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Recht als Mieter

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Recht als Mieter

Stella1983

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Hallo zusammen Ich hab ein großes Problem! Zwischen meinem Bad und dem unteren ist ein rohrbruch, unten schimmelt es schon. Heute waren wiedermal ( seit Februar zum 4 mal) Handwerker im Haus die meinten das das Bad dringend gemacht werden müsste. Versteh ich ja auch! Aber jetzt wollen die morgen anfangen sofort , was ich grad um 18 Uhr erfahren habe weil ICH den Vermieter angeschrieben habe. Ich hab 2 Kinder und werde das Bad 2 Wochen nicht nutzen können. So hab ihn gefragt wo ich dann mit den Kindern hin soll und das ich ein paar Tage Zeit brauche ( das einzige WC ist auch im bad) da schrieb er mir auf WhatsApp zurück das wenn ich die Handwerker nicht rein lasse er mein Mietvertrag fristlos kündigen wird.. wo ich hin soll , soll ich mich selbst drum kümmern. Jetzt meine Frage: Ist das so rechtens oder kann ich da was machen? Ich mein hotel kann ich mir nicht leisten und ich habe keine Verwandten wo ich hin könnte...


Irish83

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Antwort auf Beitrag von Stella1983

Ich würde schnellstmöglich Kontakt zum Mieterschutzbund aufnehmen. Eventuell kannst du dich auch bei der Caritas bzw Diakonie beraten lassen, die wissen an wen du dich vor Ort wenden kannst


Himbeere2008

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Antwort auf Beitrag von Stella1983

Es handelt sich doch um einen Notfall und dann würde ich als Mieter froh sein wenn die Behebung so schnellerfolgt. Das hab ich auf die Schnelle gefunden Wenn Mieter trotz eines hinreichenden Anlasses den Zutritt verweigern, müssen sie zunächst damit rechnen, dass der Vermieter sie auf Unterlassung verklagt und eine einstweilige Verfügung erwirkt. Darüber hinaus müssen sie mit einer ordentlichen oder sogar fristlosen Kündigung rechnen. Eine ordentliche Kündigung setzt gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB voraus, dass der Mieter durch seine Weigerung seine Pflichten erheblich verletzt hat. Eine fristlose Kündigung kommt nach § 543 Abs. 1 BGB infrage, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa wenn dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann. 2. Grundsatzentscheidung des BGH: Kündigung droht sofort Mieter müssen bei einer solchen Weigerung direkt mit einer Kündigung rechnen. Das ergibt sich aus einer Grundsatzentscheidung des BGH (WuM 15, 416).


Stella1983

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Klar ich will ja auch das der Schaden behoben wird, Notfall nun ja also die sind seit Februar da dran , dann kann es so ein notfall ja nicht sein.. Es geht ja auch nicht nur um mich, aber meine zwei sollten nicht irgendwo bei irgendwem hausen und hotel kann ich mir derzeit nicht leisten. Und laut dem Arbeiter heute soll die duschtasse rausbekommen werden und auch das WC. Soll ich und meine 2 jährige in den Eimer machen?


Anni3

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Das ist ja schön, aber muss der Vermieter bei einem nicht benutzbaren Bad nicht eine andere Unterkunft zur Verfügung stellen? Eine Wohnung ohne Bad ist doch keine Wohnung.


Stella1983

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Antwort auf Beitrag von Anni3

Das mein ich ja. Ich lasse die Handwerker ja selbstverständlich rein aber was mach ich dann ? Meine Kinder sind 2 Jahre und die kleine 8 Monate alt. Duschen bzw waschen könnt ich die zwei in der babywanne aber wo Dusch ich und vorallem wo gehen wir aufs Klo


Frida19

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Ja, aber der Vermieter darf den Mieter auch nicht "mal eben" komplett ohne Bad dastehen lassen. Ein Badezimmer deckt die Grundbedürfnisse ab. Da ist der Vermieter auch in der Pflicht. Das ist schon auch ein Geben und Nehmen. Ich habe es nicht so verstanden, dass die AP generell den Handwerkern den Zutritt verweigert, sondern dass sie ein Problem damit hat, das sie keine Lösung für das fehlende Badezimmer geboten bekommt und das quasi wenige Stunden vorher. Und da gebe ich der AP recht - da ist der Vermieter gefragt. Und wenn es erst mal über eine Baustellen-Toilette ist. Sicher nicht die Traum-Lösung, aber besser als gar keine Lösung. Bei verhärteten Fronten würde ich mich bei einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen. Gleich morgen.


kia-ora

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Antwort auf Beitrag von Stella1983

Ich würde ein Campingklo kaufen. Klar werden die 2 Wochen doof und kein Zuckerschlecken. Aber das Problem hättest du auch, wenn es dein Eigentum wäre. Da müsstest du auch die Handwerker reinlassen und könntest nicht für 2 Wochen in den Urlaub fliegen.


