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Steuererklärung Elternzeit/Elterngeld

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Steuererklärung Elternzeit/Elterngeld

Mutti86

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HILFE! Was soll ich machen! In dem Beitrag weiter unten las ich zum ersten Mal, dass man bei Elterngeldbezug eine Steuererklärung machen muss. Meine Kinder kamen 2013, 2016, 2019 und 2022 zur Welt. Ich habe immer ein Jahr Elternzeit genommen und dann auch nur Elterngeld erhalten. Jetzt erhalte ich bis April 2023 ebenso noch Elterngeld. Ich habe nie eine Steuererklärung abgegeben, da ich unwissend war (ich weiss: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht). Ich bin unverheiratet, habe Steuerklasse 1 und immer Vollzeit gearbeitet. Ich habe kein weiteres Einkommen. Was kann mir passieren? Was soll ich machen? Ich mache mir grade voll die Gedanken? Das Finanzamt hat sich bisher auch nie gemeldet.


User-1722183313

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Antwort auf Beitrag von Mutti86

Hi, vorab, ich bin kein Steuerexperte. Mir ist aber auch im Kopf, dass man bei Lohnersatzleistungen eine Steuererklärung machen muss. Da du in "1" bist, zahlst du ja eh schon eher viel Steuern. Ich denke nicht, dass da viel "passieren" kann. Ich würde mal beim Finanzamt anrufen und den Fall schildern. Oder alternativ in einem Steuerbüro anrufen. Eigentlich gibt es ja immer etwas zurück, wenn man angestellt ist, daher würde ich immer eine Steuererklärung machen.


User-1722183313

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Antwort auf Beitrag von Mutti86

Es gibt hier auch ein Rechtsforum von Frau Bader. Sie ist zwar auch keine Steuerfachfrau, kann dir aber bestimmt eine Einschätzung oder einen Tipp geben.


Lou22

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Antwort auf Beitrag von Mutti86

Hallo, mach dir erstmal nicht so viel Gedanke. Das lässt sich regeln. Im schlimmsten Fall musst du eine Strafgebühr (Säumniszuschlag von 1 Prozent pro angefallenen Monat )zahlen. Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Hast du in den Jahren, die du Elterngeld bezogen hast mehr als 10.000 Euro im Jahr verdient (alle Einkünfte plus Elterngeld)? - Falls ja, werden diese versteuert. Sprich hattest du Einkünfte z.B von 9.000 Euro und Elterngeld z.B. von 5.000 Euro im Jahr bekommen werden nur die 9.000 versteuert !!Aber!! mit dem Steuersatz für 14.000 Euro. Du hattest ja 14.000 Euro gesamt. Sooo das heißt machst du jetzt eine Steuererklärung und gibst sonst nichts an - musst du natürlich Nachzahlen... i.d.R. hat man ja aber Werbungskosten, Pendlerpauschale usw. die lassen sich gegenrechnen und man ist wieder im Plus.. Ich beschäftige mich viel mit Steuern und habe trotz deutlich höherem Verdienst als 10.000 Euro inkl Elterngeld nie Nachzahlen müssen, da ich ja Kosten hatte, wie Pendlerpauschale, die ich ja zurück bekomme. Sooo und waren deine Einkünfte nun weniger als 10.000, dann musst du so oder so nichts zahlen. Falls du noch Fragen hast- gerne;)


Sunnyani

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Antwort auf Beitrag von Mutti86

Bei meiner Tochter hatte ich auch keine gemacht 2017 und davor wo ich gearbeitet hab immer. Da hat mich keiner angeschrieben vom Finanzamt. Hab Steuerklasse 1, wir sind nicht verheiratet. Da kam nie was. Jetzt bei meinem Sohn 2020 geboren, hatten sie mich angeschrieben. Da ich da Mutterschaftsgeld und Elterngeld bezogen hatte, sowie Lohn in dem Jahr, musste ich eine machen. Jetzt hatte ich die Tage wieder Post von denen, wollten eine Steuerklärung für 2021. Da ich da nur Elterngeld bezogen hab und sonst nix in dem Jahr, hab ich dort angerufen. Die Frau hat dann geschaut und ich musste für das Jahr keine machen. Da keine weiteren Einkünfte da waren. Jetzt für 2022 muss ich eine machen, da ich Lohn und Elterngeld bezogen hab in dem Jahr. Abwarten, wenn die was wollen melden die sich und setzten eine Frist. Anrufen und schlafende Hunde würde ich nicht wecken.


User-1722183313

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Antwort auf Beitrag von Sunnyani

Nachfrage: Muss man nicht immer eine machen, wenn man das einmal gemacht hat? Mit den "Hunden" hast du natürlich Recht. Ich bin nur der Typ, wenn ich etwas weiß, möchte ich es auch richtig machen. Daher die Idee in einem Steuerbüro Mal anzurufen.


Lou22

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Antwort auf Beitrag von Sunnyani

Naja, hat sie mehr verdient als der Grundfreibetrag (etwa 10.000), ist sie zur Steuerabgabe verpflichtet.. Steuerhinterziehung wird in De nicht gern gesehen. Am besten man klärt die Sache und sie ist aus der Welt. Kenne auch niemanden der jetzt wahnsinnig viel nachzahlen musste..


