Elternforum Rund ums Baby

Schimmel in der Wohnung und fristlose Kündigung

Anzeige kindersitze von thule
Schimmel in der Wohnung und fristlose Kündigung

Nadinchen17

Beitrag melden

Ach ich muss mal hier um Rat fragen in unserer Wohnung schimmelt es immer wieder extrem die Wohnung ist dazu sehr klein und wir haben ein Baby 4 Monate alt... Als wir dem Vermieter sagten das es schimmelt erhielten wir eine fristlose Kündigung mit dem Grund sie wollen nicht für die Gesundheit eines Babys verantwortlich sein... so nun gut Kündigung ans wohnamt geschickt nach 1 und halb Monaten keine Antwort... es schimmelt immer wieder als ich beim wohnamt angerufen habe meinten sie " wir ändern nur die Dringlichkeit mehr kann man nicht machen" so... super... Wohnung mit Schimmel und ein Baby das im Winter was würdet ihr machen? Würdet ihr beim wohnamt erneut anrufen und Druck machen?


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nadinchen17

Verstehe dich nicht... ihr wollt raus, Kündigung läuft... warum zieht ihr nicht aus? Was ist ein Wohnamt?


Nadinchen17

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Wir MÜSSEN raus... Da es sehr wenige Wohnungen gibt müssen wir uns vermerken lassen beim wohnamt die vermitteln uns eine Wohnung...


Nadinchen17

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Wir müssen ausziehen aber können nicht da wir nur durchs wohnamt eine Wohnung bekommen können.... und die interessiert es null...


Cojote

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nadinchen17

Warum lasst ihr euch fristlos raus schmeißen mit dieser kindischen Begründung des vermieters?


Cojote

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nadinchen17

Warum könnt ihr euch nicht selbst eine Wohnung suchen? warum geht ihr nicht zum Anwalt wegen der Kündigung?


Nadinchen17

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Der Vermieter hat als Grund geschrieben " Wohnung muss komplett saniert werden das nimmt Monate in Anspruch und wir möchten nicht für die Gesundheit eines Babys verantwortlich sein...... "


Cojote

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nadinchen17

Deswegen kann er euch NICHT fristlos kündigen.


dee1972

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nadinchen17

Dann muss er Ersatz stellen. Lasst euch doch nicht so verar...en. Fristlos kündigen kann er euch doch nur, wenn ihr was anstellt/verschuldet. Und da muss man sich schon einiges leisten, damit der Vermieter wirklich nie fristlose Kündigung durchbekommt. Und warum muss das "Wohnamt" (was auch immer das sein soll) euch eine Wohnung suchen. Hier bekommt man, sofern man nicht genügend verdient, einen WBS (Wohnberechtigungsschein) und sucht sich dann selbst ne Butze. Sucht euch einen Anwalt, sicherlich bekommt ihr auch da ne Beihilfe, ihr scheint ja nicht in Geld zu schwimmen, oder?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nadinchen17

Jein, ihr müsst nicht raus. Ihr könntet zB gegen die Kündigung vorgehen und würdet wohl auch recht bekommen vor Gericht. Aber ihr WOLLT auch heraus. Schimmel kann man bekämpfen und das werden die Vermieter eh machen müssen. Ich denke mal eher die nutzen jetzt die Chance der Stunde euch loszuwerden.


Pebbie

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nadinchen17

Warum suchst du denn nicht selbst eine neue Wohnung ?


Nadinchen17

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pebbie

Mache ich allerdings bekommen wir immer die selbe Mail " Lieber Interessent wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen das sie die Wohnung anderweitig vergeben haben " das wars jedes Mal.... wir werden nicht mal gefragt was wir für ein Einkommen haben oder sonst was nach der Nachricht das ein wohnungstermin erwünscht ist kommt darauf immef diese Antwort...


Cojote

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nadinchen17

Lasst euch nicht schikanieren und vorallem nicht fristlos kündigen.


salzstange

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Cojote

geht zum Mieterschutz oder schreibe ma lans RTL PUnkt 12 an ,die setzen sich gerne für solch Fälle ein..


