Elternforum Rund ums Baby

Türkischer Ausweis (Nüfüs?!)

Anzeige kindersitze von thule
Türkischer Ausweis (Nüfüs?!)

Prinzessinpaola

Beitrag melden

Mein Mann (türkischer Staatsbürger) und ich (deutsche Staatsbürgerin) haben im September eine Tochter bekommen. Sie hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Mein Mann möchte jetzt einen türkischen Ausweis für sie beantragen (Nüfüs?!) bzw. Sie im Konsulat „anmelden“. Er meinte für sie sind da keine Nachteile ? Aber auch keine Vorteile ? Wie ist das ? Hat da jemand Erfahrungen ?


bellis123

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Prinzessinpaola

Keine eigenen Erfahrungen, aber soweit ich weiß dürfen Deutsch-Türk:innen die doppelte Staatsbürgerschaft haben, was heißt, dass dein Mann das tun kann. Was dies im Detail für Vor- und Nachteile hat, kann ich dir nicht beantworten. Was dies im Worst-Case-Szenario (wozu es hoffentlich nie kommen wird) bedeutet, wird dir aber wohl klar sein?! Wenn ihr euch trennen solltet und dein Mann mit eurer Tochter mit türkischem Pass in die Türkei reist, glaubst du die türkischen Behörden interessieren sich dafür und werden veranlassen dass das Kind wieder zu dir zurück kommt? Wenn dein Mann das mit dem Pass durchzieht, würde ich an deiner Stelle wenigstens auch den deutschen Kinderreisepass beantragen und regelmäßig aktualisieren lassen (muss man nicht, aber sie sollte auf dem Foto im Ernstfall erkennbar sein), und diesen bei jeder Auslandsreise (zusätzlich) mitführen.


wolfsfrau

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von bellis123

Da der Kinderreisepass sowieso nur noch ein Jahr gültig ist, ist das Foto immer relativ aktuell. Wichtig ist, dass man dafür die Unterschrift beider Elternteile braucht.


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

Man kann auch einen vollwertigen EU-Reisepass beantragen. Der ist für Kinder 5 Jahre gültig - unabhängig vom Bild.


annarick

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von bellis123

An sowas habe ich auch gedacht


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Prinzessinpaola

Wenn sie durch den Papa Anspruch auf die türkische Stabü hat, dann ist es doch gut, dass er sich kümmert. Was meinst du mit "Nachteile"? Das ist 50% ihrer Identität.


DK-Ursel

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Prinzessinpaola

Hej! Meine Kinder haben auch 2 Pässe = 2 Staatsbürgerschaften, allerdings handelt es sich um 2 EU-Länder. Wie sieht es ind e rTürkeit aus - ich habe mich mit deren Staatsbürgerschaftsrecht noch nie befaßt, aber wennd ie Rürkei 2 Staatsbürgerschaften (ab Geburt/durch Geburt = Abstammung erworben) zuläßt, hat Denie Tochter sowieso schon mal beide Staatsbürgerschaften. Ein Paß sichert das nicht, ein paß beweist das höchstens bis zu einem bestimmten Grad. Wie ist es mit Kindern und Einreise in die Türkei? Braucht man da ein Visum - ich bin noch nie dorthin gereist und kenne mich da nicht aus. In dieser Beiehung iste s natürlich wichtig, daß auch die Tochter einen türkischen Paß hat und nicht jedesmal erst eine Einreise "genehmigt" werden muß. Als erstes an den worst case zu denken, finde ich zwar nicht weltfremd, aber doch weithergeholt bzw. in ferner Zukunft. ICH, in DK lebend, habe sofort für meine Töchter einen dt. Paß beantragt, schon allein, damit das Standesamt Berlin I weiß, daß da noch 2 kleine dt. Staatsbürger leben. Aber ich verstehe Deinem Mann absolut: MEINE Staatsbürgerschaft ist für mein Kind ggf. genauso wichtig und immer richtig wie die meines Mannes. Gruß Ursel, DK


germanit1

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Prinzessinpaola

Ich kenne jetzt das türkische Staatsangehörigkeitsrecht nicht. Es kann sein, dass deine Tochter die türkische Staatsangehörigkeit automatisch mit der Geburt bekommen hat. Es kann auch sein, dass die Geburt beim türkischen Konsulat gemeldet werden muss. Ich würde auf jeden Fall beide (den deutschen und den türkischen) Ausweise beantragen. In der Türkei können ihr deutsche Behörden nicht helfen, da sie für die Türken nur Türkin ist. Deshalb sage ich immer, die Leute sollten es sich gut überlegen, wenn sie eine andere Staatsangehörigkeit beantragen (ich nehme mal an, dass deine Tochter die türkische auch ohne Antrag schon hat).


taram

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Prinzessinpaola

Im Falle einer Trennung, er sie mitnimmt in die Türkei, siehst du dein Kind wahrscheinlich nie wieder...da gehören bei einer Trennung das Kind zum Vater


Pamo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von taram

Das ist eines der Risiken, die man billigend in Kauf nimmt, wenn man mit einem Mann der entsprechenden Staatsbürgerschaft ein Kind bekommt. Daumen gedrückt, dass das niemals geschieht.


linghoppe.

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pamo

wichtig ist das dein Kind auch einen Deutschenreisepass hat... plus Personalausweis wir hatten beides für unser Kind ... und sie hat auch die ID Karte, und den Schweizerpass.. da sie Doppelbürgerin ist...


luvi

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Prinzessinpaola

Hallo, Soweit ich informiert bin, wird die türkische Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip erworben. Euer Kind hat deshalb von Geburt an beide Staatsangehörigkeiten. Das muss man nicht extra beantragen. Die Anmeldung ist Formsache. Habt ihr mal vor in die Türkei zu reisen? Dafür braucht dein Kind den türkischen Ausweis. Im jeweiligen Land sollman sich nur mit dem jeweiligen Ausweis ausweisen, in allen anderen Ländern ist es egal, welchen man nutzt. So viel ich weiß, ist nicht mal deine Zustimmung für die Beantragung des Ausweises nötig. Was würdest du sagen, wenn dein Mann sich weigern würde, dass das Kind den deutschen Ausweis bekommt? LG luvi