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Rente und Elternzeit

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Rente und Elternzeit

Sonnenkeks

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Hallo ihr Lieben, Muss ich den bzgl Rente irgendwas beachten, wenn ich wegen der Kinder länger in Elternzeit bin? Habe gelesen „Für die Erziehung eines Kindes werden durch die Deutsche Rentenversicherung bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten gutgeschrieben.“ und das diese aber beantragt werden müssen. Bin verwirrt


einafets

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Antwort auf Beitrag von Sonnenkeks

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Kindererziehung/kindererziehung_node.html


funkahobbes

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Antwort auf Beitrag von Sonnenkeks

Super, dass du daran denkst!! Informiere dich mal über den bereits genannten Link, man kann auch in der Elternzeit Rentenpunkte sammeln. Generell macht es Sinn euch (ich gehe jetzt einfach davon aus, dass es einen Vater zum Kind gibt) mal durchzurechnen, wer von euch beiden wieviel Rentenpunkte hat und was die Prognose ist. Gerade wenn man länger zu Hause ist und dann nur Teilzeit in das Berufsleben zurückkehrt, macht das eine ordentliche Differenz aus. Es gibt auch Modelle, in denen der Partner, der weiterhin Vollzeit arbeitet (meist der Mann), dem anderen Partner Rentenpunkte abgibt um den Verlust auszugleichen. Oder man richtet eine extra Rentenversicherung etc als Ausgleich ein. Da gibt es viele einschlägige Seiten und Gruppen zu diesem Thema. Aber Achtung, teils wird da heftig gegen die Männer geschossen


Sonnenkeks

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Antwort auf Beitrag von funkahobbes

Danke dir. Dann Google ich nochmal. Bisher hab i h mich etwas blöd angestellt und meine Freundinnen haben alle gar nichts in die Richtung gemacht. Aber jetzt habe ich ein paar Stichworte erhalten, um etwa Steiger zu kommen. Vlt gibt es auch direkt über die Rentenstelle ein Beratungsangebot.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Sonnenkeks

Du bekommst für jedes Kind bis zu 3 Jahre lang Rentenpunkte und zwar so viel wie ein Durchschnittsverdiener in der Zeit. Bis zu 10 Jahre bekommst Du "Berücksichtigungszeit" für jedes Kind.


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Für Berücksichtigungszeiten bekommst Du keine Punkte, damit werden aber z.B. Wartezeiten erfüllt. Man muss halt die Zeiten der Rentenversicherung mitteilen, genau wie die Zeiten eines Studiums z.B., damit sie erfasst werden. Da finden sich auf der Webpräsenz der Rentenversicherung die entsprechenden Formulare.