Mitglied inaktiv
Ohne Vorgeschichte jetzt genau betiteln zu wollen. In der ersten Instanz vorm Arbeitsgericht wurde ein Titel/Vergleich erwirkt, der den ehemaligen Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung, Ausstellung eines qualifiziertem Arbeitszeugnisses und einer ordentlichen Kündigung zu einem Monat im letzten Jahr verpflichtet. Das war vor 6 Wochen, das Urteil wurde nicht angefochten und ist vollstreckbar. Nun wurde dem AG bis gestern eine Nachfrist gesetzt (fällig war es sofort zu 6 Wochen). Natürlich ist weder Geld, noch Papiere da. Unser Anwalt bzw. die Anwaltsgehilfin teilte mit (da Anwalt pers. nicht zu sprechen) dass nun zwangsvollstreckt werde. Hat jemand hier Ahnung bzw. Erfahrung, wie so eine Zwangsvollstreckung aussieht und wie lang das jetzt nochmal dauern kann? Insolvent ist die Firma definitiv nicht. Danke schonmal an alle.
Schwiegermutter hat das gleiche Problem. Wartet auf eine Abfindung und Lohnnachzahlung. Sie wurde zu Unrecht gekündigt und der Ex- Arbeitgeber hat sie nicht mal abgemeldet. Der Beschluss war im März gewesen. Bis dato sind keine Papiere oder Geld eingetroffen was für den ehemaligen Arbeitgeber nun immer teurer wird, aber ihr letztendlich aktuell nichts bringt. Sie werden nun erneut angeschrieben mit Frist. Was dann passiert, keine Ahnung.
Da müsste dein Anwalt entweder einen Nachfrist mit Androhung Gerichtsvollzieher aufsetzen oder direkt einen Gerichtsvollzieher beauftragen zu vollstrecken. Hatte ich so beim Kindsunterhalt. Da hatte der Gerichtsvollzieher mich ca. 50€ Vorkasse gekostet und diese Kosten wurden mit vollstreckt.
Na die Nachfrist galt bis gestern und jetzt geht es zum Gerichtsvollzieher, damit es zwangsvollstreckt wird.
Hatte ich mit meinem alten Arbeitgeber auch. Ich habe mich für Bargeld und Konto Zwangsvollstreckung entschieden. Je nachdem wieviel der zwangsvollstrecker zu tun hat, geht es mal schneller oder nicht. Da bei uns wenig zu dem Zeitpunkt zu tun war gut 4 Wochen. Bei meinem Kollegen (der hatte aus einem anderen Bezirk einen Vollstrecker hat es 11 Wochen gedauert)
Finde es nur heftig, da die Abfindungszahlung usw. ein Vorschlag, direkt zu Beginn der Verhandlung, des AG war, dass er dann nicht zahlt und auf nichts reagiert. Wird doch nur noch teurer für ihn, zumal das Jobcenter ihren Teil ihm gegenüber nun auch vollstrecken werden.
Beim zuständigen Vollstreckungsgericht Wird erstmal ein Antrag auf titulierung gestellt so wie zwangsvollstreckung. In den meisten Fällen wird dann auch gleichzeitig ein Zahlungsverbot an den "schuldner" in dem fall dem Arbeitgeber zugestellt und sämtliche Konten eingefroren. Entweder er beugt sich den Forderungen oder die Konten bleiben vorläufig gesperrt. Im nächsten schritt wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt, dann wird die Zwangsvollstreckung durchzogen.
Ah danke!
Das stimmt leider nicht ganz. Denn das Urteil/ der Vergleich ist ja schon der Titel. Aus diesem kann vollstreckt werden. Heißt, damit kann eine Vorpfändung erlassen werden (die der Bank und dem AG zugestellt werden), heißt dann eben, dass die Konten bei dem benannten Kreditinstitut "eingefroren" werden und man Zeit hat eine Kontopfändung zu erwirken bzw durch eine Drittschuldnererklärung der Bank erst mal Informationen über den Kontostand zu bekommen. Soll eben Geld sichern bis ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss tatsächlich vorliegt aus dem dann Geld, soweit pfändbar, ausgezahlt wird. Der Gerichtsvollzieher kann gleichzeitig oder vorher oder danach mit einer Sachpfändung beauftragt werden, ist aber wohl in diesem Fall wenig sinnvoll. Tatsächlich ein Arbeitszeugnis und eine ordentliche Kündigung zu bekommen wird wohl noch schwieriger.
Aber man braucht ja die vollstreckbare Ausfertigung für die Zwangsvollstreckung. Ob der Anwalt die gleich mir beantragt hatte? @assen: ich würde mit mindestens noch acht Wochen rechnen. Gerade unter Corona-Bedingungen sind die Gerichtsvollzieher auch noch echt langsam. Aber das ist ne ganz grobe Schätzung auf unvollständiger Datengrundlage. Und mit dem Zeugnis: keine Ahnung.
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