User-1724336213

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Antwort auf Beitrag von Anni3

meiner Meinung nach muss der Vermieter eine Alternative stellen, wenn das Bad nicht benutzbar ist. (Und die einzige Toilette/Dusche in der Wohnung ist). ein "Campingbad" bzw. eine Baustellentoilette gelten da schon. Das ist natürlich mega bescheuert mit 2 kleinen Kindern aber für den Schaden kann keiner was, da hilft dann nur Zähne zsm beißen und durch. Du könntest dich bei ein Mieterschutzbund informieren ob du in dem Fall die Miete kürzen darfst. Von dem Geld was du dann behällst könntest du zb. mit den Kids mal ins Schwimmbad fahren oder am Wochenende auf einen Campingplatz bei euch in der Nähe zelten. (und dann dort die Duschen nutzen) oder für ein Tag zu einer Freundin fahren etc. Klar alles keine wirklich guten Lösungen, aber für den Schaden und dir damit notwendige grösere Reparatur kann niemand was. Inwiefern es eine Ankündigungsfrist für solche Reparaturen gibt, weis ich leider nicht, nur das Handwerker im Moment super mega schwer zu bekommen sind.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Notfall wäre es im Februar gewesen. Jetzt wären 2-3 Tage Vorlauf wohl auch keine Sache mehr die den Kohl fett macht.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Notfall wäre es im Februar gewesen. Jetzt wären 2-3 Tage Vorlauf wohl auch keine Sache mehr die den Kohl fett macht.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Anni3

Ich meine auch. Bad und Klo ist essentiell. Bad kann man notfalls überbrücken. Klo nicht. Da muss er eine Lösung haben. Oder das hotel zahlen.


Cpt_Elli

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Dann springen aber vielleicht die Handwerker wieder ab. Die können sich ihre Kunden aussuchen und man muss froh sein, wenn jemand Zeit hat.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Cpt_Elli

Unwahrscheinlich. Das wird auch nicht erst heute beschlossen worden sein. Nichtvwenn die bereits seit 6 Monaten da rumwerkeln.


zwergchen1984

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Antwort auf Beitrag von kia-ora

Der Vergleich hinkt aber sowas von! Bei Eigentum hätte sie auch nicht so kurzfristig Bescheid gewußt, sondern schon länger Zeit gehabt etwas zu planen. Irre, wie ihr hier drauf seid!


annarick

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Antwort auf Beitrag von kia-ora

Manche haben genau deswegen kein Eigentum. Ein eigenes Campingklo kaufen? So eine dumme Idee. Der Vermieter muss sich drum kümmern. Wenn sie damit einverstanden ist, kann ER ihr ein Campingklo anbieten.


Reifi76

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Antwort auf Beitrag von Stella1983

Hallo, wie schon erwähnt wurde, würde ich auch eine Beratung beim Mieterschutz, oder, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, beim Anwalt empfehlen. Wenn das Bad nicht nutzbar ist, kann Du ja auf jeden Fall die Miete mindern, aber dazu würde ich mich auch beraten lassen, welche Höhe angemessen ist. Eventuell kann man damit ja temporär eine Ferienwohnung oder ein Ferienapartment in der näheren Umgebung finanzieren für die Dauer der Baustelle. VG Stefan


Rachelffm

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Antwort auf Beitrag von Stella1983

würde auch sofort zum anwalt gehen. du hast ein recht auf mietminderung https://www.mietrecht.com/mietminderung-badrenovierung/ https://deutsche-schadenshilfe.de/wasserschaden/mietminderung-wasserschaden/#:~:text=Ist%20durch%20einen%20Wasserschaden%20beispielsweise,die%20Schuld%20am%20Schaden%20trägt. auch muss der vermieter einen vorschuss für das hotel zahlen. macht er das nicht, musst du die handwerker auch nicht rein lassen. https://www.anwalt.de/rechtstipps/badsanierung-umzug-ins-hotel-auf-kosten-des-vermieters_085533.html würde auf jeden fall morgen früh mit einem anwalt telefonieren und heute dem vermieter noch sagen, dass er euch eine alternative toiletten und duschlösung liefern muss.


