rabe71
Hallo, kennt sich hier jemand damit aus, wie im TVÖD mit Fortbildungstagen umgegangen wird. Wenn man z.B. eine Ganztagsfortbildung macht, bekommt man dann die volle Arbeitszeit, oder bei Teilzeit nur die anteiligen Stunden,also:8 Stunden Fobi, 4 gelten bei 5%als AZ? Bei uns ist das so, ich finde es aber etwas seltsam. Kennt ihr das auch so, oder kennt euch vielleicht rechtlich aus?
Bei uns wurde unterschieden, ob es eine für den Betrieb sehr relevante FB ist oder eine "good to have" Ich habe im letzten Jahr 2 gemacht. Bei der einen gab es die tatsächlichen Std. Da ich die Fortbildung zu 100% im Betrieb umsetzen kann. Die andere wollte ich gerne machen und wurde auch vom Träger angeboten (kostet meinen AG also nix) da bekam ich nur 4 Std
Normalerweise zählt die gesamte Dauer der Fortbildung als Arbeitszeit, An- und Abfahrt ebenso. Manche strengere Kommunen zählen diese nur zur Hälfte als Arbeitszeit. Ich bin Personalerin im öffentlichen Dienst seit 10 Jahren. Wir zählen auch An- und Abfahrt zur Arbeitszeit. Natürlich nur bei genehmigten Fortbildungen.
In der Qualifizierungsvereinbarung steht das auch nicht, dass es nur anteilig zählt. Jetzt ist das aber „immer so“, bei allen Weiterbildung en? Aber woher soll ich das wissen, dass es „immer so“ ist? Habe extra vor der Buchung der Weiterbildung alles besprochen- und jetzt das?
Frag doch am besten mal bei der Personalstelle nach, da es doch sehr unklar formuliert ist bei euch. Normalerweise zählen die ganzen Stunden, die du auf Fortbildung bist.
Ich habe im tvöd, unterschiedliche AG schon beides erlebt. Bei dem einen wurde nur die sollstunden des Tages gerechnet (aber dafür auch zb 4h Arbeitszeit, wenn die fobi nur 3h dauert), der andere AG hat alles inklusive an- und Abfahrt gezählt. Bei mehrtägigen fobi gab es eine maximale stundenzahl
Hallo, bei uns gibt es einen Unterschied zwischen freiwilliger Fobi und angeordneter Fortbildung. Freiwillig: Du brauchst an dem Tag nicht kommen. Fortbildungsdauer und Fahrtzeit ist deine Sache. Bei der angeordneten Fortbildung zählt auch die Fahrtzeit mit. Lg
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