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von salzstange

Ich denke sie wollen raus wegen der Größe... der Schimmel kam doch sicher nicht so massiv binnen 4 Monaten und wozu nun kämpfen in der Gifthütte bleiben zu können?


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nadinchen17

Hat die Wohnung vorher nicht geschimmelt, weil das nun ein Thema ist wegen des Babys? Könnt ihr nicht wo anders Wohnung suchen, wenn es bei euch so mies aussieht? 17 ist nicht dein Alter oder?


Nadinchen17

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Nein 17 ist natürlich nicht mein alter sondern der Tag an dem mein Kind geboren ist.. die Wohnung hat davor nicht geschimmelt


Nadinchen17

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Wegen dem Beitrag oben mit RTL ... wir wollen ja nicht in der Wohnung bleiben immerhin schimmelt es ja...


Nadinchen17

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von wesermami

Wir wohnen etwas außerhalb von Stuttgart


wesermami

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nadinchen17

Wohnungen bei eBay Kleinanzeigen, immowelt etc alle durch? Und nicht immer nur ne mail schreiben, sondern anrufen!


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von wesermami

Persönlich mit Schimmelfotos und Baby da aufschlagen... mails und Telefonate sind schnell vergessen.


Anny

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Wohnungsamt... Jetzt sagt es euch sicher was?!


kati1976

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

Gibt es hier nicht. Hier wendet man sich direkt an die Vermieter.


Anny

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kati1976

Wo beantragt man bei euch denn den Wohnberechtigungsschein, an wen wendet man sich bei euch, bei drohender Wohnungslosigkeit? Bei uns (NRW) ist dafür das Wohnungsamt zuständig. Zb in solchen Fällen, bei fristloser Wohnungskündigung. Google mal Wohnungsamt + deine Stadt. Vielleicht kennst du es nur nicht.


kati1976

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

Brauch ich nicht googlen.. Wohnberechtigungschein gibt es hier nicht. Wenn ich eine Wohnung suche gehe ich zu Vermieter xyz oder abc oder 123. Stelle Antrag mit meinen Vorstellungen und entweder die haben eine passende. Wohnung oder nicht. Dann suche ich bei dem Vermieter weiter oder beim anderen. Ich bin hier schon mehrmals umgezogen und weiß es ganz genau. Bei fristloser Kündigung muss man sich selber kümmern gegebenfalls Caritas usw. Um Hilfe bei Gesprächen mit Vermietern bitten.


kleineTasse

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nadinchen17

aber den Begriff "Wohnamt" habe ich auch noch nicht gehört.


Anny

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kati1976

Oder in einem kleinen Dorf??? Natürlich ist im Normalfall das Wohnungsamt nicht zuständig für die Wohnungssuche!!! Sondern in Notfällen. Allerdings gibt es einige Vermieter, mit einer öffentlich geförderten Wohnung (dafür ist der WBS, ohne diesen, darf man nicht in eine öffentlich geförderte Wohnung einziehen), die ihre Wohnungen gar nicht öffentlich inserieren, sondern nur über das Wohnungsamt.


kati1976

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

Klar lebe ich in D und nicht auf dem Dorf Habe grade mit meiner Bekannten geredet. Auf dem Papier gibt es sowas hier doch aber sie arbeitet über 20 Jahre in der Stadtverwaltung und noch nie wurde sowas hier ausgestellt. Es gibt auch kein Wohnungamt hier. Wer eine Wohnung will geht zu einem Vermieter der hat eine Wohnung oder nicht. Wer staatliche unterstützung bekommt muss das Jobcenter oder Wohngeldstelle fragen ob die Wohnung geeignet ist von den Kosten oder der Größe. So läuft das hier.


mf4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

Hier gibt es kein Amt, das Wohnungen zuweist. Man sucht selbst... das einzige was ausschlaggebend ist wäre die Mithöhe, wenn jemand vom Jobcenter Geld bekommt.


kati1976

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

So ist es hier auch. Auf dem Papier gibt es hier sowas doch sagt meine Bekannte die in der Stadtverwaltung arbeitet. Ausgestellt wurde so ein Schein aber nie.