LittleT

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Antwort auf Beitrag von Stella1983

In unserer Wohnung damals wurde auch das Bad neu gemacht. Da die Wohnung bewohnt war, wurden Staubschutzwände gezogen. Da die Wohnung einem Verein angehörte und mehrere Mehrfamilienhäuser dazu gehörten, haben die eine Wohnung längere Zeit frei gelassen, welche per Code von gewissen Mietern geöffnet werden konnte um das Bad zu nutzen. Da konnten wir 2 Häuser jedenfalls Tag und Nacht auf Toilette. Der Umbau dauerte 4 Wochen. Wir sind dann erst zu meinen Eltern und dann in Urlaub


Stella1983

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Antwort auf Beitrag von LittleT

Das ist hier nicht der Fall. Als ich schrieb das ich ein paar Tage wenigstens brauche um eine geeignete Lösung zu finden, hat mein Vermieter gleich mit Kündigung des Mietvertrages gedroht. Und das find ich dreist. Grad eben schrieb er mir das es ihm leid tut das der Termin so kurzfristig ist und mir freisteht die Miete um 15 % zu kürzen. Das wären bei 400 Euro nicht viel. Da kann ich mir kein hotel oder Ferienhaus von mieten. Ich will ja nichtmal was bezahlt haben von dem aber paar Tage Zeit um zu planen wo ich hin könnte. Und sooo dringend war es ihm bisher ja auch nicht sonst hätte er ja seit Februar schon was unternommen. Weiß halt auch nicht wie das mit dem tür öffnen klappen soll, ich kenne hier niemanden im Haus und kann auch keinem den Schlüssel geben. Dann kommen laut ihm 2 verschiedene Firmen eine wegen des rohrbruchs und eine wegen der Trocknung der Wände..


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Stella1983

Notiert den Stromzähler. Auch das muss der Vermieter übernehmen. Und morgen ab zum Mieterschutzbund SOFORT! Handwerker lässt du rein. Ersatz- Schlüssel kannst du denen auch geben. Klo kannst du ein Campingklo kaufen, Rechnung würde ich dem Vermieter geben. Kannst ihn ja morgen erst noch um Freigabe fragen. Wasser würde ich mehrere Liter anzapfen. Zur Sicherheit. Baden und Duschen ginge auch im Schwimmbad. Zur Not. Wegen dem Schimmel hast du hoffentlich bereits vor Monaten gekürzt. Denke daran, das was befallen ist muss weg.


Cpt_Elli

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Antwort auf Beitrag von Stella1983

Was hast du denn morgen so dringendes vor, dass du die Handwerker nicht reinlassen kannst? Und danach bekommen sie eben einen Ersatzschlüssel. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann wende dich an einen Anwalt. Der kann dich beraten und die Sache für dich durchfechten. Mieterschutzbund bringt nach meiner Erfahrung wenig. Die schreiben ein paar Briefe, der Vermieter reagiert nicht, dann bleibt der Weg vors Gericht und ab da ist der Mieterbund raus. Das wissen Vermieter und sitzen es aus. Mietminderung UND Fremdunterbringung geht übrigens nicht. Und für eine Mietminderung musst du selbst in einem solchen Fall einen Mangel schriftlich anzeigen. Ein paar WhatsApp-Nachrichten reichen da nicht. Wenn der Vermieter dein Campingklo zahlt, kann er das meines Wissens auch von der Mietminderung abziehen. Ich persönlich würde statt eines zähen Rechtsstreits eine pragmatische Lösung verfolgen. Deine Kinder tragen vermutlich noch Windeln, die brauchen schon mal keine Toilette. Du selbst könntest ja mal nett bei den Nachbarn anfragen. Wenn das nicht totale Unmenschen sind, werden die dir sicher nicht verweigern, dass du mal kurz ihr Bad benutzt. Vielleicht gibt es in der Nähe auch ein Café, Supermarkt sonstewas mit Kundentoilette für tagsüber. Duschen bei Freunden oder im Schwimmbad, für die Kinder reicht Katzenwäsche. Oder du fährst einfach zwei Wochen zu deiner Familie? Was ist mit dem Vater der Kinder? Kann der aushelfen?


