar ne Katastrophe ( war hier stadtbekannt als frauenhasser) , noch maximal sechs Jahre und ich bin die los
Da schliesse ich mich an! Es gibt Eltern, die den Namen nicht verdient haben. Und das Kind ist besser dran, ohne sie / einen davon. So einen Fallhaben wir auch in der Bekanntschaft (Pflegekind, schwerst Bindungsgestört, FAS, die Erzeugerin legt ihm nur Steine in den Weg, macht ständig neuen Terror. Der Junge wäre wirklich besser dran gewesen, wenn sich diese Frau direkt nach der Geburt verkrümelt hätte). Ich kann mir Dutzende Szenarien ausmalen, in denen ich auch den Vater nicht angeben würde.
Ich wüsste wirklich absolut keinen Grund, warum man den Namen nicht nennen sollte wenn man ihn kennt. Keinen. Alles andere kann man regeln lassen.
Antworte selten auf so etwas. Ich hoffe das einem, wenn man schon so großmütig ist und auf das Geld des Erzeugers verzichtet oder auch auf Unterhaltsvorschuss, was gegebenenfalls dem Erzeuger in Rechnung gestellt wird, verzichtet man auch definitiv keine Solzialleistungen erhält. Hochmut muss man sich Leisten können, wenn nicht dann hat man halt Pech gehabt. Im übrigen es gibt verdammt viele Leute in Deutschland die fleißig und viel in die Kassen einzahlen und nie im Leben einen Cent daraus bekommen. Und es auch nicht erwarten. Diese Gelder sind für Notlagen gedacht und nicht dafür das man Privat keine Probleme hat. Zum Kind Zeugen hat es ja gereicht. Und ich bezweifle in diesem Fall bei Art der Frage das es sich um eine Vergewaltigung handelte.
Hochmut zeigst nur Du. Und unglaubliche Arroganz. Als müsstest Du aus eigener Tasche irgendwas draufzahlen. Das, was Du beschreibst, nennt sich Solidargemeinschaft. Einige zahlen mehr, einige weniger oder nie. Manche bekommen Geld vom Staat, manche nicht. Die AP macht eine Ausbildung, ihr Bedarf ist vorübergehend. Falls Dir das entgangen ist. Und den Vater nicht anzugeben hat sicher wenig mit Hochmut zu tun. Schon mal daran gedacht, dass der Erzeuger ein echt fieser Mensch sein könnte?
Auch vorübergehend ist der Erzeuger zuständig seinen Teil am Unterhalt zu zahlen. Ggf. sogar Betreuungsunterhalt der Mutter. Wirkt die Mutter nicht mit sehe ich auch nicht wieso die Solidargemeinschaft dies tun sollte. Das ganze ist keine Einbahnstraße.
Sehe ich auch so.
Da unterschreibe ich. Wer nicvt bereit ist seinen Teil dazu zu tun, muss eben ohne auskommen. Ist so. Falls der Vater wirklich so eine Gefahr ist, gibt es legale Mittel das zu lösen.
Leider ließe sich das in meinem Fall nicht regeln, so einfach wie ihr das schreibt! Leider ist es in Deutschland so geregelt, dass ein Erzeuger solang Umgangsrecht hat bis etwas passiert! Und keine vernünftige Mutter will darauf warten, dass ihrem Kind erstmal etwas passieren muss! Ich bitte dich! Habe genügen Fälle gelesen, die meinen ähnlich sind und wo viele Mütter vor Gericht gescheitert sind! Daher erfrage ich einen anderen Weg.
Ja, so ist das. Und wenn du ihn angeben würdest, würden genau dieselben hier schreiben, dass du den Umgang natürlich fördern musst und es keinen Grund gibt, das nicht zu tun, wenn der Vater noch nicht kindeswohlgefährdend aufgetreten ist. Beantrag deine Leistungen und rechne selbst ein fiktives Einkommen an, dürfte der sicherste und schnellste Weg sein.
Wenn der KV bis jetzt keine Umgangsansprüche gestellt hat, warum sollte er es plötzlich tun, wenn er zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet wird? Er scheint sich doch so oder so nicht zu interessieren.
Vielleicht weil er nichts von dem Kind weiß und das vielleicht in manchen Fällen auch besser so ist.
Dann soll sie das schreiben. Einfach ein paar Fetzen hinwerfen ist halt immer ein bisschen doof.
Das ist doch für Ihre Frage nicht wichtig. Da ging es um das rechtliche.
Deine Denkweise hat nur einen verdammt grossen Fehler. Wenn der Vater das will, kann er das trotzdem alles haben. Er muss nur zum nächsten JA rennen und sagen, er will due Vaterschaft für ein Kind anerkennen. Kann er dann noch glaubhaft machen das die Chance dazu besteht, geht es notfalls über das Gericht.
Ich bin mir dessen bewusst, dass er jederzeit die Vaterschaftsanerkennung selber machen kann und habe genug Angst davor, danke. Ich möchte jedoch keine "schlafenden Hunde" wecken - nur durch die Aufforderung von Unterhaltsansprüchen. Weil genau dann wenn es um Geld geht, sich auch dieser Mensch seine "Rechte" einholen will.