Anny

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kati1976

Ok, das Wohngeld gibt es hier in NRW beim Wohnungsamt. Ausserdem gibt es dort zb Darlehen bei Mietschulden oder Stromschulden (nur im Notfall) Und wie gesagt, normalerweise sucht man seine Wohnung natürlich selbst und nur bei drohender Obdachlosigkeit über dieses Amt. Ok dachte öffentlich geförderte Wohnungen gibt es in jeder Stadt. Dann hab ich ja etwas dazu gelernt :-) Lg. Anny


kati1976

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

Hier sind es auch öffentlich geförderte Wohnungen. Bei 2 großen Vermietern auf jeden Fall. Bei uns ist es die Stadtverwaltung da gibt es Einwohnermeldeamt, Jugendamt, Wohngeld, Gesundheitsamt usw.


Anny

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mf4

Nein, da hast du etwas falsch verstanden! Das Wohnungsamt weist keinem eine Wohnung zu!!! Sie helfen bei der Suche! Es gibt Wohnungen, die nicht öffentlich inseriert werden. Dadurch können sie den Notfällen idR schnell bei der Suche helfen.


Anny

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kati1976

Und wie bekommt man dann die Berechtigung in eine solche Wohnung zu ziehen??? Oder ist das bei euch nicht nötig?? Bei uns ist es so, dass man solche Wohnungen nicht ohne diesen Schein bekommt. Da sie ja günstiger sind, als normale Mietwohnungen und diesen Schein bekommt man nur, wenn man eine bestimmte Einkommensgrenze hat.. Darum werden sie ja öffentlich gefördert.


kati1976

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

Wer es sich leisten kann und kein Geld von Jobcenter oder Wohngeld bekommt kann machen was er will. Wer Geld von Jobcenter oder Wohngeld bekommt muss sich eine Genehmigung holen das dir Wohnung angemessen ist. Mieten sind hier auch nicht so teurer. Wir haben 110qm und zahlen knapp 800€ warm


Anny

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kati1976

Öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialbau) wird hier nur an berechtigte Personen vermietet. Dafür sind diese Wohnungen gebaut. Wer genug verdient, darf dort nicht einziehen. Daher braucht man bei uns dafür einen WBS, nur damit darf man diese speziell gebauten Wohnungen beziehen. Wer genug verdient, muss sich eine Wohnung suchen, die nicht öffentlich gefördert ist. Welchen Sinn haben diese Wohnungen bei euch, wenn jeder dort einziehen kann? Zumal diese Wohnungen ja günstiger sind und man damit den bedürftigen den Wohnraum nimmt, wenn jeder dort einziehen kann.


kati1976

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

Ist hier nun mal so. Es gibt auch teure Wohnungen da ziehen die ein die es sich leisten können. Hier gibt es auch keinen Wohnungsmangel. Jeder kann in einen Plattenbau mit billiger Miete einziehen wer will. Hier wohnen Rentner, Alg2 Empfänger und arbeitende Paare in einem Haus.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kati1976

Ich glaube du hast wo einen Denkfehler. Billige Miete ist nicht gleichbedeutend mit öffentlich gefördertem Wohnungen. In diese Wohnungen dürfen gesetzlich schon nur Leute einziehen welche eine Berechtigung dafür haben - ansonsten verliert der Eigentümer den Anspruch auf die gesetzliche Förderung. Fraglich ist eher ob es bei euch so viele öffentlich geförderte Wohnungen gibt wenn eh keine Wohnungsknappheit besteht. gefördert wird ja eher dort wo Wohnungsknappheit besteht, gerade eben bei billigen Wohnungen.


kati1976

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Von 2 Vermietern sind die Wohnungen öffentlich gefördert. Man braucht hier keine Berechtigung. Wo ist das Problem das zu verstehen? Es mag bei euch ja so sein, hier ist es nicht so. Es gibt hier kein Amt das hilft bei der Wohnungssuche. Ist hier nicht nötig,jeder muss selber suchen. Wie ich schon schrieb man kann Caritas usw. Fragen ob sie bei Verhandlungen mit Vermietern helfen, aber mehr nicht. Wenn einem Wohnungslosigkeit droht dann muss man sich eine neue Wohnung suchen oder ins Obdachlosenheim. Hier wird wegen Leerstand viel abgerissen.