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von Stella1983

In der Regel kannst du das WC weiter nutzen auch wenn die Fliesen nicht mehr im Boden sind. Auch das Waschbecken ist benutzbar. Wie soll es denn repariert werden ohne Demontage? Du bekommst von seiner Versicherung Geld. Nimm es und es an dem Tag ibs Schwimmbad. Du badest deine Kinder sicher nicht mehrfach die Woche. Sonst wäre es ja auch sehr schädlich für die Haut. Deine Kinder können ausserdem immer aufs Töpfchen gehen. Sorry, in der Regel sind mir solche Leute wirklich fremd, die nicht verzichten können für ein paar Tage.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Nein. Wenn es komplett neu gemacht werden muss wegen Feuchtigkeit/Rohrbruch kann man da nichts nutzen. Wahrscheinlich nicht einmal mehr die Dusche. Wie soll das gehen wenn Zulauf und/ oder Abwasserrohre fehlen?


bellis123

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Antwort auf Beitrag von Stella1983

Bei Freunden wurde das Bad nach einem Rohrbruch neu gemacht, was gute 3 Wochen gedauert hat. Für diese Zeit wurde ein Dixie-Klo in den Vorgarten des Mehrfamilienhauses gestellt. Katzenwäsche und Zähneputzen in der Küche. Duschen und Wäschewaschen abwechselnd bei Familie/Freunden in der Nähe. Ich weiß jetzt nicht ob der Vermieter das Dixie-Klo bezahlt hat oder sie es sich über die Mietminderung selbst organisiert haben.


StiflersMom

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Antwort auf Beitrag von Stella1983

Deine Bude kostet 400€ . Sorry das kann nichts tolles sein aber auf Kosten vom Vermieter ins Hotel gehen. Nimm einen Waschlappen.


Anni3

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Was hat der Mietpreis damit zu tun? Irgendwo im Osten ist es halt so billig. Zumindest ein Klo braucht man doch, oder verrichtest du dein Geschäft in einen Waschlappen?


Regenbogenfarben

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Ganz schön überheblich…


Rachelffm

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

na, gehts dir jetzt besser, weil du mal wieder jemanden von oben herab behandelt hast? ich möcht dich mal sehen, wenn bei euch die toilette nicht genutzt werden kann. kackst du dann den nachbarn vor die tür?


zwergchen1984

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Antwort auf Beitrag von Rachelffm

Sie nimmt einen Waschlappen Lasst sie labern. Sie scheint unzufrieden mit ihrem Leben zu sein.


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von zwergchen1984

Finde manche Vorschläge hier sehr unrealistisch bei 2 kleinen Kindern. Die schleppt man weder mit zum Nachbarn oder ins Café, um da aufs Klo zu gehen und auch das mit dem DixieKlo ist lustig mit 2 Minis. Würde auch mit den Handwerkern reden, wie die es sonst lösen. Werden Trockner aufgestellt? Dann kann es bei einer kleinen Wohnung echt unangenehm werden, da ist nix mit schlafen. Die AP will sich auch nicht auf Kosten des Vermieters bereichern, sondern nur eine akzeptable Lösung.


Cpt_Elli

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Antwort auf Beitrag von sternenfee75

Wieso kann man mit 2 kleinen Kindern die Wohnung nicht verlassen? Wie machen das denn Alleinerziehende sonst, wenn sie z. B. einkaufen gehen? Kommt da der Lieferdienst oder der Babysitter? Die Kinder sind übrigens nicht Problem des Vermieters und ein wenig Mitwirkung kann man von einem Mieter erwarten. Ich finde hier andere Vorschläge jenseits der Realität und geltendem Recht ("einfach 100 Prozent Miete mindern"). Persönlich würde ich mir lieber für 2 Wochen eine Alternative überlegen und die Mietminderung mitnehmen, als einen langwierigen Rechtsstreit zu starten - oder halt nur, wenn meine Versicherung einen Anwalt bezahlt, der mich zur Not auch vor Gericht vertreten kann.


