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Steuererklärung in Elternzeit ja oder nein?

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Steuererklärung in Elternzeit ja oder nein?

Mützipütz

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Hallöchen, vlt.gibt es ja jemanden der sich auskennt. Ich war (und bin es noch)2022 in Elternzeit und überlege jetzt ob ich eine Erklärung machen muss oder nicht.Ich habe vorher immer eine gemacht und so Kleinkram abgesetzt wie Betriebskosten,Fahrticket,Versicherungen. Habe auch bisschen Angst das ich was nachzahlen muss oder so. Habe ja letztes Jahr auch die Energiepauschale erhalten und sogar Weihnachtsgeld obwohl ich nicht da war.Liebe Chefin halt Aber befürchte das bringt mich vlt auch in Schwierigkeiten. Kann mir dazu einer was sagen?


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von Mützipütz

Hast du 2022 Mutterschutzgeld erhalten, bist in Stk 5,…. Dann musst du eine machen.


Mützipütz

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Antwort auf Beitrag von sternenfee75

Nein nur Elterngeld.Habe im Mai 21 entbunden.


netteKlarinette

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Antwort auf Beitrag von Mützipütz

Dann hast du gar keine Wahl, du musst eine abgeben.


misssilence

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Antwort auf Beitrag von sternenfee75

Das ist leider absoluter Blödsinn. Man wechselt die Stkl. nicht durch das Mutterschutzgeld. Ein Wechsel muss jedes Mal explizit beantragt werden, wenn nicht Ereignisse wie Heirat etc kommen (und da ändert sich automatisch nur die I in die IV, was letztlich das Gleiche ist)


netteKlarinette

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Antwort auf Beitrag von misssilence

Ich glaube, das war eine “oder” Aufstellung der Posterin… À La “hast du MuSchuGeld bekommen, bist in der 5, …..” dann musst du.


Rachelffm

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Antwort auf Beitrag von Mützipütz

würd dir empfehlen eine zu machen. hab für 21 und 22 eine gemacht (1 jahr insgesamt EZ) und es kam gut was bei rum. anstatt sie direkt in elster zu machen, kannst du ja auch die 30 € für z.b. wiso ausgeben und wenn du siehst, dass du nachzahlen müsstest, keine abgeben.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Rachelffm

Oder für unter 10 € die vom Aldi holen. Gibt es auch bei Amazon


Meike789

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Antwort auf Beitrag von Mützipütz

Hast du in 2022 mehr als 410 € Elterngeld erhalten, bist du verpflichtet, eine zu machen (wegen des Progressionsvorbehalts, google mal, da findest du mehr Infos).


misssilence

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Antwort auf Beitrag von Meike789

Genau so ist es :) Es besteht eine Pflicht zur Abgabe. Beim Partner auch, sollte dieser auch mehr als 410€ Elterngeld erhalten haben. Grüße aus der Steuerkanzlei.


Mützipütz

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Antwort auf Beitrag von misssilence

Ich habe mein Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet und bekomme daher nur 400 Euro Elterngeld. Sollt ich trotzdem eine machen? Mein Partner lässt seine machen,weil er Gehalt,Elterngeld und Krankengeld bezog.Das ist uns zuviel das geben wir ab.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Mützipütz

pro Monat bekommen. Du musst eine abgeben.


Mützipütz

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Ja natürlich 400 im Monat


netteKlarinette

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Antwort auf Beitrag von Mützipütz

Ab 410 Euro im ganzen Kalenderjahr musst du eine Steuererklärung abgeben. https://einfach-elterngeld.de/elterngeld/elterngeld-und-steuererklaerung


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von netteKlarinette

Genau, es war eine Auflistung für Beispiele, daher mit Komma getrennt. Nirgends geschrieben, dass Mutterschutzgeld Stkl 5 bedeutet. Aber wenn man einen dieser Punkte erfüllt, muss man auch eine machen.


misssilence

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Antwort auf Beitrag von sternenfee75

Ah, missverstanden. Sorry!


Windpferdchen

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Antwort auf Beitrag von Mützipütz

Wenn Ihr verheiratet seid, werdet Ihr ja sowieso gemeinsam veranlagt.


Mützipütz

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Antwort auf Beitrag von Windpferdchen

Sind nicht verheiratet. Aber da ich 400 im Monat bekomme muss ich dann wohl eine machen.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Windpferdchen

und man kann sich das durchaus mal durchrechnen in besonderen Fällen.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Mützipütz

Ja. Schon deshalb weil du ja EG bekommen hast.


Sunnyani

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Antwort auf Beitrag von Mützipütz

Ich hab für 2021 nur reines Elterngeld bezogen und Steuerklasse 1, es waren mehr als 400 Euro. Hatte jetzt ein Schreiben vom Finanzamt das ich eine machen sollte für 2021, falls Voraussetzungen vor liegen. Das Schreiben war maschinell erstellt. Hab da aber angerufen und da ich keine Lohnsteuer und sonstiges bezahlt hab. Hat die Dame mich da raus gelöscht. Somit musste ich keine abgeben. Am besten Ruf beim Finanzamt an.


User-1721826469

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Antwort auf Beitrag von Mützipütz

Wenn du 2022 nur Elterngeld bezogen hast und sonst kein (steuerpflichtiges) Einkommen bezogen hast, dann musst du zwar eigentlich eine Steuererklärung machen, wenn du mehr als 410 EUR erhalten hast. Aber bei Nachfrage beim Finanzamt kann es gut sei, dass sie sich den Aufwand sparen, da du ja sowieso keine Steuern zahlen musst. Elterngeld ist steuerfrei und wenn du kein sonstiges Einkommen hattest, dann musst du auch nix nachzahlen (vorausgesetzt es gibt nicht noch andere Gründe). Das spart sich dann das Amt bestimmt auch gerne :)


Mützipütz

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Antwort auf Beitrag von User-1721826469

Ich habe noch 1050 Weihanchtsgeld (Steuerfreie Bonuszahlung) und Energiepauschale 300 Euro bekommen. Aber alles steuerfrei. Wenn ich jetzt Werbungskosten geltend machen will macht das ja dann keinen Sinn wenn ich keine Steuern gezahlt habe richtig? Also wäre dann nur Altersvorsorge/Riester/Haftpflicht. Betriebskosten hätte ich dann meinen Partner absetzen lassen. Fahrwege gabs ja nicht.


Mugi0303

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Antwort auf Beitrag von Mützipütz

Wenn du sonst nix bekommen hast in 22 hast du erstens keine Steuern gezahlt und zweitens bist selbst mit Elterngeld unter dem Grundfreibetrag. Also müsstest du keine Steuererklärung machen. Mugi