Anny

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kati1976

Naja, weil es im Gesetz nun mal so ist. Sozialbau ist SOZIALBAU und darf ausschließlich an berechtigte Personen vermietet werden. Darum werden sie ja öffentlich gefördert!!! Sonst hätte diese Förderung ja keinen Sinn. Wer eine solche Wohnung ohne WBS vermietet macht sich strafbar. Kann mir nicht vorstellen, dass es eine Stadt in Deutschland gibt, in der dieses Gesetz nicht gilt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kati1976

Du list nicht richtig oder willst es nicht. Auf jeden Fall vermischt Du immer noch fleißig. Das Amt hilft NICHT bei der WohnungsSUCHE. Man muss schon selbst suchen - jedenfalls wohl in den meisten Gemeinden. Es stellt den WBS aus - und das, nur das !!! berechtigt in einer öffentlich geförderten Wohnung zu leben. Das kann auch nur 1 !!! Wohnung in einem 20 Familienblock sein. Und da darf der Vermieter schlicht und einfach niemanden ohne WBS einziehen lassen. Er kann sogar alle anderen 19 Wohnungen genauso günstig anbieten, sein Ding. Aber diese eine Wohnung welche ÖFFENTLICH aus Steuermitteln finanziert worden ist, hat einen Sonderstatus. Ohne WBS nicht DIESE Wohnung. Wohnt man allerdings erst einmal in einer drin, dann wird man auch nicht gekündigt. Es kann aber sein das die Miete irgendwann drastisch ansteigt. Außerdem läuft die Förderung oft nach einigen Jahren aus. Und Leute welche durch Zwangsräumung, Kündigung usw Obdachlos geworden sind, kommen in der Regel nicht in solche Wohnungen, sondern dann eben in spezielle Obdachlosenunterkünfte. Bis sich eine anderweitige Lösung für sie finden läßt. Auch diese Obachlosenunterkünfte können "normale" Wohnungen sein, bei uns ist es ein kompletter Straßenzug. Das sind dort teils sogar kleinere Einzelhäuser für Familien. Unterschied ist oft, das dort mitunter Dinge wie heißes Wasser oder sonstiges nur gegen Marken erhältlich sind. Von außen sieht man den Häusern das in der Regel nicht an.


Littlecreek

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kati1976

Du verwechselst da was. Das ist gesetzlich geregelt. Auch bei euch. Sooo billig finde ich das auch nicht, 110qm 800€ ist hier viel. Wir leben auf 240 qm für 590€ und liegen damit über dem Durchschnitt. Der Durchschnitt liegt hier bei 2,39€ pro qm.


Anny

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Bei uns hilft das Wohnungsamt bei der Suche zb bei Fristloserkündigung. Allerdings setzten die einem nicht die Wohnung vor, sondern gibt eine Liste mit entsprechenden Vermietern raus. Auch kann man dort Darlehen bekommen bei Mietschulden, sofern die Wohnung davon bedroht ist oder bei Stromschulden und Androhung einer Sperrung. Ebenso beantragt man bei uns beim Wohnungsamt, das Wohngeld. Lg. Anny


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

Eben genau, hier auch so. Das meinte ich auch bei eine der vorherigen beiträge das man dort Hilfe bekommt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Littlecreek

In unserer alten Wohnung waren wir bei 400 € kalt für 90 qm. Auf dem platten Land durchaus hier möglich. Innerhalb der Ortschaften aber eher 1,5-2mal so hoch. Und das Pflaster gilt nicht mal bei 800 € auf 90qm als "teuer". Die Wohnung hatte auch keinen WBS, wir hätten ihn aber auch bekommen im Fall der Fälle da Kündigung wegen Eigenbedarfs. Aktuell wären aber diese Wohnung auch für 400 € nur schwer zu vermieten.