Monroe

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Antwort auf Beitrag von Cpt_Elli

100% Mietminderung ist tatsächlich realistisch. Bei einer unbewohnbaren Wohnung, und das wird sie in dem Moment, wenn das Bad nicht mehr zu nutzen ist, kann man die Miete komplett einbehalten. Dixiklo vorm Haus, Campingklo in der Küche und Waschen mit Waschlappen an der Küchenspule wären Kulanz des Mieters. Die Schwierigkeit mit 2 kleinen Kindern den Toilettengang zu managen, der dann ja im Dixi vorm Haus oder bei Nachbarn stattfinden müsste,genau wie das Duschen etc, kann man nicht "mal eben" mit kleinen Kindern wuppen. Oder lässt du deine Kinder sooft alleine in der Wohnung in dem Alter mit Handwerkern im Bad? Also schleppt man sie mit. Würde ich genauso machen. Ferienwohnung wäre realistisch preislich. Oder eben die unbequeme aber heimische Lösung bei Nachbarn das Bad zu nutzen.


Btby

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Iiih ekelhaft auf allen Ebenen! Soll sie auf den Waschlappen kacken? Wie eklig bist du denn? Ach ich vergaß Leute die mehr Kohle haben und teuerere Wohnungen, haben keine Verdauung.


Stella1983

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Antwort auf Beitrag von Monroe

Danke! Meine 2 lasse ich allerhöchstens mal 2 Minuten allein wenn die kleine schläft und die große so richtig intensiv beschäftigt ist um nach post zu schauen aber bestimmt nicht 10 Minuten oder länger um aufs Klo zu gehen. Dazu wohn ich im Dachgeschoss und das ist die 4 Etage. Da habe ich auch kein bock immer runter und hoch zu rennen wenn ich mal muss. Aber der Bruder von meinem Freund hat mir angeboten so lange zu ihm und seiner Familie zu kommen. Muss gleich nur noch absprechen was genau gemacht wird und wegen des Schlüssels. Den zweit Schlüssel hat mein Freund mit zur Montage genommen.


Cpt_Elli

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Antwort auf Beitrag von Monroe

Nein, eine Wohnung wird nicht automatisch komplett unbewohnbar, weil kein Bad vorhanden/nicht nutzbar ist. Dass der Gang zum Dixieklo o. ä. als Alleinerziehende mit Kindern unbequem ist, darf dem Vermieter egal sein. Außerdem, und darum ging es mir vor allem, müsste man das erst einmal durchsetzen. Ohne vorausgehende Mängelmeldung darf man ohnehin hin mindern. Einige haben hier eine etwas naive Vorstellung von so einem Rechtsstreit. Bei "nicht so netten Vermietern" (und nach der Schilderung ist das einer) ist es mit einem Brief vom Mieterschutzbund eben nicht getan. Das kann sich Monate hinziehen und frisst Energie und Zeit, ob man im Recht ist oder nicht.


NaduNaduNadu

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Antwort auf Beitrag von Anni3

@Anni verrichtest du dein Geschäft in einen Waschlappen? Einfach geil


Cpt_Elli

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Antwort auf Beitrag von Stella1983

Es hat auch keiner vorgeschlagen, dass du deine Kinder allein lässt. "Kein Bock" ist übrigens keine Argumentation für eine Mietminderung... Auch beim Schlüssel könnte man einfach mal Pragmatismus walten lassen: Handwerker reinlassen, danach zum Schlüsseldienst und einen nachmachen lassen.


Regenbogenfarben

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Antwort auf Beitrag von Cpt_Elli

Naja, so sehen es jedenfalls viele Gerichte. Ich halte es auch für recht wahrscheinlich, dass das Gericht auch im Fall der AP insbesondere auch wegen der zwei Kinder und der Lage der Wohnung eine Unzumutbarkeit annehmen würde, zwei Wochen ohne Bad zu überbrücken (jetzt angenommen, die Maßnahmen sind so umfangreich). Eine (weitere) Mängelanzeige dürfte nicht erforderlich sein. So wie ich es verstanden habe, ist dem Vermieter der Mangel lange bekannt bzw. wurde von der AP mitgeteilt. In der Gerichtspraxis sähe es wahrscheinlich so aus, dass man entweder die Handwerker nicht ins Haus ließe mangels hinreichender Ankündigung und wenn zuvor Vorschuss auf die Hotelkosten geltend gemacht, dieser aber nicht geleistet wurde bzw. keine Ausweichwohnung/kein Ausweichbad angeboten wurde. Wegen des Mangels könnte man dann mindern und abwarten, was das Gericht im Falle eines vom Vermieter angestrengten Prozesses entscheidet. Oder man lässt die Handwerker rein und macht entstandene Hotelkosten in einem eigenen Prozess gegen den Vermieter geltend. Dann müsste man natürlich in der Lage sein, zunächst in Vorkasse zu gehen. Dennoch ist natürlich ein Rechtsstreit mit dem Vermieter im Hinblick auf das weitere Mietverhältnis nicht optimal…


