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Schuleingangsuntersuchung U-Heft weg

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Schuleingangsuntersuchung U-Heft weg

Butterblume1720

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Halli hallo, Unser großer hat Anfang Oktober die Schuleingangsuntersuchung. Wir wohnen in Bayern da ist es Pflicht das U-Heft mitzunehmen. Ich kann es allerdings nicht finden und bis zur U8 hat diese auch ein anderer Arzt durchgeführt. Die U9 hat der aktuelle Arzt gemacht. Was mache ich denn jetzt nun? Soll ich mir ein Attest ausstellen lassen über diese Untersuchungen?


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Butterblume1720

Ruf doch beim schukmedilzinsichen Dienst (oder wo auch immer die Schuleingangsuntersuchung gemacht wird) an und frag nach.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Butterblume1720

War bei meiner Schwester so. Sie mußte sich dann alle U´s als Kopie besorgen. Die liegen ja normal beim Arzt. Ob das auch die KK bekommt, das kann ich schlecht sagen. Sie mußte auf jeden Fall für Ersatz sorgen.


Butterblume1720

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Das habe ich mir schon gedacht. Musste sie für alle Untersuchungen eine Kopie besorgen oder nur für die letzten beiden (U8&9)?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Butterblume1720

Was sie gebraucht hat, weiß ich nicht, aber sie hatte sich alle besorgt. Sie hat das Heft dann übrigens später gefunden ;-)


Schneeglöcken

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Antwort auf Beitrag von Butterblume1720

Also in den U Heften meiner Kinder steht in dicken, schwarzen Lettern, dass es sich hierbei um ein vertrauliches Dokument handelt und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten alleine entscheiden wem sie Einsicht gewähren. Man ist auch Behörden gegenüber nicht dazu verpflichtet. Was auch absolut Sinn macht. Ist das in Bayern irgendwie anders? Normalerweise sollte es doch reichen, eine ärztliche Bescheinigung darüber vorzulegen, dass die Untersuchung(en) durchgeführt wurden. Hier in unserem Bundesland (allerdings nicht Bayern) ist das auf jeden Fall so möglich. Die U Untersuchungen selbst sind hier bei uns auch Pflicht. Aber wem und wo ich detaillierte medizinische Befunde meines Kindes vorlege darf ich zum Glück selbst entscheiden. Hier steht es auch nochmal: „Bei dem Gelben Heft handelt es sich um vertrauliche Informationen. Keine Institution (z. B. Kita, Schule, Jugendamt) darf verlangen, das Heft einsehen zu dürfen. Es liegt in der Entscheidung der Eltern, wem sie das Gelbe Heft zeigen. Die abklappbare Teilnahmekarte ist als Nachweis für die Wahrnehmung der U-Untersuchungen ausreichend.“ https://www.kindergesundheit-info.de/themen/ernaehrung/frueherkennung-u1-u9-und-j1/das-gelbe-heft/