mausebär2011

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nadinchen17

Wenn du die möglichkeit hast dann fahr direkt hin zum Wohnamt und bespreche es mit ihnen Persönlich. Sollten sie dann immernoch nicht in die pötte kommen würde ich mit Konsequenzen drohen. RTL Punkt 12 ist nämlich schonmal ein guter Vorschlag. Allerdings nicht wegen dem Vermieter sondern wegen dem Wohnamt. Niemand hat in einer verschimmelten Wohnung länger als nötig zu leben, schon gar nicht mit Kind oder gar Baby! Verstehen kann ich deine Not in sachen Wohnungssuche aber auch sehr gut! Es ist schnell gesagt schau mal hier, schau mal dort. Ruf lieber an als zu schreiben. Aber aus Erfahrung kann ich nur sagen das es niemals so einfach ist wie manch einer es sich vorstellt. 3Jahre haben wir eine Wohnung gesucht. Zum Schluss sogar mit Makler. Aber wenn man Ortsgebunden ist und nicht zu den Topverdienern gehört ist es in Orten wo der Wohnungsmarkt überlastet ist einfach sehr sehr schwer bis unmöglich! Wir wohnen in so einer Gegend. Die boomt grade stark da sich hier enorm viel Gewerbe niedergelassen hat und die Wohnungen/Häuser seit einiger Zeit nur noch so aus dem Boden sprudeln. Schulen und Kitas werden renoviert/gebaut, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten ausgeweitet etc. pp! Die Mieten sind seitdem wir 2011 in diesen Ort zogen um fast 50% gestiegen. Als wir herkamen war es kein problem eine 3 Zimmer Wohnung für 300euro kalt zu bekommen. Die wurden uns hinterhergeschmissen. Jetzt sind wir froh wenn wir etwas unter 550euro bekommen und das sind dann schon die wirklich grausigen Wohnungen, etwas vernünftiges in der selben Größe kostet locker 700euro aufwärts. Versuchen solltest du es dennoch immer weiter. Wir waren auch penetrant und haben nicht aufgegeben. Jetzt haben wir endlich was gefunden, aber auch nur weil wir den Vermieter sehr gut kennen und es eine art Freundschaftliche Basis ist. Sonst hätten wir weiter wegziehen müssen, das hätte bedeutet das wir unsere Jobs hätten kündigen müssen und ganz neu anfangen müssten. Aber wir hatten Glück wie gesagt. Das wünsche ich euch auch!


Anny

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nadinchen17

Mit der Kündigung zum Wohnungsamt HINGEHEN und dort die Dringlichkeit nochmal klar machen! Schimmel in der Wohnung bei einem Baby, ist absolut kein Zustand! Zudem hängen idR im Wohnungsamt Wohnungen aus die einen WBS benötigen. Seid ihr berechtigt dazu? Lg und viel Glück bei der Suche Anny


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Anny

Hi ich verstehe gar nicht, warum ihr noch in der Whg seid. Mit Baby und Schimmel würde ich da keinen Tag länger bleiben wollen. Könnt ihr nicht bei Verwandten unter kommen? Wie sieht es mit Hotel aus? Zahlt die Versicherung des Eigentümers der Whg nicht? Wenn es so dringend und gleichzeitig so schwierig ist, ohne Wohnungsamt an eine Wohnung zu kommen, dann schlag persönlich dort bei dem Amt auf und hau auf den Tisch. Mit RTL drohen würde ich nicht (ich will doch denen nicht meine Geschichte verkaufen) aber ev. mit Mieter bzw. Konsumentenschutz od. so. LG


Asia.