Cafe2go

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Antwort auf Beitrag von Cpt_Elli

Also für jedes Mal Pipi machen 4 Stockwerke mit 2 kleinen Kindern rauf und runter? Das finde ich tatsächlich unzumutbar (das geht vielleicht mit riesen Blase und nur 4x Wasserlassen täglich, aber selbst dann wäre es eine enorme Einschränkung). Wir haben nur 2 Stockwerke und mit Baby und Kleinkind brauchte ich da schonmal 10min und länger für eine Richtung, weil das Kleinkind nicht immer dorthin will, wo ich mag und ich nicht beide gleichzeitig tragen kann. Und wie macht man das dann nachts? Ich bin ehrlich gesagt schockiert, wieviel hier der Meinung sind, dass man sowas gefälligst akzeptieren muss und mit nichtmal 24h Zeit zur Vorbereitung. Rechtlich kenne ich mich leider gar nicht aus (und schon gar nicht in D). Wenn du beim Schwager unterkommen kannst, ist das sicher mal eine gute Lösung für den Akutfall. Und dann kannst du ja in Ruhe mit Mieterschutzbund / Anwalt überlegen, wieviel Mietminderung etc du geltend machen kannst bzw ob du darauf verzichtest, weil der Rechtsstreit zu teuer/langwierig werden würde.


Stella1983

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Antwort auf Beitrag von Cpt_Elli

Ja aber sowie ich es verstanden habe kommen 2 Firmen eine für die Reparatur und die andere die trockengeräte aufstellen. Ich weiß ja nicht ob die eine Firma dann extra kommt die andere reinlassen. Aber ich werde gleich die Handwerker erstmal nochmal fragen was genau sie machen und ob man das WC benutzen kann. Ansonsten muss ich zum waschen halt alle zwei Tage wirklich ins Schwimmbad duschen und dann sind wir auch außer Haus paar Std beschäftigt.


Cpt_Elli

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Antwort auf Beitrag von Regenbogenfarben

Die Rechtsprechung ist da zumindest nicht ganz eindeutig. So oder so: Für den Gerichtsweg benötigt man einen Anwalt. Bekommt man recht, muss die gegnerische Seite die Kosten dafür übernehmen, aber bis dahin muss man alles auslegen (sofern man nicht versichert ist). Es gibt leider Vermieter, die fühlen sich persönlich angegriffen, wenn man seine Rechte einfordert. Und so ein Streit kann sehr zermürbend sein. Wenn in diesem Fall bereits mit fristloser Kündigung gedroht wird, dann wird er in der Zukunft weitere Sachen finden für Abmahnungen usw. (Kinder zu laut etc., irgendwas gibt es da immer).


Regenbogenfarben

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Antwort auf Beitrag von Cpt_Elli

Nein, man braucht nicht in jedem Fall einen Anwalt, zwangsweise nie in Fällen wie oben (oft ist natürlich aber einer sinnvoll). Man muss auch nichts auslegen, wenn man eine Klage des Vermieters provoziert. Aber ich gebe Dir vollkommen recht, dass das alles keine optimale Situation wäre. Jedenfalls nicht, wenn man noch für längere Zeit über den Mietvertrag mit dem Vermieter verbunden bleiben möchte. Fast immer ist es sinnvoll, andere Lösungen zu finden, auch wenn sie mit ein paar Abstrichen verbunden sind (zB, wie die AP plant, bei einem Bekannten unterzukommen und die Minderung „mitzunehmen“). Außerdem ist es natürlich oft auch psychisch belastend, einen Rechtsstreit zu führen, in dem es um so existenzielle Dinge geht…


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von StiflersMom

Mich wundert nicht, dass du keine Freunde hast und immer ausgenutzt wirst


Monroe

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Antwort auf Beitrag von Cpt_Elli

Informier sich doch erstmal genau, wenn du keine Ahnung hast. Aber dann Gib doch diesen Mist nicht noch als Rat weiter. Eine Wohnung wird automatisch und sofort als unnutzbar gesehen, wenn man das Bad nicht benutzen kann. Punkt. Das ist keine Ansichtssache, da muß man sich keinen Rechtsstreit liefern, um das zu beweisen,es ist so.


