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Steuererklärung - Verlustvortrag

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Steuererklärung - Verlustvortrag

Atombiene

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Hallo zusammen, Ich hoffe, wir haben hier einige Steuerexperten, die mir bei folgender Frage weiterhelfen können: Es geht um den Verlustvortrag während meiner Elternzeit. Ich war insgesamt 18 Monate in EZ, davon ein komplettes Jahr daheim. Ich weiß, dass ich die Kosten für mein Arbeitszimmer auch für die Zeit meiner EZ im Rahmen des Verlustvortrages geltend machen kann. Gilt das allerdings auch für meine weiteren Kosten, die ich sonst auch regulär in der Steuererklärung geltend mache? Also sowas wie Versicherungen, private Rentenvorsorge etc. Normalerweise lasse ich meine Steuererklärung durch meinen Steuerberater machen, jetzt wollte ich es mal selber probieren und habe zu dem Thema noch nichts hilfreiches gefunden. Danke schon mal und ich suche parallel mal im Netz nach Antworten


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Atombiene

Versicherungen und private Rentenvorsorge kannst du natürlich in deiner Steuererklärung angeben. ABER das sind Sonderausgaben und führen somit nicht zu einem Verlustvortrag. Ein Verlustvortrag kann nur aus Einkünftsarten (z.b. selbstständig Tätigkeit, nicht-selbstständige Tätigkeit, Vermietung etc.) entstehen. Ob du das Arbeitszimmer während der gesamten EZ ansetzen kannst, würde ich nochmal checken. Allgemein kann man Werbungskosten (in dem Fall die Kosten für ein Arbeitszimmer) nur ansetzen, wenn auch entsprechende Einkünfte erzielt werden.