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nadinchen17

Naja.... Die Ämter waren noch nie flott und werden das auch nicht. Ein großes Geheimnis ist das ja Net. Mir hat schon nach der Schule das Arbeitsamt gereicht.... Da wurde ich hin und her geschickt und musste mich an Berufe bewerben die ich nicht leiden konnte. Ging n halbes Jahr (hab kinderpflegeausbildung angefangen, war nichts für mich und war auf der Suche nach was passendem). Denen hat's nicht interessiert dass ich nicht der Typ für gastro bin... Aber bewerben musste ich mich. Anscheinend wollten sie die sparte gastro abdecken und bekamen Druck von oben (meine Theorie). Kaum bewerbe ich mich selber in der Altenpflege und schwupps hatte ich binnen einer Woche sogar ne Zusage gehabt. Hab aber auch etliche Bewerbungen abgeschickt. Immer selber ran. Die Ämter haben ja für Otto Normalverbraucher keine Zeit und auch keine Lust die guten Sachen zu vermitteln. Die halten die leut lieber klein. Wo wir damals ne Wohnung gesucht haben war ich von früh bis Abend im Internet, hab die Ausbänge im Rathaus und centren durchstöbert, Zeitungen durchforstet und mein Mann hat sich in der Arbeit und bei Bekannten umgehört. Man bekommt viele absagen, oft gefällt dann einem selber nicht die Wohnung. Wir haben daher 3-4 Monate und sehr viele Besichtigungen gebraucht bis wir unsere Wohnung gefunden haben und ne Zusage bekamen. Wenn man was WILL dann macht man das selber anstatt zu warten dass andere das machen. Vor allem mit baby würde ich schauen dass ich vorerst wo anders unterkommen (glaub du hast sogar das Recht dass dein Vermieter was vom Hotel zahlt, da Wohnung unbewohnbar) und dann suchen suchen suchen und beim Amt am besten 4 mal täglich anrufen, damit du denen so sehr auf den sack gehst damit sie dir mit Freuden eine Wohnung vermitteln damit du nicht nervst


Hanna140616

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Asia.

Gibt es bei euch keinen mieterbund? Die Regeln sowas für wenig Geld. Musst zwar da eintreten aber es lohnt sich.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Asia.

Eben, genau! Hier meldet man sich dort auch nur, wegen WBS oder drohender Obcdachlosigkeit. Die geben dann auch teils Beratung was man machen kann, wo man schauen kann. Suchen tut man aber selbst, sonst passiert da im Leben nie was. Ich kenne eigentlich nur den Fall das im Fall einer Obdachlosigkeit dann eine Wohnung zugewiesen wird - im Obdachlosen-Haus bzw Container.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nadinchen17

Dem Vermieter ein Schreiben zukommen lassen wegen sofortiger Abschaffung. Den machen kann er jetzt auch schon was. Wenn die Wohnung grundsaniert werden muss, dann war der Schimmel nicht erst in den letzten Wochen oder Monaten da, da ist es ein schwerwiegendes Problem. Und dann auch so schwerwiegend, das er jetzt SOFORT handeln MUSS. Notfalls eben indem er einen Ersatz zur Verfügung stellt. Sei es eine andere Wohnung oder eben Hotel oder ähnliches. Mietminderung ist eh drin - wenn entsprechend angemahnt und nichts passiert. Nur Geld halt nicht ausgeben sondern zur Seite packen - falls der Vermieter doch was tut muss man das nachweisen. Gleichzeitig ab zum Anwalt und gegen die Kündigung vorgehen. Auf jeden Fall gegen die fristlose. Und dann was neues suchen.


Nenilein

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nadinchen17

Bei uns auch Schimmel, Baby auch 4 Monate alt. Fristlose Kündigung muss nicht akzeptiert werden. Gegen den Schimmel Melarud (auch fürs Kinderzimmer geeignet) drauf sprühen, befallene Tapeten abmachen, alle 2 Tage weiter mit Melarud behandeln, wenn der Schimmel trocken ist dann mit einer Schwefelfarbe überstreichen. KEINE neue Tapete kleben! Außerdem kann man kleine nicht elektronische Entfeuchter aufstellen. Echtholzmöbel und ein Trockner wirken auch Wunder (klar, kann man sich nicht mal eben aus dem Ärmel schütteln). Während dieser Behandlung kann man in der Wohnung bleiben. Es sieht zwar ne weile alles nicht hübsch aus aber die Sporen sind sofort vernichtet und fliegen nicht mehr. Kosten kann man dann am besten VORHER mit dem Vermieter aushandeln. Viel Erfolg.