Cpt_Elli

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Antwort auf Beitrag von Monroe

Es wird nicht richtiger, auch wenn du hier (mal wieder) rumpöbelst. Fakt ist: Funktionsräume fließen idR nicht nur nach qm-Anteil in die Mietminderung ein, sondern mit gewichtetem Faktor - weil der Wohnwert mehr gemindert ist als wenn z. B. ein Schlafraum fehlt. Aber das bedeutet nicht automatisch eine 100%-Mietminderung. Und natürlich muss man sein Recht einfordern und ist in der Nachweispflicht. Ist anstrengend, ist aber so.


Monroe

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Antwort auf Beitrag von Cpt_Elli

Es wird aber auch nicht falsch,nur weil du das dauernd behauptest. Ja! Es gilt 100% Mietminderung, wenn man das Bad NICHT mehr nutzen kann. Bei noch nutzbarer Toilette z.B. weiß ich nicht was da gilt. Die Hausratversicherung des Mieters greift da zudem auch und zahlt ggf entstandene Kosten bei Anmieten einer Ersatzunterkunft (Hotel, Wohnung, Ferienwohnung). Der Vermieter bekommt den entstandenen Schaden von seiner HausVersicherung zurückerstattet, hat also auch keine Einbußen. Die prozentuale Mietminderung gilt bei Unnutzbarkeit von Wohn- und Schlafräumen durch bspw Wasserschaden, Schimmelbefall oder oder oder. Bei einem fehlenden Bad greift die Regel, die ich jetzt schon mehrmals genannt habe. Sieh es ein oder lass es. Damit änderst du keine Gesetze und kein geltendes Recht Von daher ist mir auch Latte, was DU darüber denkst oder dir zurecht malst. Mir war wichtig,dass die TE ihr Recht als Mieter kennt und davon Gebrauch machen kann. Wünsche dir einen schönen Tag.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Cpt_Elli

Ohne Klo ist die Wohnung unbewohnbar. Wo hast du etwas davon gelesen, das der Vermieter ein Ersatzklo angeboten hat? Der Vorschlag in diese Richtung kam von usern hier.


Cpt_Elli

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Antwort auf Beitrag von Monroe

Mit jemandem, der noch nicht mal Hausratsversicherung (Mieter / freiwillig!) und Wohngebäudeversicherung (Vermieter) auseinanderhalten kann, erübrigt sich jede Diskussion.


Monroe

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Antwort auf Beitrag von Cpt_Elli

du bist ja süß. Kaum musst du einsehen , dass du nur Blödsinn erzählt hat, Dichtest du mir (durch mein Vertippen, das man bestimmt auch als solches erkennen kann!?) Irgendwas an, was btw noch nichtmal was mit dem eigentlichen Thema zu tun hat. Oder kam die Einsicht doch noch gar nicht? Dann solltest du dich aber mal ranhalten.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Stella1983

Das Problem ist dass das wirklich deine Sache ist,wir hatten bei einem Wasserschaden fast ein ganzes Jahr weder Bad,noch Küche,die Versicherung hält eine Wohnung so nicht für unbewohnbar und wir haben keine 100% Mietminderung zurück erhalten,keine Ahnung ob die eine Übergangswohnung komplett übernommen hätten ,wir haben es nicht riskiert (unser Bad war entkernt,hatte nicht einmal mehr Bodendielen auf den Balken,die Küche wurde lose wieder angestellt,aber wir hatten keine Spülmaschine und nur kaltes Wasser,keine sonstigen Geräte mehr angeschlossen,gekocht hab ich in der Mikrowelle im Wohnzimmer oder mit einer elektrischen Kochplatte Normalerweise stellt aber die Firma die das Bad saniert für die Zeit wo das Bad nicht brauchbar ist eine Campingtoilette zur Verfügung,frag doch nach ,ganz ohne können die euch ja nicht lassen


allin

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Antwort auf Beitrag von Stella1983

Meinst du nicht, dass du dich tagsüber außerhalb aufhalten kannst, Freunde besuchen. Vielleicht kannst du dort auch mal duschen? Was ist mit den Vätern deiner Kinder, war erster nicht ein guter Freund? Das Klo kann ja vielleicht auch zwischenzeitlich professorisch erhalten bleiben. Was sagen denn die Handwerker dazu?


annarick

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Antwort auf Beitrag von allin

Wie willst du denn mit zwei kleinen Kindern zwei Wochen lang den ganzen Tag draußen oder irgendwo rumhängen?


