linghoppe.
oder ist das mit dem Kindergeld dann quasi gedeckt?
Ja, sind sie.
Hier nicht
Solange sie dir keiner (Gemeinde, Jobcenter oder sonstwer) ersetzt, sind sie absetzbar.
als was? Werbungskosten Eheleute eher nicht. Außergewöhnliche Belastungen...nee Sonderausgaben...nee Ich wüsste grad auch nicht als was. Außer es sind eben Karten, um zum Job zu kommen!
Schülerkarte. FürU und S Bahn
Soweit ich weiß, ist es mit dem Freibetrag bzw dem Kindergeld abgegolten, da es nicht der Erhaltung der Einnahmen (Werbungskosten) dient. Es kann sein, dass es mit "durchgeht", weil es nicht auffällt...- aber rein rechtlich würde es wohl abgelehnt werden. Rein logisch sind es Kosten, die natürlich der Ausbildung dienen, aber weder "außergewöhnlich" (für agB) oder eben als WK einzustufen sind. ABER: ansetzen kann man alles. Entweder es wird rausgestrichen oder es wird übersehen.....
Bekommst du sie bezahlt?
Im Elsterprogramm gibt es dafür eine extra eine Zeile beim jeweiligen Kind. Die ist da nicht aus Versehen drin, damit sie übersehen werden kann. :)
wir haben einen Bekannten beim Finanzamt, den haben wir gefragt, als wir für unsere Große die Karten selber kaufen mußten. Er sagte, dafür ist der Kinderfreibetrag da. Uns wurde nichts erstattet
https://www.steuertipps.de/kinder-familie-ehe/themen/schulgeld-was-ist-abzugsfaehig hm.... also demnach ist es aber nicht abzugsfähig.
Das ist seltsam. Kann es am Bundesland liegen?
Weder im Formular (Anlage Kind) noch im Programm (ELSTER), welches eigentlich nur das Formular abbildet, gibt es die von Dir angesprochene Zeile zu den Fahrtkosten für Schüler. Ich habe gerade extra nochmal nachgeguckt, ob mich meine Erinnerung, dass ich diese Zeile noch nie beim Ausfüllen gesehen habe, trübte. Wenn man googelt findet man auch genügend eindeutige Beiträge, dass Fahrtkosten für Schüler nicht steuerlich absetzbar sind.
Sonderausgaben - Ausbildungskosten - Fahrtkosten Hab extra nochmal hochgefahren. Vielleicht gibt es wirklich Unterschiede in den Bundesländern? Ich weiß es nicht. Wir haben hier definitiv über die Steuer die Fahrtkosten absetzen können in voller Höhe. Sowohl für unsere Mittelschüler ( mussten wir ausnahmsweise selbst bezahlen, weil unterm Jahr das Unternehmen gewechselt wurde - normalerweise ist der Schulbus gänzlich kostenlos) als auch für unseren BOS Schüler und unseren Azubi.
Ich kenne das so, Schüler nein, Auszubildende, Fachschüler und Studenten ja. Evtl liegt es daran.
Mit der Zeile sind eigene Ausbildungskosten gemeint. Die vom Steuerpflichtigen nicht von den Kindern. Wenn es bei eurem Finanzamt aber durch geht spricht natürlich nix dagegen. Aber richtig ist es nicht. LG von einer Steuerfachangestellten :)
Unser STB sagt (NRW), das ist im Pauschbetrag mit drin.
ICH würde es dennoch bei der Steuer angeben.
wenn es angenommen wird ist es Prima wenn nicht, dann hat man es wenigstens versucht
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