Himbeere2008

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nenilein

Schimmelt es erst seitdem ihr in der Wohnung wohnt?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Wäre eine Erklärung warum der Vermieter es mit der fadenscheinigen Begründung versucht. Schimmel hat in der regel zwei Gründe: Erstens, baulicher Mangel, dann muss der Vermieter Abhilfe schaffen. Ist das der Fall, war der Schimmel aber sicherlich vorher schon da, mit oder ohne Wissen des Vermieters. Gerade wenn zB nachträglich an der Wärmeisolierung was gemacht wurde recht häufig der Fall, neue Fenster wenn Wände und Dach nicht entsprechend isoliert oder auch umgekehrt ist da oft der Supergau. Oder unentdeckte Wasserschäden, Kältebrücken durch mangelhafter Isolierung usw. Zweitens, die Mieter sind die "Verursacher". Hohe Luftfeuchtigkeit, gekoppelt mit mangelhafter bzw falschem Lüftungs- und auch Heizverhaltens. Klassisch dafür zB feuchte Wäsche innerhalb der Wohnung trocknen lassen, Fenster nur auf Kipp, Heizung komplett aus bzw in Räumen wo eben gerade recht sensibel, vor allen Schlafräume. Kann der Vermieter nachweisen das die Mieter schuldhaft den Schimmel verursacht haben, darf er sich die Kosten für die Beseitigung von diesen wiederholen. Und ich würde sagen, dann wäre sogar eine Kündigung rechtens. Ob fristlos erachte ich aber für fraglich.


Nenilein

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nenilein

Bei uns schimmelt es (angeblich) erst seit wir drin wohnen. Kann ich aber nicht glauben. Haben auch ein Messgerät aufgestellt und es zeigt 47% Luftfeuchtigkeit an. Also eigentlich eher zu wenig. Unser Haus ist aus den 60ern und nicht isoliert. Unsere Außenwände haben nur 5 grad Temperatur. Sind da auch noch am Streiten mit den Vermietern, da sie natürlich uns die schuld geben wollen. Fakt ist jedenfalls dass ich mich nicht fristlos kündigen lassen würde. Auf Dauer werden aber auch wir was neues suchen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nenilein

In dem Fall würde ich mal die Feuchtigkeit an bzw in der Wand messen. Gibt es spezielle Messapparate für. Weil, nur weil die Außenwand kalt ist, muss es nicht schimmeln, es passiert nur halt leichter. ist die Außenwand dagegen trocken, dann könnten die Vermieter durchaus Recht haben. Auf diese Luftfeuchtigkeitsmessgeräte alleien würde ich auch wenig geben, die müssen schon sehr genau an den richtigen stellen stehen. Und eben im Zusammenhang mit allen gesehen werden.


Nenilein

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Nenilein

Das kann schon sein, aber mehr als heizen und Feuchtigkeit abschaffen kann man nunmal nicht. Und ich kaufe auch nicht noch mehr Geräte und Mittel und ähnliche Scherze auf meine Kosten. Ist ja schlussendlich auch egal. Eine fristlose Kündigung würde ich nicht hinnehmen und auch die Schuld mag ich nicht einfach auf mich laden lassen. Bei Schimmel wirken viele Faktoren zusammen und ich sehe da sowohl Mieter als ich Vermieter in der Pflicht. Mal vom rein menschlichen abgesehen, dass ich auch als Vermieter nicht wollen würde, dass ein Säugling im Schimmel wohnt und schnell Abhilfe schaffen würde. Man sollte finde ich immer versuchen sich friedlich zu einigen dass es für beide Seiten passt. Leider schaffen viele Menschen das nicht.