Neverland

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Antwort auf Beitrag von allin

Du hattest noch nie eine Bad-Sanierung, oder? Es geht nicht um den Austausch der Sanitäranlagen, sondern es gibt einen Wasserrohrbruch - der scheinbar nicht so einfach zu beheben ist. Also dürfte es daraus hinauslaufen, das bei ihr die Leitungen freigelegt werden und ersetzt werden. Heißt fliesen raus, Putz/Estrich aufstemmen, Leitungen rausholen, Leitungen neu verlegen, verputzen7estrich neu, trocknen lassen, neu verfliesen. Da dort meistens eine zentrale Leitung und Ablauf liegt, wird Wasser und Abwasser abgestellt. Trockenphase kann je nach Material mehrere Tage bis Wochen dauern. verputzt werden kann zB auch, werde der Feuchteschaden trocken ist. Sonst hält das nämlich nicht.


Monroe

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Antwort auf Beitrag von Stella1983

Rechtens ist es nicht, wenn es so kurzfristig geschieht. Fakt ist, dass eine Wohnung ohne Bad nicht nutzbar ist. Dh du musst in ein Hotel ziehen oder dich mit den Nachbarn im Haus absprechen,damit du dort aufs Klo kannst und duschen kannst. Du bekommst komplett die Kaltmiete dafür erstattet bzw behältst sie ein für die Zeit der Sanierung. Was dann noch fehlt, um ein Hotel zu zahlen, zahlt deine Hausratversicherung. Wende dich schnellstens an einen Mieterbund,damit du keine Angst haben musst auf der Straße zu stehen. Evtl ist es aber weniger dramatisch und das Bad weiterhin nutzbar!? Ggf müssen/können die Rohre durch ein benachbarten Zimmer repariert werden und dein Bad muß nicht eingerissen werden. Sprich bitte mit deinem Vermieter und/oder den Handwerkern, wir das genau laufen wird.


Stella1983

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Antwort auf Beitrag von Monroe

Ich werde gleich wenn die Firma kommt nochmal nachfragen was ganz genau gemacht wird und ob es überhaupt möglich ist hier zu bleiben ansonsten könnte ich 80 km weg da wohnt der Bruder meines Partners, mein Partner ist derzeit auf Montage. Ach so weil oben jemand meinte 400 wäre ziemlich wenig an Miete und ich es dann scheinbar nicht wert bin eine Toilette zu haben und mir nen Waschlappen nehmen soll, die 425 Euro sind natürlich kalt mit Nebenkosten und Heizkosten sind wir bei 655 Euro. Vielleicht darf ich dann jetzt ja Ansprüche erheben Und wie gesagt ich motze ja auch nicht das was gemacht werden muss , sondern das er mir wenn ich mich nicht gemeldet hätte , mein Vermieter mir nichtmal bescheid gesagt hätte das die Firma heute kommt und paar tage um zu planen wie man das jetzt mit 2 Kindern machen soll wäre auch nicht zuviel gewesen. Und dann noch sofort dieser böse Ton, das er mir fristlos kündigen wird wenn ich die Handwerker nicht rein lasse...


Monroe

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Antwort auf Beitrag von Stella1983

Hatte ich mir auch so gedacht,dass die 400 und n paar die Kaltmiete ist. Mach dir nix draus,was manche hier so von sich geben Hast du einen Termin beim Mieterbund?


Silvia3

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Antwort auf Beitrag von Stella1983

Grundsätzlich musst du den Handwerkern nach Terminvereinbarung Zutritt zur Wohnung gewähren. Das hast du getan. Und wenn das Wasser aber nicht in Strömen fließt, handelt es sich nicht um einen Notfall. Der Vermieter soll den Schaden seiner Versicherung melden und dich und die Kinder im Hotel unterbringen. https://deutsche-schadenshilfe.de/wasserschaden/wasserschaden-wer-zahlt-unterbringung-hotelkosten/ Darüber hinaus hast du ggf. Anspruch auf Mietminderung. Ich würde auch dringend empfehlen, mit dem Mieterschutzbund Kontakt aufzunehmen, damit du keine Fehler machst. Kannst du für ein bis zwei Tage erst einmal zu Verwandten oder Freunden, bis alles geklärt ist?