Sunnyani

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Antwort auf Beitrag von User-1722183313

Ich hab manche Jahre keine gemacht. Da ich keine Fahrtkosten hatte, waren zu wenig Kilometer und sonst nix zum absetzen. Da war mir der Aufwand zu groß. Für 2020 musste ich eine machen, weil die mich angeschrieben hatten und hatte da auch nochmal angerufen. 2021 hat sich nach einen Anruf erledigt. Und 2022 muss ich ja eine machen, wegen mich Einkünften. Das steht im Internet: "Sie sind Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I und haben nur Einnahmen aus Ihrer Arbeitnehmertätigkeit? Dann müssen Sie keine Steuererklärung abgeben. Denn generell behält Ihr Arbeitgeber bereits Lohnsteuer ein und führt sie mit der monatlichen Gehaltsabrechnung ans Finanzamt ab." https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben.html


Mugi0303

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Antwort auf Beitrag von Lou22

Naja, das kann trotzdem heftig werden. Sollte nachveranlagt werden, kommen Verspätungszuschläge dazu, die sich bemessen nach der Dauer der Verspätung. 2013 dürfte wahrscheinlich verjährt sein, da Steuerhinterziehung wohl nicht anzunehmen ist. Evtl. Hat das Finanzamt das selbst automatisch durchgerechnet und es kommt keine Steuer raus. Wegen Sonderausgaben, geringem Einkommen und Elterngeld. Man sollte es sich mit Elster zumindest Mal für 2021 durchrechnen, ob man was zahlen muss. Übrigens oben die Passage mit den säumniszuschlägen in dem einen Beitrag vergessen, das ist so nicht richtig. Säumniszuschläge fallen erst an, wenn die Steuer bereits festgesetzt ist und nicht bei Fälligkeit bezahlt wird Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung fallen Verspätungszuschläge an und Nachzahlungszinsen. Mugi


SmileyDay

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Antwort auf Beitrag von Mutti86

Hallo ,ich finde komisch das sie sich bis jetzt noch nicht gemeldet haben, hmmmm ,ich hatte sie 2019und 2020 nicht gemacht ,und ein Schreiben bekommen man kann eine 4 jahre rückwirkend machen , also 2019 würde ich einfach mal machen :-) und 2022 natürlich dan auch ,aber da hast ja noch bissel zeit !


misssilence

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Antwort auf Beitrag von Mutti86

Die 410€ Grenze gilt, sofern du auch anderes steuerpflichtes Einkommen hattest - also Jahre, in denen Arbeitslohn (Vermietung, Renten, etc) UND Elterngeld bezogen hast. Elterngeld selbst ist steuerfrei, wird aber zur Berechnung deines Steuersatzes einbezogen. Ich würde für 2019 in Elster durchrechnen, ob du wirklich etwas nachzahlen musst und dann noch einreichen. Zinsen sind auch vom Tisch und Verspätungszuschlag wird bei so geringen Fällen meist nicht erhoben - Ansonsten anrufen und nett um Erlass bitten. 2022 würde ich dann in jedem Falle einreichen. Da gilt die normale Frist (3.10.2023 meine ich). 2013 und 2016 müssten bereits verjährt sein. Selbst bei leichtfertiger Steuerverkürzung. Da würde ich keine Pferde scheu machen. Grüße aus der Steuerkanzlei. I


Mugi0303

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Antwort auf Beitrag von misssilence

Leider gibt es ja nach der Gesetzesänderung vor einigen Jahren kaum noch Ermessensspielraum was den Verspätungszuschlag angeht. Sobald Einkommensteuer festgesetzt wird, und eine bestimmte Verspätung eingetreten ist, muss Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Gründe für einen Erlass desselben liegen in 99prozent der Fälle nicht vor. Da würde ich mich nicht darauf verlassen. Aber für länger zurück liegende Jahre würde ich auch erstmal nix einreichen.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Mugi0303

Es wurde aber keine Einkommenssteuer festgelegt, sie wurde nicht einmal dazu aufgefordert eine Erklärung zu machen. Insofern spielt der Verspätungszuschlag gar keine Rolle.


misssilence

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Ihr seid beide nicht ganz richtig. Selbst mit der Gesetzesänderung habe ich Fälle, in denen der Verspätungszuschlag dennoch nicht festgesetzt wurde. Man kann sich nicht darauf verlassen, aber anrufen und nett fragen kostet nix. Die Aufforderung zur Abgabe spielt keine Rolle, lediglich ob später überhaupt eine Steuer festgesetzt wird (und ob eine Nachzahlung entsteht). Das weiß man aber erst NACH Abgabe und Erlass des Bescheides. Weiterhin kann man beim FA anrufen, den Fall schildern und rückwirkend Fristverlängerung beantragen. Ob diese dann aber für 2019 gewährt wird - bleibt abzuwarten. Erster Schritt wäre aber in jedem Fall, mittels Elster die voraussichtliche Steuer und Nachzahlung zu berechnen, um das Risiko abschätzen zu können.


Mugi0303

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Antwort auf Beitrag von misssilence

Das stimmt misssilence. Nachfragen und freundlich die Situation erklären ist immer möglich. Die Berechnung ist in der Tat erstmal das wichtigste. Vielleicht macht man sich nen Kopp um nix.