Ich verstehe deine Situation absolut . Wie ist das Ganze denn ausgegangen ? Habe eine Freundin in der selben Situation. Würde mich freuen von dir zu hören
Ich verstehe deine Situation absolut . Wie ist das Ganze denn ausgegangen ? Habe eine Freundin in der selben Situation. Würde mich freuen von dir zu hören
Bitte lass Dich nicht madig machen. Ich finde es toll, dass Du unter scheinbar schweren Umständen die Entscheidung für Dein Kind getroffen hast. Und wenn es Gründe gibt, den Vater aus Eurem Leben auszuschliessen, dann gibt es die eben. Ich wünsche Euch von Herzen alles Gute!
Gegenfrage. Woher willst du wissen das es sich hierbei um schwere Umstände handelt? Kennst du die AP persönlich? Vielleicht ist es so wie du sagst, vielleicht auch nur ein ONS der ihr peinlich ist? Wer Sex haben kann, kann auch seine Pflicht als Elternteil erfüllen. Und es geht hier nur um Fakten. Sie möchte Sozialleistungen fakto wenn es nach den deutschen Gesetzbuch geht, ist sie fast schon gezwungen Unterhalt oder eben den vorschuss geltend zu machen. Was macht sie zu anderen alleinerziehende anders? Genau im Grunde gar nichts. Mal davon abgesehen, könnte ihr der faktische Unterhalt vom SGB II abgezogen werden. Was genau bringt ihr das? Wahrscheinlich bekommt sie dann trotzdem nicht genug, immerhin werden ihr Gelder berechnet die sie gar nicht bekommt. Und wie schon Geschieben - muss man sich leisten können.
Warum bist Du so neidisch, so missgünstig? Da ist eine alleinerziehende Mutter und gleich werden ihr nur zweifelhafte Motive und Schmarotzerei unterstellt. Wird da gespiegelt? Sie macht eine Ausbildung, Bedarf ist also endlich. Und sie hat auch nur gefragt, Du weisst doch gar nicht, was sie nun tut oder nicht. Vielleicht sagt sie ja auch "na dann bekomme ich eben nix". Keine Sorge, Du darfst Dein ach so hart verdientes Geld behalten. Musst nichts abgeben.
Danke für deinen Einsatz und hilfreiche Nachrichten :) Wie du schon erwähnt hast, hierbei handelt es sich um einen Erzeuger, dessen Kontakt mein Kind unter keinen Umständen gebrauchen könnte! Ich habe mich schon bei dem Jugendamt gemeldet und hatte einen "Beratungstermin", leider ist die Sachbearbeiterin nicht fähig mir weiter zu helfen, daher habe ich hier nachgefragt. Ich werde mich mal durch telefonieren :)
Wenn er so schlimm ist, wieso steigt man dann mit ihm ins Bett und dann offenbar auch ohne Verhütung? Das geht immer schnell, der Rest, der dranhängt, wird gerne ignoriert.
Du hast doch keine Ahnung, ob sie das überhaupt freiwillig gemacht hat! Überlegen manche hier überhaupt, bevor sie was von sich geben???!!
Wenn nicht freiwillig, gibt es auch Mittel und Wege. Das am gängigsten, wäre die Pille danach. Es hört sich hier aber nicht nach Vergewaltigung an. Sondern nach dem üblichen, erst total verliebt und beziehung, dann schwanger, er will kein kind oder enttäuscht anderweitig, man trennt sich, er nun das totale Arschl....
Nee, Frauen, die so drauf sind, nehmen für gewöhnlich den Unterhalt mit. Und Pille danach funktioniert nur, wenn der Eisprung noch nicht war. Wie auch immer, diese ganzen Vermutungen sind anmaßend und keine rechtliche Antwort.
Ich würde
- als erstes einen Beratungstermin machen. Frag direkt bei deiner zuständigen Stelle, wir damit umgegangen wird.
Selbst wenn fiktiver Unterhalt angerechnet wird, kann es sein, dass du einen Anspruch hast.
- bist du denn trotz allem beim Jugendamt mal bei einer Beratung gewesen?
Nicht alle Sachbearbeiter sind schlimm .
Im besten Fall kannst du deine Gründe dort offenlegen. Meiner Meinung nach kann es Konstellationen geben, in denen der Kindsvater dann zwar unterhaltspflichtig ist, aber kein Kontakt stattfinden muss.
Da würde ich einfach mal unverbindlich informieren.
Genau das. Nur weil der Typ zahlen muss, heisst das nicht das er auch Umgang haben wird. Und noch weniger, ob er das gemeinsame Sorgerecht oder ähnliches bekommt.
Du hast gefragt und Antworten bekommen. Kein Kindsvater - kein Unterhalt (svorschuss) - keine weiteren Gelder Ich gehe nicht auf dein Privatleben ein, das steht mir nicht zu.
Das ist doch einfach nur gelogen! Sie bekommt jede Leistung wie jeder andere, es wird nur ein fiktiver Unterhalt angerechnet. Oben hab ich sogar ein relativ aktuelles Gerichtsurteil eingestellt.
Hallo, darf ich fragen über das Ergebnis deines Falls? Ich bin leider in gleiche Situation. Danke
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