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Schwarzarbeit des Ex

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Schwarzarbeit des Ex

Woelfin90

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Hallo ihr, ich hab da mal ne Frage. Mein Ex, Vater meines 4-Jährigen, zahlt keinen Unterhalt. Ich bekomme also UHV, auf den ich finanziell auch nicht verzichten kann. Nun wurde mir schon von drei verschiedenen Leuten berichtet, dass der Herr als Taxifahrer gesichtet worden ist. Wie läuft es ab, wenn ich das Jugendamt darüber in Kenntnis setze? Handeln die überhaupt auf Verdacht? Und wenn ja, wird der UHV während der Überprüfung ausgesetzt? Bin total unschlüssig was ich machen soll. Zudem, das sollte ich vielleicht noch erklären, wird er die "Arbeit" kaum behalten wenn es auffliegt. Er scheint als Fahrer bei seinem Vater und dessen gut gehendem Taxiunternehmen zu arbeiten, erfüllt aber mit Sicherheit mindestens eine der hier geltenden rechtlichen Auflagen nicht, also kann man wohl damit rechnen, dass er offiziell so oder so nicht angestellt werden wird. Ex meinte auch zu mir (während der Beziehung), dass er niemals Unterhalt für seine Tochter zahlen wird, selbst wenn er bei seinem Vater arbeitet - der mache das dann unter der Hand als Aushilfsjob, sei alles schon abgeklärt... Hab ihm zwar damals gesagt er spinnt und, vom moralischen Aspekt mal ganz abgesehen, würde das eh nicht funktionieren, aber er war sich da absolut sicher. Was also machen? Es drauf ankommen lassen und JA informieren oder ignorieren? Sorry dass es so lang geworden ist...


Pummelelfe

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Natürlich würde ich das sofort melden.


Allison_Cameron

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Antwort auf Beitrag von Pummelelfe

Genießt Du den Abend in Familie?


mf4

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

das ist keien Lappalie man kann auch bei der Kripo Strafanzeige stellen wegen UH-Pflicht-Verletzung stellen du bist dann zeuge und gibst an was du weißt bzw. vermutest


Woelfin90

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Antwort auf Beitrag von mf4

Stellt sich mir trotzdem die Frage des UVG - wird der solang die Überprüfung dauert ausgesetzt? Nur damit ich mich schonmal drauf einstellen kann...


Babybauch1993

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Antwort auf Beitrag von mf4

.. der UHV wird erst eingestellt wenn der Vater 3 mal in Folge bezahlt hat. Der Vater meiner Tochter hat einmal bezahlt und konnte dann nicht mehr wegrn beruflichen Gründen und habe trotzdem weiterhin ibne aussetzter UHV bekommen. Also würde ich das definitiv melden und ausdrücklich auch sagen das du es von bekannten weist ihn selber aber noch nie gesehen hast Lg


Diddl06

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Das Problem ist, es zu beweisen. Solange solche Männer immer welche haben, die Schwarzarbeit decken, wird es nahezu unmöglich sein. Jugendamt hat zig solcher Fälle, die bearbeiten meiner Erfahrung nach nur nach stupiden Regeln. Da mal einen menschlichen zu finden, der engagiert für und mit einem kämpft, ist selten. Aber Versuch es! Besser als nichts tun.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Diddl06

sie muss das nicht beweisen ich musste auch nicht beweisen, dass mein Ex die Kohle in ein Auto investiert statt in Unterhalt sie ist nur Zeuge


Woelfin90

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Dann mach ich mich morgen gleich mal in die Spur. Mal sehn was wird.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

Du hast nichts zu befürchten, momentan schuldet er dem Amt was und die sollten an der Klage interessiert sein, wenn was zu holen ist. Ich würde dir gern sagen, dass es viel ändert (tat es bei mir nicht) aber alles hinnehmen müssen wir ja nicht.


Woelfin90

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Antwort auf Beitrag von mf4

Naja Hoffnung, dass da jemals was bei rumkommt hab ich ehrlich gesagt nicht. Aber ich würde es schon gern sehen wenn ihm und seinem sauberen Vater mal jemand zeigt, dass ihre Einstellung unter aller Sau ist. "Einem Kind den ihm zustehenden Unterhalt zahlen? Aber nicht doch..."


mf4

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Antwort auf Beitrag von Woelfin90

tja die Eltern meines Ex finden das auch völlig okay, dass er Einkommen hat und nicht zahlt... da gibt es keinerlei Unrechtsbewusstsein